Termine Hintergrundbild

Regionalvorstand

Termine 2025

  1. Sitzung: Freitag, den 07.03.2025 
  2. Sitzung: Freitag, den 16.05.2025
  3. Sitzung: Freitag, den 10.10.2025

Die Sitzungen finden in der Zeit von 09:00 - 11:00 Uhr statt. Der Sitzungsort wird mit der jeweiligen Einladung bekannt gegeben.

Sitzung des Regionalvorstands vom 11.10.2024:

» Präsentation der regionalen Planungsstelle zu TOP 3 Regionalplanung und TOP 4 Haushalt


Regionalversammlung

Termine 2025

  1. Sitzung: Donnerstag, den 10.04.2025
  2. Sitzung: Donnerstag, den 26.06.2025
  3. Sitzung: Donnerstag, den 27.11.2025

Die Sitzungen finden in der Zeit von 16:00 - 18:00 Uhr statt. Der Sitzungsort wird mit der jeweiligen Einladung bekannt gegeben.

Stand: 20.01.2025

Änderungen vorbehalten

Die Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming hat seit 2013 ein Regionales Energiekonzept (REK), welches 2021 überarbeitet und aktualisiert wurde. Gemeinsam mit Gutachtern wurde eine räumlich differenzierte Bestandsaufnahme der Energiebereitstellung und des Energieverbrauchs der Planungsregion durchgeführt.

Ziel war es, die Potenziale der erneuerbaren Energieträger in der Planungsregion Havelland-Fläming zu quantifizieren, Energieeinsparpotenziale zu identifizieren und Handlungsoptionen für einen sinnvolle Nutzung der erneuerbaren Energien zu profilieren.

Zu den Kernaufgaben des Regionalen Energiemanagements zählen:

Die Regionalen Energiemanager des Landes Brandenburg betreiben eine gemeinsame Internetseite, um auf die vielfältigen Angebote des Regionalen Energiemanagements aufmerksam zu machen.

Gemeinsamer Internetauftritt der Regionalen Energiemanager des Landes Brandenburg:
www.energiemanagement-brandenburg.de

Die Regionalplanung stellt die überörtliche, überfachliche und zusammenfassende Landesplanung im Gebiet einer Region dar. Regionalpläne konkretisieren die raumordnerischen Festlegungen aus dem Landesentwicklungsprogramm/-plänen und treffen dabei überörtliche und überfachliche Festlegungen.

 

Aktueller Verfahrensstand zur Regionalplanung in der Region Havelland-Fläming:

Regionalplan Havelland-Fläming 3.0

In der Sitzung der Regionalversammlung am 18.11.2021 wurde der Entwurf des Regionalplans Havelland-Fläming 3.0 gebilligt und die Durchführung des Beteiligungsverfahren beschlossen. Das öffentliche Beteiligungsverfahren endete am 09. Juni 2022. Mit einem zweiten Entwurf des Regionalplans Havelland-Fläming 3.0 kann voraussichtlich im ersten Halbjahr 2025 gerechnet werden.

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Sachlicher Teilregionalplan Windenergienutzung 2027

Der Sachliche Teilregionalplan Windenergienutzung 2027 ist mit Bekanntmachung der Genehmigung im Amtsblatt Nr. 42 vom 23. Oktober 2024 in Kraft getreten.

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Sachlicher Teilregionalplan "Grundfunktionale Schwerpunkte"

Mit der Bekanntmachung der Genehmigung im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 51 vom 23. Dezember 2020 ist der Sachliche Teilregionalplan „Grundfunktionale Schwerpunkte“ in Kraft getreten.

» weitere Informationen

Häufig gestellte Fragen zur Regionalplanung

Was ist Regionalplanung?

Regionalpläne sind Raumordnungspläne, mit denen verschiedene Nutzungsansprüche koordiniert und abgestimmt werden. Sie konkretisieren unter anderem die raumordnerischen Vorgaben der Landesplanung auf regionaler Ebene. Im Land Brandenburg gibt es auf der Landesebene nachfolgende Pläne zu beachten:

- Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR)
- Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung (LEP FS)
- Landesentwicklungsprogramm 2007 (LEPro 2007)
- Landesentwicklungsprogramm 2003 § 19 Abs. 11 (LEPro 2003)

Träger der Regionalplanung im Land Brandenburg sind fünf kommunal verfasste Regionale Planungsgemeinschaften, deren Aufgabe es ist, Regionalpläne aufzustellen, fortzuschreiben, zu ändern und zu ergänzen.

