Landwirtschaft
Neues Planungskonzept auf Grundlage einer teilräumlichen Differenzierung der für die Vorrangwürdigkeit maßgeblichen Ackerzahl
Im Regionalplanentwurf Havelland-Fläming 3.0 werden Vorranggebiete für die Landwirtschaft festgelegt, die Ackerflächen vor konkurrierenden Nutzungen schützten soll.
Hinsichtlich der Bewertung der Ertragsfähigkeit sah das Planungskonzept für Vorranggebiete Landwirtschaft bisher eine für die gesamte Region einheitliche maßgebliche Ackerzahl (24) vor.
Die Regionale Planungsstelle hatte die Regionalversammlung in der Sitzung am 15. Juni 2023 über die Ergebnisse des öffentlichen Beteiligungsverfahrens zum Entwurf des Regionalplans Havelland-Fläming 3.0 in Bezug auf das Thema Vorranggebiete für die Landwirtschaft informiert und auf dieser Grundlage Empfehlungen zur Anpassung des Planungskonzepts vorgeschlagen. Aufgrund eines erfolgreichen Änderungsantrags wurde die Beschlussvorlage zurückgezogen. Eine Beschlussfassung über die Änderung des Planungskonzepts kam daher nicht zustande.
Um die notwendige Entscheidungsfindung über die Änderung des Planungskonzepts vorzubereiten, fand am 26. September 2023 ein Fachgespräch statt, zu dem neben den Mitgliedern der Regionalversammlung und den Hauptverwaltungsbeamten bzw. -beamtinnen der Städte, Gemeinden und Ämter auch Vertretungspersonen der betroffenen Fachbehörden (Landwirtschaft, Wasser, Forst) sowie der Kreisbauernverbände eingeladen waren.
Als Ergebnis der Veranstaltung konnte festgestellt werden, dass eine Anhebung der bisher festgelegten maßgeblichen Ackerzahl 24 empfohlen wird. Eine mehrheitliche Übereinstimmung in Bezug auf einen bestimmten Wert der maßgeblichen Ackerzahl war nicht festzustellen. Es kam mehrheitlich zum Ausdruck, dass eine räumliche Differenzierung der Festlegung der Vorranggebiete Landwirtschaft empfohlen wird, durch welche die teilräumlich unterschiedlichen Bodenverhältnisse besser berücksichtigt werden.
Der Regionalvorstand beauftragte mit Beschluss vom 6. Oktober 2023 daraufhin die Regionale Planungsstelle, eine teilräumliche Differenzierung der Anwendung einer für die Vorrangwürdigkeit maßgeblichen Ackerzahl zu prüfen und dem Ausschuss für Planungsarbeit sowie dem Regionalvorstand über die Ergebnisse der Prüfung spätestens im ersten Quartal des Jahres 2024 zu berichten.
Sowohl der Ausschuss für Planungsarbeit als auch der Regionalvorstand befürworteten das neue Planungskonzept. Dieses sieht drei Teilräume mit unterschiedlichen maßgeblichen Ackerzahlen vor, welche auf den mittleren Ackerzahlen der Teilräume (Ackerzahlen 21, 29 und 40) beruhen.
Mit Beschluss der Regionalversammlung vom 6. Juni 2024 wurde das überarbeitete Planungskonzept mit großer Mehrheit befürwortet und die regionale Planungsstelle beauftragt, finale Abstimmungen mit der Gemeinsamen Landesplanungsbehörde Berlin-Brandenburg zu treffen.
Stand: 08.07.2024
Fragen und Antworten zur Festlegung von Vorranggebieten für die Landwirtschaft
Was wird im Regionalplan festgelegt?
Es werden Vorranggebiete Landwirtschaft festgelegt.
Diese beziehen sich auf Ackerflächen, die im jeweiligen regionalen Teilraum überdurchschnittliche Ackerzahlen aufweisen. Zusätzlich werden auch Ackerflächen als Vorranggebiete festgelegt, die aufgrund der Wasserverfügbarkeit des Bodens widerstandfähiger gegenüber Trockenheit/Austrocknung sind (sog. klimarobuste Ackerböden).
Es gelten grundsätzlich folgende Schwellenwerte für die Festlegung als Vorranggebiet Landwirtschaft:
Teilraum I = Ackerzahl mind. 22
Teilraum II = Ackerzahl mind. 30
Teilraum III = Ackerzahl mind. 41
In Vorranggebieten Landwirtschaft sind andere Nutzungen, die nicht der landwirtschaftlichen Bodennutzung dienen, ausgeschlossen. Es gibt konkretisierte Ausnahmeregelungen für bauplanerische Festlegungen für Agri-PV-Anlagen und Freiflächen-Photovoltaikanlagen sowie für linienhafte Infrastrukturen.
Die Vorranggebiete Landwirtschaft sind in der Festlegungskarte (Maßstab 1:100.000) zeichnerisch dargestellt.
Was ist das Ziel der Festlegung?
Die Festlegung von Vorranggebieten für die Landwirtschaft dient der Sicherung bereits landwirtschaftlich genutzter Flächen in der Region. Insbesondere Ackerflächen stehen unter hohem Konkurrenzdruck mit anderen Flächennutzungen wie Siedlungen einschließlich Gewerbe, Infrastrukturen, Aufforstungsvorhaben oder Ersatzmaßnahmen. Seit den letzten Jahren besteht vermehrt Konkurrenz durch Ausbau der erneuerbaren Energien (hier vor allem Freiflächen-Photovoltaik). Einen gesetzlichen Schutz vor anderweitigen Inanspruchnahmen, wie es bspw. bei Wäldern der Fall ist, besteht für die Landwirtschaft nicht. Den Belangen der Landwirtschaft soll mit der Zielfestlegung auch räumlich Rechnung getragen werden.
Welche Kriterien liegen der Festlegung zugrunde?
Hauptkriterien für die Festlegung von Vorranggebieten Landwirtschaft sind die potenzielle Ertragsfähigkeit, ausgedrückt durch die Ackerzahl, und die Widerstandsfähigkeit der Böden gegenüber Austrocknung, ausgedrückt durch die Klimarobustheit.
Die verschiedenen Ackerzahlen als Mindestwert für die Vorrangwürdigkeit in den Teilräumen berücksichtigen die unterschiedlichen Bodenverhältnisse der Region. Die Grenzwerte werden aus den gemittelten Ackerzahlen der Teilräume gebildet.
Die Klimarobustheit ergibt sich aus den Parametern Grundwasserflurabstand (Abstand zwischen der Geländeoberfläche und dem Grundwasser) und nutzbare Feldkapazität im effektiven Wurzelraum (pflanzenverfügbares Bodenwasser).
Es werden darüber hinaus Ausschluss- und Abwägungskriterien beachtet bzw. berücksichtigt, wie bspw. Zielfestlegungen des Landesentwicklungsplans Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg, Schutzgebiete und kommunale Planungen. Eine detaillierte Kriterienliste finden Sie im Planungskonzept (Link).