Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen
Abrufmöglichkeit der verfahrensgegenständlichen Unterlagen
Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming hat in ihrer Sitzung am 26. Juni 2025 den
2. Entwurf des Regionalplans Havelland-Fläming 3.0 vom 26. Juni 2025,
bestehend aus textlichen Festlegungen und zeichnerischen Festlegungen (Festlegungskarte) einschließlich Begründung gebilligt und den Umweltbericht zur Kenntnis genommen sowie den Beschluss gefasst, den 2. Entwurf des Regionalplans Havelland-Fläming 3.0 im Internet zu veröffentlichen und Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Die öffentliche Bekanntmachung über die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Regionalplans Havelland-Fläming 3.0 der Region Havelland-Fläming erfolgte im Amtsblatt für Brandenburg Nummer 33 vom 13.08.2025 (Seite 568).
Das erneute Beteiligungsverfahren richtet sich nach § 9 Absatz 3 des Raumordnungsgesetzes (ROG) in der Fassung vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. I Nr. 88) geändert worden ist, in Verbindung mit § 2 Absatz 3 des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung (RegBkPlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Februar 2012 (GVBl. I Nr. 13), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Mai 2024 (GVBl. I Nr. 20) geändert worden ist.
Zusammen mit dem Regionalplan Havelland-Fläming 3.0 der Region Havelland-Fläming werden darüber hinaus zweckdienliche Unterlagen mit weiteren Informationen, Einschätzungen und Bewertungen veröffentlicht, welche ergänzend zum Verständnis der Planung beitragen.
Die verfahrensgegenständlichen Unterlagen werden auf dieser Webseite veröffentlicht und sind am Ende dieser Webseite (grüner Kasten) abrufbar.
Zusätzlich werden der Planentwurf, der Umweltbericht sowie die zweckdienlichen Unterlagen bei der nachfolgend benannten Stelle während der angegebenen Zeiten für jedermann zur kostenlosen Einsicht bereitgehalten:
Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming
Regionale Planungsstelle
Oderstraße 65, 1. OG, Sekretariat
14513 Teltow
Montag, Dienstag, Mittwoch 9 – 16 Uhr
Donnerstag 9 – 18 Uhr
Freitag 9 – 14 Uhr
Telefon: 03328 33540
Gelegenheit zur Abgabe von Stellungnahmen:
Zum 2. Entwurf des Regionalplans Havelland-Fläming 3.0, seiner Begründung und dem Umweltbericht können im Zeitraum
vom 21. August 2025 bis einschließlich 21. Oktober 2025
Stellungnahmen abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an die folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden:
info@havelland-flaeming.de
Für die Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme kann außerdem die folgende Postanschrift genutzt werden:
Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming
Regionale Planungsstelle
Oderstraße 65
14513 Teltow
Mit Ablauf der genannten Frist sind alle Stellungnahmen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen.
Zur Unterstützung der Erarbeitung von Stellungnahmen werden Geodaten der beabsichtigten Festlegungen am Ende dieser Webseite als WMS/WFS Dienst sowie als Shape-Dateien zur Verfügung gestellt.
Es wird darum gebeten, Stellungnahmen, deren Anhänge sowie ergänzende Informationen (beispielsweise kartografischer oder tabellarischer Art) auch als elektronische Dateien zur Verfügung zu stellen.