Die gesetzlichen Grundlagen zur Regionalplanung im Land Brandenburg bilden das Bundesraumordnungsgesetz (ROG) sowie das Gesetz zur Regionalplanung und zur Braunkohle- und Sanierungsplanung (RegBkPlG). In einer Richtlinie der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg für Regionalpläne konkretisiert das Land seine Anforderungen an die Regionalpläne.

Was beinhalten Regionalpläne?

Regionalpläne bestehen aus einem textlichen und einem zeichnerischen Teil (textliche und zeichnerische Festlegungen), den Aufbau dessen legt die Richtlinie der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg für Regionalpläne vor.

Der Textteil besteht aus den textlichen Festlegungen mit Zielen und Grundsätzen der Raumordnung sowie ihren Begründungen. Bei raumbedeutsamen Planungen müssen die Ziele von den nachgeordneten Planungsträgern zwingend beachtet werden. Die Grundsätze müssen im Rahmen der Abwägung berücksichtigt werden und haben daher eine weniger feste Bindungswirkung. Im Begründungsteil des Regionalplans werden der Planungsanlass und -absicht, das Planungskonzept und die Anwendung der Festlegung näher beleuchtet.

Der Kartenteil zeigt die zeichnerischen Festlegungen und die räumlichen Strukturen der Region in einem Maßstab von 1: 100.000.

Der Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg adressiert an die Regionalen Planungsgemeinschaften nachfolgende Themen, die in den Regionalplänen bearbeitet werden müssen:

- Grundfunktionale Schwerpunkte,
- Gewerblich-industrielle Vorsorgestandorte,
- Windenergienutzung,
- Oberflächennahe Rohstoffe und
- Vorbeugender Hochwasserschutz.
Des Weiteren ist der Freiraumverbund des LEP HR in die Regionalpläne zu übertragen.

Was sind Vorbehalts- und Vorranggebiete?

Vorranggebiete

Vorranggebiete sichern als Ziel der Raumordnung Vorrangnutzungen. Andere Nutzungen sind in diesen Gebieten ausgeschlossen, sofern sie mit der vorrangigen Nutzung nicht vereinbar sind bzw. diese beeinträchtigen (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 ROG).

Vorbehaltsgebiete

Vorbehaltsgebiete sind Gebiete, in denen bestimmten raumbedeutsamen Funktionen oder Nutzungen bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen besonderes Gewicht beizumessen ist. Das Vorbehaltsgebiet besitzt den Charakter eines Grundsatzes der Raumordnung (§3 Abs. 1 Nr. 3 ROG).

Welche Wirkung entfaltet der Regionalplan?

Die Festlegungen in Regionalplänen werden an die Städte und Gemeinden als Trägerinnen der kommunalen Planungshoheit sowie an unterschiedliche Fachplanungsträgerinnen und -träger adressiert. Regionalpläne haben eine Bindungswirkung auf der Ebene der Bauleitplanung, zum Beispiel bei der Aufstellung von Bebauungs- oder Flächennutzungsplänen (§ 4 ROG).  Ein Regionalplan hat einen zeitlichen Horizont von etwa 10 - 15 Jahren.

Wer wird hieran beteiligt bzw. wie kann man sich hieran beteiligen?

Bereits bei der Aufstellung des Regionalplans und bei der Ausarbeitung der einzelnen Planungskonzepte zu den Festlegungen wurden die betroffenen Gemeinden und Städte sowie Fachämter in den Prozess frühestmöglich eingebunden. Sobald die Entwürfe des Regionalplans durch die Regionalversammlung beschlossen worden sind, kann das Beteiligungsverfahren und die öffentliche Auslegung der Unterlagen des Entwurfs des Regionalplans beginnen. Die Kommunen sowie die Träger öffentlicher Belange werden in diesem Zuge zur Stellungnahme aufgefordert.

Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens des Regionalplans erhält die Öffentlichkeit nach § 9 des Raumordnungsgesetzes in Verbindung mit § 2 Abs. 3 des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohle- und Sanierungsplanung die Möglichkeit, sich zu beteiligen. Hierbei werden die Unterlagen auf der Internetseite der Regionalen Planungsgemeinschaft zum Abruf zur Verfügung gestellt. Zudem werden die Planunterlagen bei der Regionalen Planungsstelle zur Einsicht ausgelegt. Innerhalb dieses Zeitraumes hat die breite Öffentlichkeit bis zu drei Monate lang die Möglichkeit eine Stellungnahme zur Planung abzugeben.