Beteiligungs- und Auslegungsverfahren zum Entwurf des Sachlichen Teilregionalplan Windenergienutzung 2027
Der Regionalvorstand hat am 21. März 2024 die Regionale Planungsstelle beauftragt, die erforderlichen Vorbereitungen für den Satzungsbeschluss zu treffen.
Der Öffentlichkeit und den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen war bis zum 10. Oktober 2023 Gelegenheit gegeben, Stellungnahmen zum Entwurf des Sachlichen Teilregionalplans Windenergienutzung 2027 abzugeben.
Insgesamt sind bei der Regionalen Planungsstelle 424 Stellungnahmen eingegangen. Neben den öffentlichen Stellen haben auch juristische Personen des Privatrechts sowie 164 Privatpersonen die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme genutzt. Dabei handelt es sich in der weit überwiegenden Zahl der Fälle um Unternehmen, die an der Nutzung der Windenergie interessiert sind sowie um Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen.
Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen kann festgestellt werden, dass der Planentwurf bei vielen Städten, Gemeinden und Ämtern der Region auf Zustimmung stößt. Eine Reihe von Kommunen haben im Ergebnis der kritischen Auseinandersetzung mit dem Planentwurf Änderungen einzelner Gebiete anregt bzw. einzelne Vorranggebiete abgelehnt.
Durch die an der Windenergienutzung interessierten Unternehmen und Grundeigentümer bzw. -eigentümerinnen wird zumeist die Festlegung weiterer Vorranggebiete bzw. die Vergrößerung vorgesehener Vorranggebiete angeregt. Es wird vielfach auch Kritik am Planungskonzept geäußert. Diese betrifft u. a. die Anwendung des 1.100-Meter-Mindestabstands zu bewohnten Gebieten, die Anwendung artenschutzrechtlicher Bestimmungen und das Einhalten eines Mindestabstands von 5 km zwischen Vorranggebieten. Auch die Entscheidung, eine Festlegung von Vorranggebieten in Landschaftsschutzgebieten nicht in Betracht zu ziehen, wird vielfach kritisch gesehen.
Eine geringe zweistellige Anzahl von Stellungnahmen ist von potenziell betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern eingegangen. Kritik wird vor allem an der Festlegung des Vorranggebiets VRW 36, aber auch an den Vorranggebieten VRW 04 und 25 geäußert. Im Mittelpunkt stehen Besorgnisse, die das Landschaftsbild und den Erholungswert der Landschaft, mögliche Emissionsbelastungen sowie den Arten- und Naturschutz betreffen. Die Errichtung von Windenergieanlagen im Wald wird in einer Reihe von Stellungnahmen kritisch bewertet.
Umfassende Stellungnahmen sind darüber hinaus von den Landes- und Bundesbehörden eingegangen.
Das sehr umfangreiche Material wurde vollständig ausgewertet und bearbeitet. Die für die Entscheidungsfindung wichtigsten Ergebnisse wurden in einem vorläufigen zusammenfassenden Bericht dargestellt (siehe unten grüner Kasten). Auf der Grundlage dieses Berichts hat der Regionalvorstand in seiner Sitzung am 21. März 2024 die Regionale Planungsstelle beauftragt, die Arbeiten am Sachlichen Teilregionalplan Windenergienutzung 2027 abzuschließen und die erforderlichen Vorbereitungen dafür zu treffen, dass der Sachliche Teilregionalplan Windenergienutzung 2027 als Satzung beschlossen werden kann. Nach einer erneuten Beratung durch den Regionalvorstand am 3. Mai 2024 könnte ein Satzungsbeschluss in der Sitzung der Regionalversammlung am 6. Juni 2024 gefasst werden. Der als Satzung beschlossene Sachliche Teilregionalplan kann erst nach Genehmigung durch die Landesplanungsbehörde in Kraft treten.
Unterlagen der Vorstandssitzung vom 21.03.2024 zum Sachlichen Teilregionalplan Windenergienutzung 2027 (zip., 4MB)
Stand: 22. März 2024