Verfahrensgegenständliche Unterlagen zum 2. Entwurf des Regionalplans Havelland-Fläming 3.0 vom 26. Juni 2025
Downloadmöglichkeit:
Textliche Festlegungen und Begründung
Download: 2. Entwurf des Regionalplans Havelland-Fläming 3.0 vom 26.06.2025 (Textteil)
Zeichnerische Festlegungen
Downlaod: Festlegungskarte zum 2. Entwurf des Regionalplans Havelland-Fläming 3.0 vom 26.06.2025
Umweltbericht
Inhalt des Umweltberichts:
Umweltbericht zum 2. Entwurf des Regionalplans Havelland-Fläming 3.0
Anhang A1 - Bewertungsrahmen
Anhang B 1 bis B 8 - NATURA 2000 Vorprüfungen für die Vorrang-/Vorbehaltsgebiete Rohstoffgewinnung
Anhang B 9 - NATURA 2000 Vorprüfung und Verträglichkeitsprüfung für Vorbehaltsgebiete Siedlung
Anhang C1 - Prüfsteckbrief Gewerblich-Industrielle Vorsorgestandorte
Anhang C2 - Prüfsteckbriefe Vorbehaltsgebiete Rohstoffgewinnung (VB)
Anhang C3 - Prüfsteckbriefe Vorranggebiete Rohstoffgewinnung (VR)
Zweckdienliche Unterlagen
Inhalt der Zweckdienlichen Unterlagen:
1. Änderungsdokumentation (Änderungen in Bezug auf den Entwurf des Regionalplans Havelland-Fläming 3.0 vom 5. Oktober 2021), Stand 11. Juni 2025
2. Abwägungsdokumentation (Behandlung der im Beteiligungs- und Auslegungsverfahren vorgebrachten Anregungen, Bedenken und Hinweise), Stand 11. Juni 2025
3. Sachverhaltsermittlung und Abwägungsentscheidungen zur Festlegung des großflächigen gewerblich-industriellen Vorsorgestandorts „Brandenburg an der Havel-Paterdamm / Kloster Lehnin-Krahne“, Stand 17. April 2025
4. Ermittlung von Potenzialflächen für Erstaufforstungsmaßnahmen zur Kompensation von Waldumwandlung als Folge der Festlegung des großflächigen gewerblich-industriellen Vorsorgestandorts Brandenburg an der Havel-Paterdamm / Kloster Lehnin-Krahne, Stand 04.10.2024, mit einem Anhang „Kartografische Darstellung der Potentialflächen mit einer Mindestgröße von 5 Hektar“
5. Tabelle Kriterienanwendung zur Flächenfestlegung der vom LBGR vorgeschlagenen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffgewinnung, Stand 17. April 2025
6. Kartographische Darstellungen der LBGR-Vorschläge zur Festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Rohstoffgewinnung, Auszug aus der LBGR-Stellungnahme vom 01.07.2022
7. Methodisches Konzept zur Festlegung von Vorranggebieten für die Landwirtschaft – Ertragsfähigkeit und Klimarobustheit (Basisflächen), Stand April 2025
8. Bewertung der Vorrangwürdigkeit landwirtschaftlicher Böden in regional differenzierten Teilräumen, Stand April 2025
Geodaten
WMS- Dienst
https://lbv-gis.brandenburg.de/services/ogc/Regionalplan__Regionalplan_HF_3_0_Entwurf_2/MapServer/WMSServer
WFS- Dienst
https://lbv-gis.brandenburg.de/services/ogc/Regionalplan__Regionalplan_HF_3_0_Entwurf_2/MapServer/WFSServer
Hinweise:
Bei Verwendung des WMS ist wichtig, vor dem Laden in GIS die Bildcodierung auf „PNG“ und weiter unten den Haken bei „Als einzelne Layer laden“ zu setzen, damit die Hintergründe transparent sind und sich nicht weiß überdecken.
Die Layer für die Rohstoffgebiete sind sowohl mit als auch ohne Nr. anzeigbar. Dies ist insbesondere für den WMS relevant, da die Beschriftung je nach Maßstab sonst die Flächen überlagert.
Es kann aufgrund der Datenmenge etwas länger dauern, bis der Layer G 2.1.1 vollständig angezeigt wird.
Shape-Dateien
Shape-Dateien 2. Entwurf Regionalplan Havelland-Fläming 3.0 vom 26.06.2025 (zip., 52 MB)
Zusätzliche Informationen zum 1. Entwurf des Regionalplans Havelland-Fläming 3.0
Als zusätzliche Information wird der 1. Entwurf des Regionalplans Havelland-Fläming 3.0 vom 05.10.2021 zur Verfügung gestellt. Zum 1. Entwurf des Regionalplans Havelland-Fläming 3.0 konnten in der Zeit vom 10. März 2022 bis einschließlich 10. Mai 2022 Stellungnahmen abgegeben werden.
