Erneute Verlängerung der Planungssicherung Hintergrundbild

Erneute Verlängerung der Planungssicherung

Genehmigung für Windenergieanlagen bis 24. Juli 2023 unzulässig

In der gesamten Region Havelland-Fläming ist die Genehmigung raumbedeutsamer Windenergieanlagen nach § 2c Absatz 1 Satz 3 und 4 RegBkPlG für ein weiteres Jahr vorläufig unzulässig. Die im Amtsblatt für Brandenburg vom 14 Juli 2021 (ABl S 595) bekannt gemachte Frist wird um ein weiteres Jahr verlängert und endet mit Ablauf des 24 Juli 2023, wenn nicht vorher die Voraussetzungen nach § 2c Absatz 1 Satz 7 RegBkPlG für ein Ende der vorläufigen Unzulässigkeit eintreten. Die Landesplanungsbehörde kann, wie bisher auch, Ausnahmen zulassen (§ 2c Absatz 4 RegBkPlG).

» Amtsblatt Nr. 27 vom 13. Juli 2022