Vorbeugender Hochwasserschutz
Die Erfahrungen aus den Hochwasserereignissen der letzten Jahre haben das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die Gefahrenlage durch extreme Wetterereignisse deutlich erhöht. Die durch Hochwasserereignisse verursachten Schäden an privaten Einrichtungen, aber auch an öffentlichen Infrastruktureinrichtungen und sonstigen Liegenschaften umfassen mehrere Milliarden Euro. Vor diesem Hintergrund und der Diskussion über die Auswirkungen des Klimawandels sowie über vorbeugende und anpassende Maßnahmen sind in den letzten Jahren auf europäischer, nationaler und Länderebene neue Gesetze und Richtlinien mit dem Ziel entwickelt worden, die bisherigen Strategien zum Hochwasserschutz zu optimieren und vorbeugende Maßnahmen zu intensivieren.
Fragen und Antworten zu den Festlegungen zum vorbeugenden Hochwasserschutz
Was wird im Regionalplan festgelegt?
Im Regionalplan werden Vorbehaltsgebiete zum vorbeugenden Hochwasserschutz festgelegt. Die Festlegungen werden auf Grundlage des Ziel 8.5 des Landesentwicklungsplans Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) getroffen.
Zu den Vorbehaltsgebieten gehören:
- Vorbehaltsgebiet vorbeugender Hochwasserschutz
- Vorbehaltsgebiet Potentialflächen für Gewässerretention
- Vorbehaltsgebiet Havelpolder
- Vorbehaltsgebiet Potentialflächen für die gesteuerte Retention
Zudem wird die Flächenkulisse des HQ100 (Hochwassser mit einer statistischen Eintrittswahrscheinlichkeit von 100 Jahren) nachrichtlich von der Fachplanung im Regionalplan übernommen und dargestellt.
Was sind die Ziele der Festlegungen?
Mit den Festlegungen im Regionalplan soll ein integrierter und ganzheitlicher Hochwasserschutz verfolgt werden.
Vorbehaltsgebiet vorbeugender Hochwasserschutz
Mit der getroffenen Festsetzung soll gewährleistet werden, dass die mit einem Hochwasserereignis einhergehenden Gefahren und Risiken abgewehrt werden können, indem vorbeugende Maßnahmen zum Schutz von Menschen, Gebäude und Infrastruktureinrichtungen getroffen werden. Die Festlegung soll insbesondere die Kommunen dabei unterstützen, den Hochwasserschutz stärker in ihre Entwicklungsüberlegungen einzubeziehen, um eine weitere Erhöhung des Schadenspotentials zu vermeiden und zukünftige Schäden von ihnen abzuwenden. Dies bedeutet vor allem, dass Standorte für private und öffentliche Gebäude sowie Infrastruktureinrichtungen so ausgewählt werden, dass sie im Hochwasserfall keinen Schaden nehmen bzw. bestehende und neue Gebäude so angepasst werden, dass sie ein Hochwasser unbeschadet tolerieren.
Vorbehaltsgebiet Potentialflächen für Gewässerretention
Die hier festgelegten Flächen werden im Fall eines Hochwassers natürlicherweise überschwemmt und verschaffen dem Gewässer Raum. Um diese natürliche Wasserrückhaltefunktion auch in Zukunft zu erhalten ist es vor allem wichtig, dass die Möglichkeit zu einem freien Zu- und Abfluss des Wassers besteht. Mit der Festlegung soll erreicht werden, dass Strukturen wie Mauern und Wälle, aber auch dichte Bewuchsstrukturen vorwiegend entlang des Uferbereichs und parallel zur Fließrichtung vermieden bzw. entsprechend durchlässig gestaltet werden. Die Festlegung hat die Funktion, auf das grundsätzlich vorhandene Retentionspotential hinzuweisen. Die Flächen sollen als Grundlage für die strategischen Entwicklungsüberlegungen der Kommunen, bspw. im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung, dienen.