1.Entwurf des Regionalplans Havelland-Fläming vom 05.10.2021 - gesamte Unterlagen (zip., 110 MB)
Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft hat in ihrer Sitzung am 26.06.2025 beschlossen, ein Änderungsverfahren zum Sachlichen Teilregionalplan Windenergienutzung 2027 der Region Havelland-Fläming durchzuführen.
Das Änderungsverfahren soll mit der Absicht durchgeführt werden, zusätzliche Flächen als Vorranggebiet für die Windenergienutzung festzulegen, die nach § 4 des Gesetzes zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land (Windenergieflächenbedarfsgesetz – WindBG) zusätzlich auf das regionale Flächenziel angerechnet werden können.
Bei der Festlegung zusätzlicher Vorranggebiete für die Windenergienutzung sollen insbesondere die folgenden Flächen berücksichtigt werden:
a) Fläche des Windparks Mückendorf gemäß dem Antrag der Stadt Baruth/Mark vom 14.01.2025;
b) Flächen in rechtswirksamen Flächennutzungs- und Bebauungsplänen, in denen die Windenergienutzung zugelassen ist, soweit diese nicht bereits als Vorranggebiet für die Windenergienutzung festgelegt sind;
c) Flächen, auf denen die Errichtung von Windenergieanlagen genehmigt ist bzw. auf denen die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Errichtung von Windenergieanlagen rechtswirksam festgestellt ist;
d) weitere Flächen, auf denen nach dem Willen der Belegenheitskommunen die Errichtung von Windenergieanlagen zugelassen werden soll.
Der Beschluss der Regionalversammlung wird gemäß § 9 Absatz 1 Satz 1 des Raumordnungsgesetzes (ROG) im Amtsblatt für Brandenburg Nummer 31 am 30.07.2025 öffentlich bekannt gemacht.
In einem ersten Verfahrensschritt werden die öffentlichen Stellen aufgefordert, Aufschluss über diejenigen von ihnen beabsichtigten oder bereits eingeleiteten Planungen und Maßnahmen sowie über deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die Planaufstellung bedeutsam sein können sowie vorliegende Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, mitzuteilen. (§ 9 Abs. 1 ROG)
Im Rahmen der durchzuführenden Umweltprüfung nach § 8 Absatz 1 ROG werden zunächst der Umfang und der Detaillierungsgrad der Umweltprüfung festgelegt und die verfügbaren bzw. die noch einzubeziehenden Datengrundlagen ermittelt. Die öffentlichen Stellen, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich von den Umweltauswirkungen des Raumordnungsplans berührt werden kann, werden dabei beteiligt.
Stand: 25.07.2025
Rückblick auf die 12. Regionale Energiekonferenz in Beelitz am 21.05.2025
Vielfältiges Programm rund um das Thema „Kommunales Energiemanagement“
Die 12. Energiekonferenz in Beelitz bot, wie bereits die letzte Konferenz, ein breites Themenspektrum rund um das kommunale Energiemanagement. Neben Energieeffizienz und ersten Zwischenergebnissen kommunaler Wärmepläne standen auch Großspeicher, Agri-Photovoltaik und Biomasse-Pyrolyse auf der Agenda. Darüber hinaus präsentierte die Verbraucherzentrale ihre Unterstützungsprogramme für Kommunen.
In seinem Begrüßungswort betonte der stellvertretende Bürgermeister der Stadt Beelitz Herr Zado die positive Entwicklung der Stadt Beelitz. Die Bevölkerung wächst schnell und es stehen viele Investitionen in die bereits stark sanierte und teilweise unter Denkmalschutz stehende Stadt an. Herr Zado ging kurz auf die Geschichte des deutschen Hauses ein und lud die Konferenzteilnehmer zum anstehenden Beelitzer Spargelfest ein.
Kostenlose Beratungsangebote zum Thema kommunales Energiemanagement
Frau Zak stellte die verschiedenen Beratungsangebote der Energieagentur Brandenburg vor. Dazu gehört das Energieportal Brandenburg mit seinen umfangreichen Datenbanken, das allen Interessierten zur Verfügung steht. Außerdem erläuterte sie die jährlich verschickten kommunalen Energiesteckbriefe.
