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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming ist bemüht, ihre Website www.havelland-flaeming.de im Einklang mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) sowie der Verordnung zur Brandenburgischen Barrierefreien Informationstechnik (BbgBITV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Der Webauftritt unter www.havelland-flaeming.de ist mit der BbgBITV aktuell nur teilweise vereinbar.

2. Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Die Internetseite www.havelland-flaeming.de wird derzeit neugestaltet und überarbeitet. Für die neugestaltete Website wird eine Barrierefreiheit angestrebt, die mit den o.g. Vorgaben vereinbar ist.

U.a. sind folgende Barrieren aktuell auf havelland-flaeming.de vorhanden:

(1) Die Alternativtexte für Grafiken und Objekte sind nicht vorhanden.

(2) Die Dokumente liegen in keiner barrierefreien Fassung vor.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 21.09.2020 selbst erstellt.

4. Feedback zur Barrierefreiheit

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen oder zu konkreten Inhalten mitteilen:

Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming
Oderstraße 65
14513 Teltow

Telefon: +49 (0) 3328 / 3354 – 0
Fax: +49 (0) 3328 / 3354 – 20
E-Mail: infohavelland-flaeming.de

5. Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihres Anliegens eine nicht zufriedenstellende oder innerhalb eines Zeitraumes von drei Wochen keine Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit erhalten, können Sie bei der Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg, ein- gerichtet beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg - Landesbehindertenbeauftragte, einen entsprechenden Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Durchsetzungsstelle prüft aus inhaltlicher Sicht, die Rechtskraft des Antrags und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg, für die Website an.

Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Abs. 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Kontakt:
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
14467 Potsdam
E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de