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Rechtsvorschriften

Gesetz zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung

Mit dem Gesetz zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung (RegBkPlG) wird die rechtliche Grundlage für konkretisierende Raumordnungsplanungen in Teilräumen des Landes geschaffen.

Richtlinie für Regionalpläne

Die Richtlinie der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg für Regionalpläne enthält Vorgaben für das Verfahren bei der Aufstellung der Regionalpläne sowie Planzeichen zu einzelnen Festlegungen mit Anwendungshinweisen.

Landesentwicklungsprogramm

Das Landesentwicklungsprogramm 2007 (LEPro 2007) bildet den übergeordneten Rahmen der gemeinsamen Landesplanung für die Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg. Das LEPro enthält raumordnerische Grundsätze zur zentralörtlichen Gliederung, zu einer nachhaltigen Siedlungs-, Freiraum- und Verkehrsentwicklung und zur Entwicklung der Kulturlandschaft.

Landespläne

Der Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) konkretisiert als überörtliche und zusammenfassende Planung die Grundsätze der Raumordnung des Landesentwicklungsprogramms 2007 (LEPro 2007) und definiert den raumordnerischen Rahmen für die räumliche Entwicklung in der Hauptstadtregion.

Der Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung (LEP FS) trifft planerische Festlegungen zur Sicherung der Flughafenfläche, zu Trassen und Korridoren der Verkehrsanbindung sowie eine Planungszone zur Siedlungsbeschränkung und zur Bauhöhenbeschränkung.