Darüber hinaus vertiefte sie das Kommunale Energiemanagementsystem (KOM.EMS). Dieses Tool dient der kontinuierlichen Optimierung der energieeffizienten Leistungsfähigkeit der kommunalen Verwaltung durch ein funktionierendes Energiemanagementsystem. Man könnte dieses System auch als ein kontinuierliches Energie- Controlling und Monitoring der Energieverbrauchsdaten nennen. Dieses kostenfreie KOM.EMS steht den Kommunalverwaltungen mit einem breiten Beratungs- und Unterstützungsangebot zur Verfügung. (www.wfbb.de)
Energie-Contracting als mögliche Lösung des Finanzierungsproblems?
Von der e.dis therm erläuterte Herr Umstädter das Angebot eines Betriebsführungscontracting. Am Beispiel eines Projektes in Herrmannswerder beschrieb er die verschiedenen Phasen der Konzepterstellung, um gemeinsam mit den Verantwortlichen der Liegenschaft ein am Ende decarbonisiertes, energieeffizientes Nahwärmenetz für ein Gebäudeensemble zu erstellen und umzusetzen. Für Gemeinden ergeben sich bei dieser Art Energie-Contracting entscheidende Vorteile wie ein geringes Risiko des Eigentümers (Verwaltung), Entlastung des eigenen Personals, am Ende geringere Energiekosten und zeitlich gestreckte Investitionen. Mit diesem effizienten Instrument können Gemeinden ihre anvisierten Klimaziele in zeitnahen Umbauphasen schneller erreichen. (www.edistherm.de)
Wärmeplanung in der Stadt Rathenow, Zwischenergebnisse
Der kommunale Wärmeplan der Stadt Rathenow wurde von Frau Dr. Zink-Ehlert (Energielenker) und Frau Thiel von der Stadtverwaltung Rathenow vorgestellt. Nach der Bestandsaufnahme läuft aktuell die Potentialanalyse, in der 220 Hektar potenzielle Windparkflächen identifiziert wurden. Die Stadtverordnetenversammlung ist sich bisher noch uneinig, wie sie mit diesen potenziellen Windenergieflächen umgehen soll. Weitere Schwerpunkte der Potentialanalyse sind Geothermie und Erdwärmekollektoren auf Siedlungs- und Landwirtschaftsflächen.
Insgesamt ergibt sich ein Wärmepotenzial von 366 Gigawattstunden, was theoretisch ausreichen würde, um ganz Rathenow mit erneuerbaren Energien zu versorgen. Auch im Strombereich übersteigt das Produktionspotenzial den aktuellen Verbrauch.
Eine wichtige Komponente in der Wärmeplanung sind die Einsparpotentiale durch Gebäudesanierungen. Bei einer Sanierungsrate des Bestands, die mit 1% pro Jahr vergleichsweise niedrig eingestuft wird, und einem Bestand von 7118, davon 5.074 sanierungsbedürftig, würde eine Komplettsanierung etwa 70 Jahre dauern. Dabei sind die während der 70 Jahre ständig hinzukommenden Sanierungsfälle noch nicht mitgezählt. Die anschließende Diskussion kam zu dem Schluss, dass eine komplette Sanierung aller Häuser in Rathenow mit dem derzeitigen Ressourcenstand der Baubranche und der finanziellen Ressourcen der Bevölkerung nicht in angemessener Zeit umgesetzt werden kann. Die Diskussion stellte auch klar, dass in der Bestandszahl auch alle privaten Häuser mitgezählt sind, die den größten Anteil des Bestands ergeben. (www.rathenow.de)
Keine Energiewende ohne Speichersystem
Herr Freese vom Bundesverband Energiespeichersysteme e.V. (BVES) erläuterte, dass die volatilen Energieträger wie Wind und Sonne nur in Kombination mit einem bundesweiten Speichersystem langfristig die alte Kraftwerkstruktur ersetzen können. Dafür müsse das Stromnetz mit höherer Geschwindigkeit ausgebaut werden, um die Stromversorgung auch in Dunkelflauten oder Hellbrisen zu stabilisieren. Die aktuell stark steigende Nachfrage von Speichern begründe sich auch durch deren stark gesunkene Preise (bis zu 75%). Baurechtlich fallen Batteriespeicher unter den § 35 Absatz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuchs und können damit im Außenbereich aufgestellt werden. Für die betroffenen Gemeinden stünden Gewerbesteuern für die Standorte der Energiespeicher in Aussicht. (www.BVES.de)
Agri-Photovoltaik: Doppelnutzung ein und derselben Fläche
Herr Dr. Ing. Eichelbrönner vom Unternehmen Climate Change Energy GmbH erläuterte den Konferenzteilnehmern die wirtschaftlichen Aspekte der Agri-Photovoltaik (Agri-PV). Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen ging er auch auf die EEG-Förderung von Agri-PV-Anlagen ein.
