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Regionalplan Havelland-Fläming 3.0

Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft hat auf ihrer Sitzung am 25.06.2026 den Regionalplan Havelland-Fläming 3.0 bestehend aus textlichen (Textteil) und zeichnerischen Festlegungen (Festlegungskarte) mehrheitlich als Satzung beschlossen.

Diese wird nunmehr gemäß § 2 Absatz 4 des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung bei der Landesplanungsbehörde zur Genehmigung eingereicht. Die Landesplanungsbehörde hat anschließend im Benehmen mit den fachlich berührten obersten Landesbehörden festzustellen, ob die Satzungen nach Maßgabe des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung aufgestellt sind und sonstigen Rechtsvorschriften nicht widersprechen.

Die Satzungen über den Regionalplan Havelland-Fläming 3.0 tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung in Kraft.

Stand: 29.06.2026