1. Änderung des Sachlichen Teilregionalplans Windenergienutzung 2027
Mit Bescheid vom 15.09.2026 hat die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg die von der Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming am 25. Juni 2026 beschlossene Satzung über die 1. Änderung des Sachlichen Teilregionalplans Windenergienutzung 2027 der Region Havelland-Fläming“ genehmigt.
Die Satzung wird mit der öffentlichen Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft treten.
Zugleich hat die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg festgestellt, dass sich mit der 1. Änderung des Sachlichen Teilregionalplans die Fläche der Windenergiegebiete um 855 ha auf insgesamt 13.451 ha erhöht. Damit beträgt der Anteil der festgelegten Vorranggebiete für die Windenergienutzung am Gebiet der Region 1,97 Prozent.
Die Feststellung des Erreichens des Teilflächenziels in der Genehmigung des Sachlichen Teilregionalplans Windenergienutzung 2027 der Region Havelland-Fläming (Amtsblatt Nr. 35 vom 23.10.2024) bleibt davon unberührt.
Verfahrensgegenständliche Unterlagen zur 1. Änderung des Sachlichen Teilregionalplans Windenergienutzung 2027 der Region Havelland-Fläming
Downloadmöglichkeit:
Textliche Festlegungen und Begründung
Zeichnerische Festlegungen
Umweltbericht
Inhalt des Umweltberichts:
Umweltbericht zum Entwurf der 1. Änderung des Sachlichen Teilregionalplans Windenergienutzung 2027
Anhang A: Bewertungsrahmen
Anhang B: Prüfsteckbriefe Vorranggebiete Windenergienutzung
Weitere Unterlagen
Download: Ausarbeitung „Ausweisung als Beschleunigungsgebiete für die Windenergie an Land"
Stand: 21.09.2026

