Organisation Hintergrundbild

Organisation

Die Regionalen Planungsgemeinschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Regionalplanung im Land Brandenburg ist kommunal verfasst. Die Mitglieder der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming sind die Landkreise und kreisfreien Städte im Gebiet der Region.

Die Organe der Regionalen Planungsgemeinschaften sind die Regionalversammlung und der Regionalvorstand. Der Ausschuss für Planungsarbeit berät die Regionale Planungsstelle bei der Ausarbeitung von Entwürfen und der Erarbeitung von Beschlussvorlagen für den Regionalvorstand.

Die Planungsstelle wird nach Außen von ihrem Vorsitzenden, Hr. Landrat Köhler, vertreten. Als Geschäftsstelle obliegt ihr die Erfüllung der Aufgaben der Regionalen Planungsgemeinschaft sowie die planerische und organisatorische Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse und Aufträge der Organe der Regionalen Planungsgemeinschaft.