Soweit durch Gesetz nicht anders geregelt, bestimmen sich die Rechtsverhältnisse der Regionalen Planungsgemeinschaft durch die Hauptsatzung.
Die Regionalversammlung hat auf ihrer 3.Sitzung am 29.10.2020 die geänderte Hauptsatzung der Regionalen Planungsgemeinschaft beschlossen. Die Hauptsatzung liegt nunmehr der Landesplanungsbehörde zur Genehmigung vor.
» Erste Änderung vom 23.08.2013