Hochwasserschutz Hintergrundbild

Hochwasserschutz

Planungsstelle überarbeitet Vorentwurf „Vorbeugender Hochwasserschutz“
Im Januar 2019 hatte die Regionalversammlung Havelland-Fläming per Beschluss den Weg für einen Vorentwurf des Kapitels „Vorbeugender Hochwasserschutz“ freigemacht. Der Vorentwurf war das Ergebnis des mehrjährigen Erarbeitungs- und Abstimmungsprozesses und musste nun nach dem Inkrafttreten der neuen Regionalplanrichtlinie grundlegend überarbeitet werden.

Durch die novellierte Richtlinie der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg für Regionalpläne vom 21. November 2019 werden die Anforderungen der Landesplanung an die Festlegungen in Regionalplänen konkretisiert. Der durch die Regionale Planungsgemeinschaft beim Hochwasserschutz bisher verfolgte Planungsansatz fand jedoch keine Aufnahme in die neue Richtlinie.

Für den vorbeugenden Hochwasserschutz sind danach die HQ 100-Bereiche aus den Gefahren- und Risikokarten der Fachplanung als nachrichtliche Übernahme der Fachplanung darzustellen. Zudem sind Vorbehaltsgebiete vorbeugender Hochwasserschutz als Grundsatz der Regionalplanung vorgesehen.

Die Festlegung der Vorbehaltsgebiete für den vorbeugenden Hochwasserschutz soll für den HQ extrem-Bereich (siehe Definition) aus den Gefahren- und Risikokarten der Fachplanung nur noch flächenhaft erfolgen. Die bisher von der Planungsgemeinschaft vorgesehene Differenzierung der Gefahren auf Grund der zu erwartenden Hochwassertiefe soll nicht mehr vorgenommen werden. Darüber hinaus eröffnet die Richtlinie die Möglichkeit, weitere Planzeichen für zeichnerische Festlegungen mit Zustimmung der Landesplanungsbehörde zu entwickeln, soweit sie erforderlich sind und eine Regelungskompetenz der Regionalplanung besteht.

Weitere mögliche regionalplanerische Festlegungen

Zur Dämpfung der Hochwasserwellen muss dem Wasser Raum zur Verfügung stehen, wo es sich ausbreiten kann. Diese Retentionsräume zum Rückhalt des Wassers wurden identifiziert und könnten mögliche weitere Festlegungen im Regionalplan Havelland-Fläming 3.0 sein.

Ungesteuerte Retention

Geringere Schäden durch Hochwasser können erzielt werden, wenn sich das Wasser auf Flächen ausbreiten kann, wo keine empfindlichen Schutzgüter vorhanden sind. Für den Fall eines Hochwassers sollen daher mithilfe der Festlegung „Vorbehaltsgebiete Potenzialflächen für die Gewässerretention“ bestehende natürliche und unbesiedelte Überschwemmungsflächen entlang des Gewässers als Retentionsraum erhalten werden.

Gesteuerte Retention

Die Gefahr des Hochwassers bleibt mancherorts bestehen, auch wenn alle Maßnahmen des natürlichen Wasserrückhalts ausgeschöpft und entsprechende Schutzvorkehrungen im Sinne der Gefahrenabwehr und Risikovorsorge getroffen werden. Mit künstlich geschaffenen Räumen für die Zwischenspeicherung von Wasser kann ein zusätzlicher Schutz vor hochwasserbedingten Schäden bewirkt werden.

Für die gesteuerte Retention könnten daher folgende drei Festlegungen vorgesehen werden: „Vorranggebiet Hochwasserrückhaltebecken Jüterbog“, „Vorbehaltsgebiet Havelpolder“ und „Vorbehaltsgebiet Potenzialflächen für die gesteuerte Retention“. Damit würden bestehende bewährte Standorte erhalten und in ihrer Funktionsfähigkeit optimiert sowie einzelne neue Standorte für eine mögliche zukünftige Entwicklung gesichert werden.

 

Veröffentlicht am: 13.02.2020