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Oberflächennahe Rohstoffe

Oberflächennahe Rohstoffe - Schlussfolgerungen aus dem Beteiligungsverfahren zum ersten Entwurf des Regionalplans 3.0

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum Entwurf des Regionalplans Havelland-Fläming 3.0 vom 10.03. bis 09.06.2022 sind bei der Regionalen Planungsstelle 156 Stellungnahmen eingegangen, davon 75 von Bürgern der Region. Nach Sichtung der in diesen Stellungnahmen vorgebrachten Sachverhalte konnte auf der 10. Sitzung der Regionalversammlung am 16.11.2023 folgende Einschätzung vorgestellt werden:

Zusätzliche Transparenz bezüglich Umweltinformationen

Im Sinne umfänglicher Umweltinformationsermittlung erfolgen für weitere Rohstoffgebiete FFH-Vorprüfungen zu den in Nachbarschaft gelegenen FFH-Gebieten. Zusätzlich werden auch für die Vorbehaltsgebiete Steckbriefe im Rahmen der SUP im zweiten Entwurf des Regionalplans Havelland-Fläming aufbereitet.

Umgang mit Rohstoffgewinnung in Landschaftsschutzgebieten (LSG)

Die Zustimmung des Landesamtes für Umwelt (LfU) zur Festlegung von Vorranggebieten Rohstoffgewinnung in LSG unter der Voraussetzung genehmigter Betriebspläne wird zur Kenntnis genommen; dies ist im ersten Regionalplanentwurf bereits beachtet. Darüber hinaus ist der LfU-Sachverhalt des Nachweises eines „atypischen Einzelfalls“ für Rohstoffabbau in LSG nachvollziehbar. Das Planungskonzept sollte daher bezüglich Festlegungen von Vorbehaltsgebieten Rohstoffgewinnung in LSG überarbeitet werden und keine Rohstoffgebietsfestlegungen in LSG mehr vornehmen, es sei denn rechtskräftige Ausnahmen für die festzulegenden Rohstoffflächen liegen vor. Damit richten sich auch in der Fresdorfer Heide die Festlegungen im LSG Nuthetal – Beelitzer Sander nach der Gültigkeit genehmigter Zulassung oder Betriebspläne bzw. eines Planfeststellungsbeschlusses zur Rohstoffgewinnung.

Berücksichtigung festgesetzter Kompensationsflächen

Um im Rahmen des Planungskonzepts „mögliche Raumkonflikte auf ein voraussichtlich unerhebliches Maß an Umweltauswirkungen zu reduzieren“, sollten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf Kompensationsflächen unter dem Gesichtspunkt ihrer Schutzwürdigkeit in das Planungskonzept für die Festlegung der Rohstoffgebiete einbezogen und ggfls. Flächenmodifizierungen vorgenommen werden. Sofern es sich aber um kleinststrukturelle Kompensationsflächen handelt, die im regionalplanerischen Maßstab des Regionalplans von 1:100.000 nicht abbildbar sind (z.B. Saumbuschreihen, Alleeanlage), kann erst mittels Festlegungen in Rahmen- bzw. Abschlussbetriebsplänen über Abbauaussparung oder möglicherweise potenzierte Kompensation entschieden werden.

Anwendung des bewährten Planungskonzepts bei Prüfung weiterer Sachverhalte sowie des erneuten Fachbeitrags des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR)

Alle weiteren, im Beteiligungsverfahren vorgebrachten Sachverhalte sind im Rahmen des Planungskonzeptes mit der Ausrichtung auf geringe Raumnutzungskonflikte berücksichtigt und werden in den konkret vorgebrachten Fällen erneut bei einer Prüfung der vom LBGR neu bzw. überarbeitet vorgeschlagenen Gebiete betrachtet.

