Organisation Hintergrundbild

Organisation

Die Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Für die Rechtsverhältnisse der Regionalen Planungsgemeinschaft sind die folgenden Vorschriften maßgeblich:

  • Gesetz zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung (RegBkPlG)
  • Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKGBbg)
  • Hauptsatzung der Regionalen Planungsgemeinschaft (Hauptsatzung)

Die Organe der Regionalen Planungsgemeinschaft sind die Regionalversammlung und der Regionalvorstand. Von der Regionalversammlung wird ein Beratender Ausschuss für Planungsarbeit eingesetzt.

Der Vorsitzende der Regionalversammlung, Landrat Marko Köhler, ist zugleich der Vorsitzende des Regionalvorstandes. Er vertritt die Regionale Planungsgemeinschaft nach außen.

Die Regionale Planungsstelle erfüllt die Aufgaben der Regionalen Planungsgemeinschaft. Ihr obliegen die planerische und organisatorische Vorbereitung sowie die Ausführung der Beschlüsse der Organe der Regionalen Planungsgemeinschaft.