Anhand eines Beispiels aus dem Niederen Fläming erklärte Herr Dr. Eichelbrönner die Flächenbilanz eines Agri-PV-Projektes. Die Netzentfernung ist bei solchen Projekten genauso wichtig wie bei konventionellen PV-Freiflächen-Projekten. Sind Agri-PV-Projekte zu weit vom nächsten Einspeisepunkt entfernt, werden Anfragen von seinem Unternehmen abgelehnt. Leider käme diese Situation sehr oft vor. „Wenn sein Unternehmen alle Anfragen bearbeiten wollte,“ so Herr Dr. Eichelbrönner, „müsste an jedem zweiten Strommast ein Einspeisepunkt (Trafo) installiert werden“. Die Stromnetzbetreiber kämen den Anfragen auf Trafostationen nicht hinterher. An dieser Situation wird sich zumindest mittelfristig kaum etwas ändern. Wegen der immer häufiger notwendigen Abschaltungen vor allem in den Mittagsstunden empfiehlt Herr Dr. Eichelbrönner die Integration eines Batteriesystems zur Zwischenspeicherung. Erschwerend komme hinzu, dass die EEG-Förderung von Agri-PV-Anlagen noch nicht von der entsprechenden EU-Kommission genehmigt wurde, was eine gewisse Rechtsunsicherheit bedeute. Weiter ging er auf wirtschaftliche Eckpunkte ein, wie Referenzerträge berechnen oder wirtschaftlich bedeutende Standortbedingungen und sinnvolle Anlagengrößen. (www.climate-change-energy.com)
Energiepolitik unter der Lupe
Herr Haase vom Landesverband Erneuerbare Energien Berlin-Brandenburg e. V. (LEE), setzte sich mit dem Koalitionspapier der neuen Bundesregierung kritisch auseinander. Die erste Leitlinie des Koalitionsvertrags steht für „Raum für Kontinuität und Nachsteuerung“. Der eingeschlagene Pfad der vorherigen Regierung soll im Großen und Ganzen weiterverfolgt werden. Deutsche und europäische Energie- und Klimaziele sollen respektiert werden. Eine Nachsteuerung wird in einer Senkung der Stromsteuer und der Reduktion der Netzentgelte angestrebt. Die Einführung eines Industriestrompreises werde verfolgt und eine Kraftwerksstrategie mit 20 GW Gaskraftwerksleistung soll bis 2030 verwirklicht werden. Weiter soll das Flächenziel für Windenergie 2027 nicht angerührt werden, während das Flächenziel für das Jahr 2032 überprüft werden soll.
