Sachlicher Teilregionalplan Windenergienutzung 2027 der Region Havelland-Fläming
419 Stellungnahmen im Beteiligungs- und Auslegungsverfahren zum Entwurf des Sachlichen Teilregionalplan Windenergienutzung 2027
Die Regionalversammlung hatte am 15. Juni 2023 den Entwurf des Sachlichen Teilregionalplans Windenergienutzung 2027 gebilligt und die Durchführung des öffentlichen Auslegungs- und Beteiligungsverfahrens beschlossen. Der Öffentlichkeit und den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen war bis zum 10. Oktober 2023 Gelegenheit gegeben, Stellungnahmen abzugeben.
Insgesamt sind bei der Regionalen Planungsstelle 419 Stellungnahmen eingegangen. Neben den öffentlichen Stellen haben auch juristische Personen des Privatrechts sowie 164 Privatpersonen die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme genutzt. Dabei handelt es sich in der weit überwiegenden Zahl der Fälle um Unternehmen, die an der Nutzung der Windenergie interessiert sind sowie um Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen.
Eine erste Sichtung der eingegangenen Stellungnahmen zeigt, dass der Planentwurf bei vielen Städten, Gemeinden und Ämtern der Region auf Zustimmung stößt. Insbesondere in den Teilräumen der Region, in denen bereits viele Windenergieanlagen errichtet sind, ist ein hohes Maß an positiver Resonanz festzustellen. Viele Kommunen haben im Ergebnis der kritischen Auseinandersetzung mit dem Planentwurf Änderungen einzelner Gebiete anregt. Aber auch einige ablehnende Stellungnahmen zu einzelnen Windenergiegebieten sind eingegangen.
Durch die an der Windenergienutzung interessierten Unternehmen und Grundeigentümer bzw. -eigentümerinnen wird zumeist die Festlegung weiterer Vorranggebiete bzw. die Vergrößerung vorgesehener Vorranggebiete angeregt. Aber auch Kritik am Planungskonzept wird geäußert. Dies betrifft u.a. Einschätzungen der Planungsstelle bezüglich des 1.100-Meter-Mindstabstands zu bewohnten Gebieten, der Anwendung der Bestimmungen des § 45b Absatz 1 bis 5 BNatSchG bzw. des Erlasses zum Artenschutz in Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen (AGW-Erlass) und das Einhalten des Mindestabstands von 5-km zwischen Vorranggebieten. Auch das die Festlegung von Vorrangflächen in Landschaftsschutzgebieten nicht in Betracht gezogen wird, wird kritisch gesehen.
Eine geringe zweistellige Anzahl von Stellungnahmen ist von potenziell betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern eingegangen. Kritik wird vor allem an der Festlegung des VRW 36, aber auch an den VRW 04 und 25 geäußert. Im Mittelpunkt stehen Besorgnisse, die das Landschaftsbild und den Erholungswert der Landschaft, mögliche Emissionsbelastungen sowie den Arten- und Naturschutz betreffen.
Umfassende Stellungnahmen sind darüber hinaus von den Landes- und Bundesbehörden eingegangen.
Das sehr umfangreiche Material des Beteiligungsverfahrens wird nun in den kommenden Wochen ausgewertet. In der Gesamtschau wird vorläufig von der Regionalen Planungsstelle eingeschätzt, dass eine Änderung des Planentwurfs nicht erforderlich ist. Sofern an dieser Einschätzung festgehalten werden kann, werde die Regionale Planungsstelle empfehlen, den Entwurf als Satzung zu beschließen. Die Entscheidung würde voraussichtlich in der ersten Hälfte des Jahres 2024 anstehen.
Stand: 23.11.2023