Der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 21.03.2019, der Regionalen Planungsgemeinschaft zugegangen am 02.05.2019, die Nichtzulassungsbeschwerde im Normenkontrollverfahren gegen den Regionalplan Havelland-Fläming 2020 in einem Fall zurückgewiesen. Das Urteil im Normenkontrollverfahren vom 05.07.2018 ist damit rechtskräftig geworden.
Erster integrierter Regionalplan im Land Brandenburg
Der Regionalplan Havelland-Fläming 2020 bildet eine wesentliche Grundlage für eine nachhaltige und integrierte Entwicklung der Planungsregion. Den aktuellen Herausforderungen des demographischen Wandels und den Zielen der Energiestrategie des Landes Brandenburg wird der Regionalplan ebenso gerecht wie dem Schutz von Natur und Landschaft.
Förderung einer dem demographischen Wandel und der Schonung von Ressourcen angepassten Siedlungsentwicklung.
Sicherung der Daseinsvorsorge mit Gütern und Dienstleistungen des täglichen und gehobenen Bedarfs an geeigneten Standorten.
Mobilisierung und Nutzung der vorhandenen Wirtschaftspotenziale und Flächenreserven zur Stärkung des regionalen Wirtschaftsstandortes.
Sicherung und Entwicklung des Freiraums und der empfindlichen Teilräume regionaler Landschaftseinheiten.
Gewährleistung eines räumlich geordneten und konzentrierten Ausbaus der Windenergienutzung für eine nachhaltige Energieversorgung.
Sicherung der regionalen Rohstoffvorkommen für einen bedarfsgerechten Abbau.