Eine weitere Leitlinie hebt vor allem die Schaffung von Flexibilität hervor. Die Installation von Batteriespeichern wird als überragendes öffentliches Interesse (§ 2 EEG) gesehen. Während das GEG (Heizungsgesetz) zumindest überarbeitet werden soll, würde die Entbürokratisierung eine Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung bewirken. Flexibilitäten sollen eingebaut werden. Auf die Forderungen der Verbände soll mehr eingegangen werden.(www.lee-bb.de)
Decarbonisierung durch Biomasse-Pyrolyse
Herr Dr. Wagner erläutert, dass es nicht nur darum gehe, mit dem Biomasse-Pyrolyse-Verfahren keine zusätzlichen CO2-Emissionen zu verursachen, sondern dass der ohnehin zu hohe CO2-Gehalt in der Luft wieder sinken müsse. Dies könne durch verschiedene Negativemissions-Technologien erreicht werden. Beispielsweise können Pyrolyse-Anlagen aus pflanzlichen Reststoffen Pflanzenkohle herstellen, welche in den Boden eingearbeitet als Wasserspeicher bzw. als Bodenverbesserer dienen, ohne dabei das gespeicherte CO2 abzugeben. Auch Nahwärmenetze können mit der entstehenden Abwärme der Pyrolyseanlagen decarbonisiert werden. Die dafür notwendigen technischen Anlagen sind keine Herausforderung. Die Pyrolyse von Biomasse und deren Energiegewinn kommt völlig ohne landwirtschaftliche Produkte aus. Die Grundstoffe des Pyrolyseverfahrens bestehen nur aus Laub, Ast- und Strauchschnitt sowie Wiesenmahd. Eine Flächenkonkurrenz zwischen landwirtschaftlich genutzten Flächen und dem Pyrolyseverfahren wäre damit ausgeschlossen. (www.anychar.de)
Verbraucherzentrale berät Kommunen und Bevölkerung beim Energiesparen.
Herr Jahn von der Verbraucherzentrale Brandenburg stellte die vielfältigen Beratungsangebote zum Thema Energiesparen vor, die sowohl für Mieter und Mieterinnen als auch Haus- und Wohnungseigentümer gelten.
Mit rund 50 Mitarbeitern in acht Beratungsstellen und über 30 mobilen Standorten in ganz Brandenburg bietet die Verbraucherzentrale Beratung zu Themen wie Heiztechnik, Warmwasserbereitung, Wärmedämmung, Photovoltaik, Solarthermie und Förderprogramme.
Das Netz der Energieberater steht auch Gemeinden und Gemeindevertretungen für Informations- und Beratungsabende zur Verfügung. Energiesparen ist ein grundsätzlicher Bestandteil aller Beratungen, die in verschiedenen Formaten - von Videochat bis persönliche Beratung - fast ausnahmslos kostenlos angeboten werden. (www.verbraucherzentrale-brandenburg.de)
Wie kommt die Wärmeplanung in den Heizungskeller?
Zum Konferenzende griff Herr Buchin von der Delta Heat GmbH das Konferenzthema „Kommunales Energiemanagement“ noch einmal auf und stellte die Frage an das Publikum, „Wie kommt die Wärmeplanung in den Heizungskeller?“ Durch Optimierungen von Regelung und Hydraulik können beispielsweise durch gering-investive Maßnahmen Energieeinsparungen von bis zu 20%, bei einer Amortisationszeit von unter zwei Jahren erreicht werden.
In der Praxis trifft Herr Buchin auf Energiemanagementsysteme mit verschiedensten Qualitätsstufen, welche sich vom einfachen Ablesen der Verbräuche bis hin zu einem musterhaften Betriebsmonitoring unterscheiden. Abschließend gibt er Empfehlungen anhand von Projektbeispielen, wie Wärmesysteme von Gebäuden effizienter geführt werden können und damit große Einsparpotenziale für die Gebäudeverwalter ermöglichen. (www.deltaheat.de)
Zum Konferenzschluss stellt Herr Lippert in Aussicht, dass die zwei nicht vorgestellten Beiträge „Rechenzentrum in Wustermark und „§14a ENWG, Steuerbox“ auf der nächsten Regionalen Energiekonferenz möglichst nachgeholt werden sollen. Weiter ruft er die Konferenzteilnehmer auf, gerne relevante Themen zu benennen und ihm mitzuteilen, damit auch die nächste Energiekonferenz die aktuellen Fragen der Teilnehmer aus den Kommunen beantworten kann.
Konferenzbeiträge können über den Regionalen Energiemanager, Hr. Lippert, angefragt werden.
Die nächste Regionale Energiekonferenz Havelland-Fläming wird voraussichtlich am 19.11.2025 stattfinden.
Stand: 17.06.2025