Übersicht der Zuschläge der Bundesnetzagentur für Solar- und Windenergie in der Region Havelland-Fläming 2023- 07/2026
Der Ausbau der Wind- und Photovoltaiksegmente sind die wichtigsten Säulen des Umbaus hin zu einer klimaneutralen Energiewirtschaft in Deutschland. Den fortschreitenden Ausbau der Windenergieanlagen und Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) kann man in der Region Havelland-Fläming anhand der zahlreichen weit sichtbaren Windräder gut verfolgen. Inzwischen drehen sich in unserer Region über 800 Windräder und es entstanden inzwischen einige große Solarparks. Manche von ihnen erbringen weit über 50 Megawatt Leistung. Der Zuwachs der Windenergie- und der Photovoltaikfreiflächenanlagen wird bundesweit durch die Bundesnetzagentur über ein Ausschreibungsverfahren gesteuert. Wie sieht es im Rahmen dieser bundesweiten Ausschreibungen während der letzten dreieinhalb Jahre in unserer Region Havelland-Fläming aus?
Zuschläge in der Region und den Landkreisen von 2023 – 07/2026 im Vergleich, PV-FFA und Wind
In der Region Havelland-Fläming wurde in den vergangenen dreieinhalb Jahren eine Gesamtmenge von Photovoltaik-Freiflächenanlagen von knapp 316 MW bezuschlagt. Die regionsweiten Zuschläge im Windenergiebereich ergaben im gleichen Zeitraum knapp 572 Megawatt. Zusammen betrugen die Zuschläge für Wind- und Solar damit 887 Megawatt. Diese Gesamtzahl der regionsweiten Zuschläge kann sich noch bis Ende diesen Jahres erhöhen, womit sich die Gesamtzuschläge der letzten vier Jahre bis auf ein Gigawatt belaufen könnten.
Im Segment der Windenergieanlagen führt der Landkreis Teltow-Fläming seine hohe Anzahl an Zuschlägen auch im Jahr 2026 fort, während im Segment der Freiflächenanlagen für Photovoltaik dieser Landkreis seit dem Jahr 2024 keine nennenswerten Zuwächse verzeichnet. Die Zuschläge im PV-FFA-Bereich für den Landkreis Potsdam-Mittelmark belaufen sich im Jahr 2026 auf knapp 57 Megawatt. Dies ist in diesem Landkreis der höchste Wert der vergangenen dreieinhalb Jahre. Nur im Jahr 2024 erreichte der Landkreis Havelland einen nennenswerten Zuwachs an PV-Freiflächenanlagen von knapp 71 Megawatt, während dieser Wert, bei Berücksichtigung der ersten zwei von drei Ausschreibungen, in diesem Jahr bisher auf null gesunken ist.
Sinkende Zuschlagswerte im Windbereich
Während sich die Zuschlagswerte in den Jahren 2023 und 2024 aufgrund geringen Wettbewerbs fast durchgehend nahe am von der Bundesnetzagentur festgelegten Höchstwert bewegten, führten starke Überzeichnungen der Ausschreibungen ab Ende des Jahres 2024 zu einem deutlichen Sinken der Zuschlagswerte. Ein starker Wettbewerbsdruck begann mit der Ausschreibung im November 2024. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert bei der Ausschreibung vom 1. Mai 2026 betrug nur noch 5,06 Cent/kWh, während er bei der Ausschreibung im Mai 2024 noch bei 7,33 ct/kWh lag. Die sinkenden Zuschlagswerte zeigen, dass Windstrom zu sinkenden Preisen angeboten werden kann. Die wirtschaftliche Gestaltung von Windenergieprojekten wird dadurch jedoch immer herausfordernder.

Abb. 1: Die Menge der Zuschläge für Windkraftanlagen in Teltow Fläming ergaben auch über mehrere Jahre hinweg einen kontinuierlich hohen Zuwachs. Insbesondere im Jahr 2026 wurden im Vergleich zu den vergangenen dreieinhalb berücksichtigten Jahren die mit Abstand höchsten Zuschlagsmengen für Teltow-Fläming im Windsegment erreicht. Dieser Wert kann sich noch weiter nach oben verschieben, da eventuell weitere Zuschläge aus dem noch ausstehenden zwei Ausschreibungen (1. August und 1. November 2026) in dieser Darstellung nicht berücksichtigt sind.