Ergänzende Erläuterungen im Begründungsteil

Dem Wunsch des LfU nach textlichem Hinweis auf Berücksichtigung des besonderen Artenschutzes in nachfolgenden Zulassungsverfahren wird entsprochen. Er ist nachvollziehbar, erst recht da die beim LfU vorhandenen Horstdaten zu gegenwärtigen und auch zukünftigen Ständen begründet fehlerbehaftet sein können (Horstverlagerungen, Mangel an ehrenamtlichen Horstbetreuern, Datenfehleinträge etc.). Daher kann dieser Sachverhalt erst zum Zeitpunkt des Zulassungsverfahrens konkret berücksichtigt werden.

Bericht Rohstoffe: Vorläufige Schlussfolgerungen aus dem Beteiligungsverfahren (Stand: 05.05.2023)

Präsentation Regionalversammlung vom 16.11.2023: Vorläufige Schlussfolgerungen aus dem Beteiligungsverfahren

Allgemeines zum Festlegung von Vorrang-/ und Vorbehaltsgebieten Rohstoffgewinnung

Als in der Region Havelland-Fläming wirtschaftlich nutzbare oberflächennahe Rohstoffe gelten im Wesentlichen Sand, Kies und Ton. Häufig bestehen auf Flächen, unter denen die vorhandenen, begrenzten Rohstoffvorräte lagern, andere Nutzungsinteressen, die einem Abbau ganz oder teilweise im Wege stehen.

Im Rahmen der raumordnerischen Steuerung der verschiedenen Raumansprüche ist es Aufgabe der Regionalplanung, ausgewählte Lagerstätten oberflächennaher Rohstoffe wegen ihrer wirtschaftlichen Bedeutung vor entgegenstehenden Nutzungen zu sichern. Als solche gelten Nutzungen, welche die Rohstoffgewinnung dauerhaft ausschließen oder erheblich behindern.

Häufig gestellte Fragen zur Festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Rohstoffgewinnung

Was wird im Regionalplan festgelegt?

Im Regionalplan werden Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für den oberflächennahen Rohstoffabbau festgelegt. Zu oberflächennahen Rohstoffen gehören Kiese, Sande, Tone, Lehm, Torf, nicht aber Kohle, Öl, Gase, Geothermie.

Warum werden diese Festlegungen getroffen?

Der Planungsauftrag resultiert direkt aus Ziel 2.15 des Landesentwicklungsplans Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) und wird mit der erheblichen wirtschaftlichen Bedeutung der Gewinnung und Nutzung der einheimischen, zunehmend knapper werdenden Bodenschätze begründet.

Wer ist für die Ausweisungen zuständig?

Die Regionalplanung ist die zuständige Planungsebene in enger Abstimmung mit den betroffenen Fachbehörden, hier insbesondere dem Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburgs (LBGR) sowie den Naturschutzbehörden.

Wie werden diese Festlegungen getroffen?

Die Festlegung erfolgt auf der Basis eines begründeten und nachvollziehbaren Planungskonzepts. In die Abarbeitung eines solchen Planungskonzepts fließen unter anderem folgende Kriterien ein: Rohstoffqualität, Bergrechtsverhältnisse, Naturschutzinteressen, forstliche Belange.
Neuaufschlüsse sollen mit einer verträglichen Verkehrslösung einhergehen.

Welche Auswirkungen haben diese Festlegungen?

Wegen der Begrenztheit und Standortgebundenheit der Vorräte an oberflächennahen Rohstoffen sollen die vorhandenen Lagerstätten in Abwägung mit anderen raumbedeutsamen Nutzungen wie folgt gesichert werden:
- als Vorranggebiet Rohstoffgewinnung
Diese regionalplanerische Zielfestlegung sichert Gebiete für den oberflächennahen Rohstoffabbau, in dem andere raumbedeutsame Nutzungen ausgeschlossen sind, soweit diese mit der vorrangigen Nutzung nicht vereinbar sind.
- als Vorbehaltsgebiet Rohstoffgewinnung
Diese regionalplanerische Festlegung als Grundsatz räumt Gebieten für den oberflächennahen Rohstoffabbau bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen ein besonderes Gewicht ein.