Sachlicher Teilregionalplan Windenergienutzung 2027
Sachlicher Teilregionalplan Windenergienutzung 2027
Der Sachliche Teilregionalplan Windenergienutzung 2027 ist mit Bekanntmachung der Genehmigung im Amtsblatt Nr. 42 vom 23. Oktober 2024 in Kraft getreten. Mit der öffentlichen Bekanntmachung werden die genehmigten Ziele der textlichen und zeichnerischen Festlegungen wirksam. Mit der Feststellung des Erreichens eines regionalen Teilflächenziels treten zudem die gesetzlichen Rechtsfolgen des § 249 Absatz 2 BauGB ein.
1. Änderung des Sachlichen Teilregionalplans Windenergienutzung 2027
Mit Bescheid vom 15.09.2026 hat die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg die von der Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming am 25. Juni 2026 beschlossene Satzung über die 1. Änderung des Sachlichen Teilregionalplans Windenergienutzung 2027 der Region Havelland-Fläming“ genehmigt. Die Satzung ist mit der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 43 vom 04. November 2026 in Kraft getreten.