Ausbau des Photovoltaiksegments lässt leicht nach
Wurden im Jahr 2024 im Photovoltaikbereich (Freifläche) noch für über 100 Megawatt Leistung Zuschläge erzielt, so waren es im Jahr 2026 nur knapp über 40 Megawatt. (Eine Ausschreibung steht am 1. Dezember 2026 noch aus.) Über die vergangenen dreieinhalb Jahre lässt sich jetzt schon der Trend ablesen, dass die Zuschläge im Windsegment im Vergleich mit den Zuschlägen im Photovoltaikbereich eine mehr als doppelt so hohe Gesamtleistung einbringen. Die Zuschläge im Photovoltaiksegment zeigen während der vergangenen dreieinhalb Jahre mengenmäßig eine leichte Abnahme auf.
Wo konzentriert sich der Ausbau der Erneuerbaren Energien?
Ein Großteil der Zuschläge für Windenergieanlagen konzentriert sich im Landkreis Teltow-Fläming. Auch bei der Photovoltaik ist dieser Landkreis führend. Im Landkreis Potsdam Mittelmark fällt vor allem das Gebiet um Treuenbrietzen und Niemegk durch hohe Konzentrationen an Vorrangflächen für Wind auf. Seit dem Jahr 2024 nimmt die Anzahl der Zuschläge für Wind auch im Landkreis Havelland wieder zu.

Abb. 2: In den vergangenen vier Jahren wurden in der Region Zuschläge über 887 Megawatt erteilt, überwiegend im Windbereich. Weitere Zuschläge könnten den Zuwachs bis Jahresende auf ein Gigawatt erhöhen.
Unterschiedliche Ausbaugeschwindigkeiten des Stromnetzes und neu hinzukommende Anlagen
Die Zuschlagserteilung durch die Bundesnetzagentur bedeutet keine Garantie für die Umsetzung, beziehungsweise den Bau der bezuschlagten Energieprojekte. Natürlich sind Projektentwickler bestrebt, ihre Energieprojekte so schnell als möglich an das Stromnetz anzuschließen. Allerdings ist die Zusage eines Netzanschlusses durch den zuständigen Netzbetreiber keine Voraussetzung für die Teilnahme an einer Ausschreibung der Bundesnetzagentur. Wenn vom Netzbetreiber später nicht in einem angemessenen Zeitraum ein geeigneter Einspeisepunkt angeboten werden kann, führt dies bei der Realisierung der Projekte zu zeitlichen Verzögerungen, die am Ende hohe Kosten verursachen können. Dabei kann die Entfernung des Einspeisepunktes eine finanzielle Herausforderung darstellen. Wenn ein zugewiesener Einspeisepunkt viele Kilometer von den Erzeugungsanlagen entfernt liegt, können die Kosten für den Kabelweg oder ein extra zu erstellendes Umspannwerk die Projektkalkulation in unwirtschaftliche Bereiche führen. Weitere Hindernisse können Finanzierungsprobleme aufgrund der beschriebenen Unsicherheiten und der gestiegenen Kosten sein. Auch die Verfügbarkeit von entsprechenden Baukapazitäten zum richtigen Zeitpunkt am richtigen Ort kann zu Verzögerungen führen.
Bei Überschreitung der Realisierungsfrist sind empfindliche Strafen fällig
Wenn nach der Zuschlagserteilung die gesetzlichen Realisierungsfristen von 36 Monaten bei Windprojekten (24 Monate im Solarbereich) nicht eingehalten werden können, führt dies zu empfindlichen Strafzahlungen (Pönale), die sich pro gebotener Kilowattstunde auf bis zu 30 Euro belaufen können (§ 55 EEG). Bei einem Windrad mit 7,2 MW Leistung ergibt sich beispielsweise eine Pönale in Höhe von 216.000 Euro. Weiter erlischt nach Ablauf der Frist der Zuschlag für das Energieprojekt. Mit dem Erlöschen des Zuschlags verfällt ebenfalls der gesetzliche Anspruch auf die Marktprämie (Einspeisevergütung). Aus diesen Gründen müssen Anlagenbetreiber sehr darauf achten, dass vor der Teilnahme an einer Ausschreibung alle erforderlichen Genehmigungen und Gutachten vorliegen, damit nach Erteilung eines Zuschlags die zeitlichen Fristen eingehalten werden können.
Stand: 14.09.2026

