Sachlicher Teilregionalplan Windenergienutzung 2027 als Satzung beschlossen Hintergrundbild

Sachlicher Teilregionalplan Windenergienutzung 2027 als Satzung beschlossen

In der 11. öffentlichen Sitzung der Regionalversammlung am 06. Juni 2024 wurde der Sachliche Teilregionalplan Windenergienutzung 2027 der Region Havelland-Fläming, bestehend aus textlichen (Textteil) und zeichnerischen Festlegungen (Festlegungskarte), als Satzung beschlossen.

Diese wurde gemäß § 2 Absatz 4 des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung bei der Landesplanungsbehörde zur Genehmigung eingereicht. Die Landesplanungsbehörde hat nun im Einvernehmen mit den fachlich berührten obersten Landesbehörden festzustellen, ob die Satzung nach Maßgabe des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung aufgestellt ist und sonstigen Rechtsvorschriften nicht widerspricht.

Ferner hat die Landesplanungsbehörde die Feststellung zu treffen, ob der Sachliche Teilregionalplan Windenergienutzung 2027 mit einem nach Artikel 1 des Brandenburgischen Flächenzielgesetzes maßgeblichen regionalen Teilflächenziel im Einklang steht.

Die Satzung über den Sachlichen Teilregionalplan tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung in Kraft. Die Feststellung, dass der Sachliche Teilregionalplan mit einem regionalen Teilflächenziel in Einklang steht, nimmt an der Bekanntmachung teil. Durch die öffentliche Bekanntmachung werden die genehmigten Ziele der textlichen und zeichnerischen Festlegungen wirksam. Mit der Feststellung des Erreichens eines regionalen Teilflächenziels treten zudem die gesetzlichen Rechtsfolgen des § 249 Absatz 2 BauGB ein.

Unterlagen zum Sachlichen Teilregionalplan Windenergienutzung 2027 zum Download:

» Sachlicher Teilregionalplan Windenergienutzung 2027 (.zip, 80 MB)

Stand: 07.06.2024