Änderungsverfahren zum Sachlichen Teilregionalplan Windenergienutzung 2027
Regionalversammlung beschließt 1. Änderung des Sachlichen Teilregionalplans Windenergienutzung 2027 der Region Havelland-Fläming als Satzung
Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft hat in ihrer Sitzung am 25. Juni 2026 die 1. Änderung des Sachlichen Teilregionalplans Windenergienutzung 2027, bestehend aus textlichen (Textteil) und zeichnerischen Festlegungen (Festlegungskarte) mehrheitlich als Satzung beschlossen.
Diese wird nun gemäß § 2 Absatz 4 des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung bei der Landesplanungsbehörde zur Genehmigung eingereicht. Die Landesplanungsbehörde hat im Benehmen mit den fachlich berührten obersten Landesbehörden festzustellen, ob die Satzungen nach Maßgabe des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung aufgestellt sind und sonstigen Rechtsvorschriften nicht widersprechen.
Die Satzung über die 1. Änderung des Sachlichen Teilregionalplans Windenergienutzung 2027 treten mit der öffentlichen Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung in Kraft.
Zusätzlich hat die Regionalversammlung den Beschluss gefasst, das Vorranggebiet für die Windenergienutzung VRW 32.1 „Hohenseefeld/Ihlow-Erweiterung“, das mit der 1. Änderung des Sachlichen Teilregionalplans Windenergienutzung 2027 festgelegt wurde, als Beschleunigungsgebiet für die Windenergie an Land auszuweisen.

