Regionalvorstand
Die nächsten öffentlichen Sitzungen des Regionalvorstands finden 2026 statt.
Die Sitzungen finden in der Zeit von 09:00 - 11:00 Uhr statt. Der Sitzungsort wird mit der jeweiligen Einladung bekannt gegeben.
Regionalversammlung
Die nächste öffentliche Sitzung der Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming findet statt:
am 27. November 2025
um 16.00 Uhr
im
Ernst-von-Stubenrauch-Saal
Marktplatz 1 – 3
14513 Teltow.
Unterlagen zur Sitzung am 27.11.2025:
Download: Einladung/Tagesordnung, Unterlagen zu den Tagesordnungspunkten (gesamt, .zip, 75 MB)
Wichtiger Hinweis für die Teilnahme von Gästen:
Aufgrund der begrenzten Anzahl an Plätzen empfehlen wir sich bis zum 26. November 2025 schriftlich per E-Mail unter info@havelland-flaeming.de anzumelden.
Hinweise zur Einwohnerfragestunde:
Gemäß § 7 Absatz 8 der Hauptsatzung der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming gelten für die Einwohnerfragestunde folgende Regeln:
- Jeder Bürger und jede Bürgerin hat die Möglichkeit bis zu drei konkrete Fragen zu stellen. Die Wortmeldungen sollen drei Minuten nicht überschreiten.
- Die Fragen sind schriftlich, mindestens sieben Arbeitstage vor dem Sitzungstermin bei der Regionalen Planungsstelle einzureichen (info@havelland-flaeming.de).
- Die Dauer der Einwohnerfragestunde soll 60 Minuten nicht überschreiten. Kann eine Frage in der Einwohnerfragestunde nicht beantwortet werden, erfolgt eine schriftliche Beantwortung.
Hauptsatzung der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming
Stand: 12.11.2025
Änderungen vorbehalten
13. Regionale Energiekonferenz Havelland-Fläming: Bürgerenergiegenossenschaften
Datum: 25.11.2025
Uhrzeit: 09:00 - 14:30
Ort: Stubenrauchsaal, Marktplatz 1 – 3, 14513 Teltow
» Anmeldeformular und Tagesordnung
Bürgerenergiegenossenschaften sind mehr als nur ein Trend: Sie bieten eine Möglichkeit, die Energiewende direkt vor Ort gemeinsam zu gestalten. Doch wie funktionieren sie genau? Welche Vorteile bringen sie für Bürger*innen und für die Kommunen – wirtschaftlich und ökologisch? Und gibt es Synergieeffekte zwischen Kommunen und Bürgerenergiegenossenschaften?
Diese und weitere Fragen rund um das Potenzial und die Zusammenarbeit mit Bürgerenergiegenossenschaften stehen im Mittelpunkt der 13. Regionalen Energiekonferenz.
Weitere Themen der Konferenz sind die wachsende Nachfrage nach neuen Rechenzentren sowie die Frage, wie man diesen Anfragen mit überzeugenden, für beide Seiten akzeptablen städtebaulichen Verträgen begegnen kann. Darüber hinaus stehen das Strombilanzkreismodell und dessen Vorteile für Kommunen sowie ein Erfahrungsbericht zur finanziellen Teilhabe von Kommunen an erneuerbaren Energien im Fokus. Zusätzlich wird der ursprünglich für die 12. Energiekonferenz geplante Vortrag zum § 14a Energiewirtschaftsgesetz nachgeholt.
Die Teilnahme an der Konferenz ist kostenlos.
Jetzt anmelden!
» Anmeldeformular und Tagesordnung
Stand: 01.10.2025
Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft hat in ihrer Sitzung am 26.06.2025 beschlossen, ein Änderungsverfahren zum Sachlichen Teilregionalplan Windenergienutzung 2027 der Region Havelland-Fläming durchzuführen.
Das Änderungsverfahren soll mit der Absicht durchgeführt werden, zusätzliche Flächen als Vorranggebiet für die Windenergienutzung festzulegen, die nach § 4 des Gesetzes zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land (Windenergieflächenbedarfsgesetz – WindBG) zusätzlich auf das regionale Flächenziel angerechnet werden können.
Bei der Festlegung zusätzlicher Vorranggebiete für die Windenergienutzung sollen insbesondere die folgenden Flächen berücksichtigt werden:
a) Fläche des Windparks Mückendorf gemäß dem Antrag der Stadt Baruth/Mark vom 14.01.2025;
b) Flächen in rechtswirksamen Flächennutzungs- und Bebauungsplänen, in denen die Windenergienutzung zugelassen ist, soweit diese nicht bereits als Vorranggebiet für die Windenergienutzung festgelegt sind;
c) Flächen, auf denen die Errichtung von Windenergieanlagen genehmigt ist bzw. auf denen die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Errichtung von Windenergieanlagen rechtswirksam festgestellt ist;
d) weitere Flächen, auf denen nach dem Willen der Belegenheitskommunen die Errichtung von Windenergieanlagen zugelassen werden soll.
Der Beschluss der Regionalversammlung wird gemäß § 9 Absatz 1 Satz 1 des Raumordnungsgesetzes (ROG) im Amtsblatt für Brandenburg Nummer 31 am 30.07.2025 öffentlich bekannt gemacht.
In einem ersten Verfahrensschritt werden die öffentlichen Stellen aufgefordert, Aufschluss über diejenigen von ihnen beabsichtigten oder bereits eingeleiteten Planungen und Maßnahmen sowie über deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die Planaufstellung bedeutsam sein können sowie vorliegende Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, mitzuteilen. (§ 9 Abs. 1 ROG)
Im Rahmen der durchzuführenden Umweltprüfung nach § 8 Absatz 1 ROG werden zunächst der Umfang und der Detaillierungsgrad der Umweltprüfung festgelegt und die verfügbaren bzw. die noch einzubeziehenden Datengrundlagen ermittelt. Die öffentlichen Stellen, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich von den Umweltauswirkungen des Raumordnungsplans berührt werden kann, werden dabei beteiligt.
Stand: 25.07.2025

