Oberflächennahe Rohstoffe Hintergrundbild

Oberflächennahe Rohstoffe

Als in der Region Havelland-Fläming wirtschaftlich nutzbare oberflächennahe Rohstoffe gelten im Wesentlichen Sand, Kies und Ton. Häufig bestehen auf Flächen, unter denen die vorhandenen, begrenzten Rohstoffvorräte lagern, andere Nutzungsinteressen, die einem Abbau ganz oder teilweise im Wege stehen.

Im Rahmen der raumordnerischen Steuerung der verschiedenen Raumansprüche ist es Aufgabe der Regionalplanung, ausgewählte Lagerstätten oberflächennaher Rohstoffe wegen ihrer wirtschaftlichen Bedeutung vor entgegenstehenden Nutzungen zu sichern. Als solche gelten Nutzungen, welche die Rohstoffgewinnung dauerhaft ausschließen oder erheblich behindern.

Häufig gestellte Fragen zur Festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Rohstoffgewinnung

Was wird im Regionalplan festgelegt?

Im Regionalplan werden Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für den oberflächennahen Rohstoffabbau festgelegt. Zu oberflächennahen Rohstoffen gehören Kiese, Sande, Tone, Lehm, Torf, nicht aber Kohle, Öl, Gase, Geothermie.

Warum werden diese Festlegungen getroffen?

Der Planungsauftrag resultiert direkt aus Ziel 2.15 des Landesentwicklungsplans Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) und wird mit der erheblichen wirtschaftlichen Bedeutung der Gewinnung und Nutzung der einheimischen, zunehmend knapper werdenden Bodenschätze begründet.

Wer ist für die Ausweisungen zuständig?

Die Regionalplanung ist die zuständige Planungsebene in enger Abstimmung mit den betroffenen Fachbehörden, hier insbesondere dem Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburgs (LBGR) sowie den Naturschutzbehörden.

Wie werden diese Festlegungen getroffen?

Die Festlegung erfolgt auf der Basis eines begründeten und nachvollziehbaren Planungskonzepts. In die Abarbeitung eines solchen Planungskonzepts fließen unter anderem folgende Kriterien ein: Rohstoffqualität, Bergrechtsverhältnisse, Naturschutzinteressen, forstliche Belange.
Neuaufschlüsse sollen mit einer verträglichen Verkehrslösung einhergehen.

Welche Auswirkungen haben diese Festlegungen?

Wegen der Begrenztheit und Standortgebundenheit der Vorräte an oberflächennahen Rohstoffen sollen die vorhandenen Lagerstätten in Abwägung mit anderen raumbedeutsamen Nutzungen wie folgt gesichert werden:
- als Vorranggebiet Rohstoffgewinnung
Diese regionalplanerische Zielfestlegung sichert Gebiete für den oberflächennahen Rohstoffabbau, in dem andere raumbedeutsame Nutzungen ausgeschlossen sind, soweit diese mit der vorrangigen Nutzung nicht vereinbar sind.
- als Vorbehaltsgebiet Rohstoffgewinnung
Diese regionalplanerische Festlegung als Grundsatz räumt Gebieten für den oberflächennahen Rohstoffabbau bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen ein besonderes Gewicht ein.