Oberflächennahe Rohstoffe Hintergrundbild

Oberflächennahe Rohstoffe

Als in der Region Havelland-Fläming wirtschaftlich nutzbare oberflächennahe Rohstoffe gelten im Wesentlichen Sand, Kies und Ton. Häufig bestehen auf Flächen, unter denen die vorhandenen, begrenzten Rohstoffvorräte lagern, andere Nutzungsinteressen, die einem Abbau ganz oder teilweise im Wege stehen.

Im Rahmen der raumordnerischen Steuerung der verschiedenen Raumansprüche ist es Aufgabe der Regionalplanung, ausgewählte Lagerstätten oberflächennaher Rohstoffe wegen ihrer wirtschaftlichen Bedeutung vor entgegenstehenden Nutzungen zu sichern. Als solche gelten Nutzungen, welche die Rohstoffgewinnung dauerhaft ausschließen oder erheblich behindern.

Schlussfolgerungen aus dem Beteiligungsverfahren zum ersten Entwurf des Regionalplans 3.0

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum Entwurf des Regionalplans Havelland-Fläming 3.0 vom 10.03. bis 09.06.2022 sind bei der Regionalen Planungsstelle 156 Stellungnahmen eingegangen, davon 75 von Bürgern der Region. Nach Sichtung der in diesen Stellungnahmen vorgebrachten Sachverhalte konnte auf der 10. Sitzung der Regionalversammlung am 16.11.2023 die in anliegenden Dokumenten dargestellte Einschätzung vorgenommen werden. Im Wesentlichen betrifft sie Umweltsachverhalte sowie den erneuten Fachbeitrag des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe.

Bericht Rohstoffe: Vorläufige Schlussfolgerungen aus dem Beteiligungsverfahren (Stand: 05.05.2023)

Präsentation Regionalversammlung vom 16.11.2023: Vorläufige Schlussfolgerungen aus dem Beteiligungsverfahren

Fragen und Antworten zur Festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Rohstoffgewinnung

Was wird im Regionalplan festgelegt?

Im Regionalplan werden Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für den oberflächennahen Rohstoffabbau festgelegt. Zu oberflächennahen Rohstoffen gehören Kiese, Sande, Tone, Lehm, Torf, nicht aber Kohle, Öl, Gase, Geothermie.

Was ist das Ziel der Festlegungen?

Entsprechend des Planungsauftrages aus Ziel 2.15 des Landesentwicklungsplans Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) wird mit der Festlegung der erheblichen wirtschaftlichen Bedeutung der Gewinnung und Nutzung der einheimischen, zunehmend knapper werdenden Bodenschätze entsprochen.

Wegen der Begrenztheit und Standortgebundenheit der Vorräte an oberflächennahen Rohstoffen sollen die vorhandenen Lagerstätten in Abwägung mit anderen raumbedeutsamen Nutzungen dabei wie folgt gesichert werden:

- als Vorranggebiet Rohstoffgewinnung
Diese regionalplanerische Zielfestlegung sichert Gebiete für den oberflächennahen Rohstoffabbau, in dem andere raumbedeutsame Nutzungen ausgeschlossen sind, soweit diese mit der vorrangigen Nutzung nicht vereinbar sind.

- als Vorbehaltsgebiet Rohstoffgewinnung
Diese regionalplanerische Festlegung als Grundsatz räumt Gebieten für den oberflächennahen Rohstoffabbau bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen ein besonderes Gewicht ein.

Welche Kriterien liegen den Festlegungen zugrunde?

Die Festlegung erfolgt auf der Basis eines begründeten und nachvollziehbaren Planungskonzepts. In die Abarbeitung eines solchen Planungskonzepts fließen unter anderem folgende Kriterien ein: Rohstoffqualität, Bergrechtsverhältnisse, Naturschutzinteressen, forstliche Belange.
Neuaufschlüsse sollen mit einer verträglichen Verkehrslösung einhergehen.