Sachlicher Teilregionalplan Windenergienutzung 2027 in Kraft Hintergrundbild

Sachlicher Teilregionalplan Windenergienutzung 2027 in Kraft

Der Sachliche Teilregionalplan Windenergienutzung 2027 ist mit Bekanntmachung der Genehmigung im Amtsblatt Nr. 42 vom 23. Oktober 2024 in Kraft getreten.

Mit der öffentlichen Bekanntmachung werden die genehmigten Ziele der textlichen und zeichnerischen Festlegungen wirksam. Mit der Feststellung des Erreichens eines regionalen Teilflächenziels treten zudem die gesetzlichen Rechtsfolgen des § 249 Absatz 2 BauGB ein.

In der 11. öffentlichen Sitzung der Regionalversammlung am 06. Juni 2024 wurde der Sachliche Teilregionalplan Windenergienutzung 2027 der Region Havelland-Fläming, bestehend aus textlichen (Textteil) und zeichnerischen Festlegungen (Festlegungskarte), als Satzung beschlossen.

Der Sachliche Teilregionalplan Windenergienutzung 2027 der Region Havelland-Fläming wurde mit Bescheid vom 26. September 2024 genehmigt. Zugleich wurde von der Landesplanungsbehörde festgestellt, dass der Sachliche Teilregionalplan mit dem regionalen Teilflächenziel von mindestens 1,8 Prozent der Regionsfläche für den Stichtag 31. Dezember 2027 nach Artikel 1 des Brandenburgischen Flächenzielgesetzes vom 8. März 2023 (GVBl. Nr. 3) in Einklang steht.

Umweltbericht zum Sachlichen Teilregionalplan Windenergienutzung 2027

Umweltbericht - gesamte Unterlagen (.zip, 13 MB)

Einzeldokumente:
Umweltbericht
Anhang A Bewertungsrahmen
Anhang B Natura 2000 Vorprüfungen
Anhang C Steckbriefe

Ergänzende Unterlagen

Ergänzende Unterlagen - gesamt (.zip, 53 MB)

Einzeldokumente

1.  Regionale Planungsstelle Havelland-Fläming (2023): Herleitung und Begründung von Parametern einer Windenergieanlage, die bei Abwägungsentscheidungen zur Festlegung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung typisierend zugrunde gelegt werden (Referenzanlage)

2.  Regionale Planungsstelle Havelland-Fläming (2023): Eignung des Planungsraums für den Betrieb von Windenergieanlagen (Windhöffigkeit)

3.  Regionale Planungsstelle Havelland-Fläming (2023): Herleitung und Begründung der Planungskriterien für die Festlegung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung: Mindestabstand zwischen Vorranggebieten, maximale Größe von Vorranggebieten und Mindestgröße von Vorranggebieten

4. Regionale Planungsstelle Havelland-Fläming (2019): Windenergieanlagen im Wald, Einordnung von Waldflächen in das Planungskonzept zur Festlegung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung im Regionalplan Havelland-Fläming 3.0

5. Erläuterungskarte 1: Anwendung der Kriterien gemäß Abschnitt IV.2.4

6. Erläuterungskarte 2: Anwendung der Kriterien gemäß Abschnitt 2.5

7. Erläuterungskarte 3: Ermittlung der Gebiete die für eine Festlegung als Vorranggebiet in Betracht kommen

8.  Erläuterungskarte 4: Vorranggebiete und Potenzialflächen

9. Datenblätter zur Erläuterung gebietsbezogener Sachverhaltsermittlungen und Bewertungen

10. Liste der Geodaten

Geodaten

Hinweis: Die nachfolgenden URL wurden am 19.11.2024 geändert.

WMS-Dienst

https://lbv-gis.brandenburg.de/services/ogc/Regionalplan__Regionalplan_HF_WEN/MapServer/WMSServer?

WFS-Dienst

https://lbv-gis.brandenburg.de/services/ogc/Regionalplan__Regionalplan_HF_WEN/MapServer/WFSServer

Ergebnisse des öffentlichen Auslegungs- und Beteiligungsverfahrens zum Sachlichen Teilregionalplan Windenergienutzung 2027

Der Entwurf des Sachlichen Teilregionalplans Windenergienutzung 2027 war mit seiner Begründung, dem Umweltbericht sowie ergänzenden Unterlagen vom 10. August 2023 bis einschließlich 10. Oktober 2023 bei der Regionalen Planungsgemeinschaft sowie den Landkreisen und den kreisfreien Städten der Region für jedermann zur kostenlosen Einsicht ausgelegt worden.

Vom 10. August 2023 bis einschließlich 10. Oktober 2023 war der Öffentlichkeit sowie den nach § 2 Absatz 3 RegBkPlG in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen Gelegenheit gegeben, zum Entwurf des Sachlichen Teilregionalplans Windenergienutzung 2027, zu seiner Begründung, dem Umweltbericht sowie den ergänzenden Unterlagen Stellungnahmen abzugeben.

Zum Entwurf des Sachlichen Teilregionalplans Windenergienutzung 2027 sind insgesamt 421 Stellungnahmen abgegeben worden, den 1.608 Anregungen, Hinweise und Bedenken entnommen werden konnten. Im Ergebnis der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen konnte festgestellt werden, dass es nicht erforderlich ist, Änderungen an den Festlegungen des Entwurfs des Sachlichen Teilregionalplans vorzunehmen.

Die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen ist in einer Abwägungsdokumentation dargestellt, die am 06.06.2024 von der Regionalversammlung gebilligt wurde.

Abwägungsdokumentation

Jeder Stelle oder Person, die eine Stellungnahme abgegeben hat, wurde eine eindeutige TÖB-Nr. zugeordnet. Die Abwägungsdokumentation ist nach der TÖB-Nr. sortiert. Die Inhalte einer Stellungnahme und deren Behandlung durch die Regionale Planungsgemeinschaft stehen in der Tabelle jeweils nach einer blau hervorgehobenen Zeile mit der Benennung der TÖB-Nr. und der stellungnehmenden Stelle. Mit Hilfe dieser Tabelle

Tabelle TÖB-ID

können die TÖB-ID ermittelt und die Inhalte der jeweiligen Stellungnahmen in der Tabelle aufgefunden werden. Die Tabelle ist auch im Anhang der Abwägungsdokumentation wiedergegeben.

Inhalte von Stellungnahmen, die Privatpersonen abgegeben haben, werden unter der Bezeichnung „Privat“ in der Abwägungstabelle aufgeführt. Die betreffenden Personen können zu den von Ihnen eingereichten Stellungnahmen von der Regionalen Planungsstelle auf Anforderung (E-Mail: info@havelland-flaeming.de, Telefon: 03328 33540) eine individuelle Auskunft erhalten.

Sollten Sie Hilfe beim Auffinden von Stellungnahmen benötigen, wenden Sie sich bitte an die Regionale Planungsstelle. (E-Mail: info@havelland-flaeming.de, Telefon: 03328 33540)

Stand: 03.11.2026