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Planungskonzept Windenergie

Beschluss über Planungskonzept zur Festlegung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung

Die Regionalversammlung beschließt auf ihrer Sitzung am 29.10.2020 mehrheitlich das Planungskonzept zur Festlegung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung im Regionalplan Havelland-Fläming 3.0 mit Stand vom August 2020 und beauftragt die Planungsstelle auf Grundlage dessen einen Planentwurf zu erarbeiten (» siehe Planungskonzept Windenergie vom August 2020 ).

Anlass:

Der Regionalplan Havelland-Fläming 2020 ist nach dem Inkrafttreten der Urteile des 2.Senats des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 05.07.2018 unwirksam geworden. Die am 27.06.2019 einberufene Regionalversammlung beschloss daraufhin auf Grund des § 2c Absatz 1 Satz 1 RegBkPIG die Aufstellung des Regionalplans Havelland-Fläming 3.0, durch den auch Ziele und Grundsätze der Raumordnung zur räumlichen Steuerung der Planung und Errichtung von raumbedeutsamen Windenergieanlagen festgelegt werden sollen, um die Rechtswirkungen des § 35 Absatz 3 Satz 3 des Baugesetzbuchs herbeizuführen. Der Aufstellungsbeschluss sowie die Planungsabsichten und die voraussichtlichen Kriterien für ein schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept wurden am 24.07.2019 im Amtsblatt für Brandenburg bekannt gemacht (» siehe auch Informationen zum Regionalplan 3.0).

Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über das voraussichtlich anzuwendende Planungskonzept zur räumlichen Steuerung der Windenergienutzung 3.0 hatte der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg seine Entscheidung im Normenkontrollverfahren gegen den Sachlichen Teilregionalplan „Windenergienutzung“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald bereits verkündet, die schriftliche Begründung des Urteils liegt jedoch erst seit August 2019 vor.

Mit dem schriftlich begründeten Urteil vom 23.05.2019 weicht der 2. Senat teilweise von seiner in vorangegangenen Urteilen dargelegten Rechtsaufassung ab. Die Mitglieder der Regionalversammlung wurden in der Sitzung am 30.01.2020 über mögliche Auswirkungen des Urteils vom 23.05.2019 auf das Planungskonzept zur räumlichen Steuerung der Windenergienutzung 3.0 der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming vom 27.06.2019 informiert. Das mit Stand August 2020 vorliegende Planungskonzept ist eine auf der Grundlage der veränderten Rechtlage überarbeitete Fassung des am 24.07.2020 bekannt gemachten Plankonzepts.