Siedlungsentwicklung Hintergrundbild

Siedlungsentwicklung

Der anhaltende Bevölkerungszuwachs in der Region, die zunehmende Bautätigkeit in den letzten Jahren sowie die künftige Wohnsiedlungsentwicklung in den Kommunen, sind Sachverhalte, die nahelegen, Gebiete, die für den Wohnungsbau besonders geeignet sind, in regionalem Maßstab zu ermitteln und planerisch hervorzuheben.

Mit der Festlegung von Vorbehaltsgebieten Siedlung sollen in der Region Havelland-Fläming Flächen herausgestellt werden, die unter Versorgungs- und Erreichbarkeitsaspekten für eine Wohnnutzung qualitativ hochwertig sind. Zudem wird durch die Festlegung das Siedlungsprinzip der „kurzen Wege“ unterstützt, dass u.a. die Auslastung und Sicherung bestehender Infrastruktureinrichtungen stärkt, Distanzen zwischen Wohnort, Arbeitsplatz, Nahversorgung und Dienstleistungen gering hält und dadurch zur Ressourcenschonung, Verkehrsvermeidung und Luftreinhaltung beiträgt.

Häufig gestellte Fragen zur Festlegung von Vorbehaltsgebieten Siedlung

Was wird im Regionalplan festgelegt?

Vorbehaltsgebiete Siedlung sind Gebiete, in dem der Entwicklung von Wohnsiedlungsflächen bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen ein besonderes Gewicht zukommt.

Warum werden diese Festlegungen getroffen?

Diese Gebiete zielen mit ihren Flächenausweisungen auf das Herausstellen von - unter Versorgungs- und Verkehrserschließungsaspekten - qualitativ hochwertigen Wohnsiedlungsflächen in der Region Havelland-Fläming, sofern sie nicht schon im Rahmen der landesplanerischen Festlegung des LEP HR als Gestaltungsraum Siedlung bestimmt sind.

Wer ist für die Ausweisungen zuständig?

Die Regionalplanung ist die zuständige Planungsebene in enger Abstimmung mit den Städten, Gemeinden sowie den betroffenen Fachbehörden.

Wie werden diese Festlegungen getroffen?

Die Festlegung erfolgt auf der Basis eines begründeten und nachvollziehbaren Planungskonzepts. In die Abarbeitung eines solchen Planungskonzepts fließen unter anderem folgende Kriterien ein: Gute Erreichbarkeit vorhandener Nahversorgungs- und sozialer Infrastruktureinrichtungen, nutzbare Flächenpotenziale, Siedlungsanschluss, ökologische Verträglichkeit und kommunale Steuerungsfähigkeit.

Welche Auswirkungen haben diese Festlegungen?

Im Interesse einer ressourcensparenden Siedlungsflächenentwicklung sollen zusätzliche Wohnbauflächen mit „kurzen Wegen“ bevorzugt entwickelt werden. In der Festlegung der Vorbehaltsgebiete Siedlung als raumordnerischer Grundsatz entfalten diese Gebiete jedoch keine Ausschlusswirkung für Wohnsiedlungsausweisungen außerhalb dieser.