Vorbehaltsgebiet Havelpolder
Die Havelpolder können bei großem Hochwasser der Elbe zum Einsatz kommen, um die Elbanlieger bei Hochwasser zu entlasten. Bei der Festlegung der Havelpolder steht der Aspekt der gezielten Einflussnahme auf das Hochwasserereignis zur Abwendung größerer Gefahren und Schäden, insbesondere für die Unterlieger im Vordergrund. Die Optimierung der Funktionsfähigkeit der Polder im Sinne einer Verbesserung von Einwirkungsmöglichkeiten auf Hochwasserereignisse soll gewährleistet werden.
Vorbehaltsgebiet Potentialflächen für die gesteuerte Retention
Ziel der Festlegungen zur gesteuerten Retention ist es, neue Standorte für die Erweiterung von Einflussmöglichkeiten auf den Verlauf von Hochwasserereignissen zu sichern und in ihrer Funktionsfähigkeit zu optimieren. Gleichzeitig dient die Festlegung dazu, die von der Fachplanung abgegrenzten Standorte von Nutzungsansprüchen freizuhalten, die dem entgegenstehen könnten. Darüber hinaus adressiert die Festlegung die Fachplanung, entsprechende Eig-nungsprüfungen durchzuführen und verbindliche Entscheidungen zu den Standorten zu treffen.
Welche Kriterien liegen den Festlegungen zugrunde?
Vorbehaltsgebiet vorbeugender Hochwasserschutz
Die Festlegungen erfolgen auf der Basis von Flächenkulissen des HQ 100 und HQ extrem gemäß der Hochwassergefahrenkarte des Landes Brandenburg. Die Vorbehaltsgebiete vorbeugender Hochwasserschutz stellen die HQextrem- Flächenkulisse gemäß der Hochwassergefahrenkarte der Hochwasserrisikomanagementplanung des Landesamtes für Umwelt Brandenburg dar, die über die HQ100-Flächenkulisse hinausgeht. Beim HQ 100 handelt es sich um ein Hochwasserereignis (100-jährliches Hochwasser), das im statistischen Mittel einmal in 100 Jahren auftreten kann. Das HQ extrem ist ein Hochwasser (Extremhochwasser), das mit einer niedrigen Wahrscheinlichkeit oder bei Extremereignissen auftritt. Aufgrund der Änderungen bedingt durch den Klimawandel ist anzunehmen, dass Starkregenereignisse deutlich zunehmen werden und somit auch die Wahrscheinlichkeit von Hochwasserereignissen sich künftig erhöhen wird (siehe auch: Landesamt für Umwelt, Klimamodellauswertungen).
Vorbehaltsgebiet Potentialflächen für Gewässerretention
Der räumliche Geltungsbereich der Vorbehaltsgebiete Potenzialflächen für die Gewässerretention ist die HQ100-Flächenkulisse, die in der Festlegungskarte nachrichtlich dargestellt ist. Für die Festlegung wurden die unbesiedelten Flächen innerhalb der HQ100-Flächenkulisse berücksichtigt, da sie dem Gewässer in solchen Bereichen Raum verschaffen, wo geringere Schäden zu erwarten sind.
Vorbehaltsgebiet Havelpolder
Für die Vorbehaltsgebiete Havelpolder wurde die Gebietskulisse der als Überschwemmungsgebiet nach Brandenburgischen Wassergesetz festgesetzten Havelpolder Schafhorst, Twerl, Große Grabenniederung sowie die in der Region liegenden Bereiche der Polder Warchau und Flöthgraben übernommen.
Vorbehaltsgebiet Potentialflächen für die gesteuerte Retention
Grundlage der Vorbehaltsgebiete Potenzialflächen für die gesteuerte Retention ist eine Auswahl von Maßnahmen aus der Regionalen Maßnahmenplanung gemäß den Ergebnissen der Hochwasserrisikomanagementplanung des Landesamtes für Umwelt Brandenburg, die die Schaffung von zusätzlichen Hochwasserrückhalteräumen beibehalten und bereits konkrete Gebietskulissen enthalten. Die Gebietskulissen der Standorte für potenziell zusätzliche Hochwasserrückhalteräume wurden aus den Maßnahmensteckbriefen übernommen (siehe auch: Landesamt für Umwelt, Regionale Maßnahmenplanung).