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Neues Planungskonzept auf Grundlage einer teilräumlichen Differenzierung der für die Vorrangwürdigkeit maßgeblichen Ackerzahl

Im Regionalplanentwurf Havelland-Fläming 3.0 werden Vorranggebiete für die Landwirtschaft festgelegt, die Ackerflächen vor konkurrierenden Nutzungen schützten soll.

Hinsichtlich der Bewertung der Ertragsfähigkeit sah das Planungskonzept für Vorranggebiete Landwirtschaft bisher eine für die gesamte Region einheitliche maßgebliche Ackerzahl (24) vor.

Die Regionale Planungsstelle hatte die Regionalversammlung in der Sitzung am 15. Juni 2023 über die Ergebnisse des öffentlichen Beteiligungsverfahrens zum Entwurf des Regionalplans Havelland-Fläming 3.0 in Bezug auf das Thema Vorranggebiete für die Landwirtschaft informiert und auf dieser Grundlage Empfehlungen zur Anpassung des Planungskonzepts vorgeschlagen. Aufgrund eines erfolgreichen Änderungsantrags wurde die Beschlussvorlage zurückgezogen. Eine Beschlussfassung über die Änderung des Planungskonzepts kam daher nicht zustande.

Um die notwendige Entscheidungsfindung über die Änderung des Planungskonzepts vorzubereiten, fand am 26. September 2023 ein Fachgespräch statt, zu dem neben den Mitgliedern der Regionalversammlung und den Hauptverwaltungsbeamten bzw. -beamtinnen der Städte, Gemeinden und Ämter auch Vertretungspersonen der betroffenen Fachbehörden (Landwirtschaft, Wasser, Forst) sowie der Kreisbauernverbände eingeladen waren.

Als Ergebnis der Veranstaltung konnte festgestellt werden, dass eine Anhebung der bisher festgelegten maßgeblichen Ackerzahl 24 empfohlen wird. Eine mehrheitliche Übereinstimmung in Bezug auf einen bestimmten Wert der maßgeblichen Ackerzahl war nicht festzustellen. Es kam mehrheitlich zum Ausdruck, dass eine räumliche Differenzierung der Festlegung der Vorranggebiete Landwirtschaft empfohlen wird, durch welche die teilräumlich unterschiedlichen Bodenverhältnisse besser berücksichtigt werden.

Der Regionalvorstand beauftragte mit Beschluss vom 6. Oktober 2023 daraufhin die Regionale Planungsstelle, eine teilräumliche Differenzierung der Anwendung einer für die Vorrangwürdigkeit maßgeblichen Ackerzahl zu prüfen und dem Ausschuss für Planungsarbeit sowie dem Regionalvorstand über die Ergebnisse der Prüfung spätestens im ersten Quartal des Jahres 2024 zu berichten.

Sowohl der Ausschuss für Planungsarbeit als auch der Regionalvorstand befürworteten das neue Planungskonzept. Dieses sieht drei Teilräume mit unterschiedlichen maßgeblichen Ackerzahlen vor, welche auf den mittleren Ackerzahlen der Teilräume (Ackerzahlen 21, 29 und 40) beruhen.

Mit Beschluss der Regionalversammlung vom 6. Juni 2024 wurde das überarbeitete Planungskonzept mit großer Mehrheit befürwortet und die regionale Planungsstelle beauftragt, finale Abstimmungen mit der Gemeinsamen Landesplanungsbehörde Berlin-Brandenburg zu treffen.

Stand: 08.07.2024