Vorbeugender Hochwasserschutz Hintergrundbild

Vorbeugender Hochwasserschutz

Die Erfahrungen aus den Hochwasserereignissen der letzten Jahre haben das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die Gefahrenlage durch extreme Wetterereignisse deutlich erhöht. Die durch Hochwasserereignisse verursachten Schäden an privaten Einrichtungen, aber auch an öffentlichen Infrastruktureinrichtungen und sonstigen Liegenschaften umfassen mehrere Milliarden Euro. Vor diesem Hintergrund und der Diskussion über die Auswirkungen des Klimawandels sowie über vorbeugende und anpassende Maßnahmen sind in den letzten Jahren auf europäischer, nationaler und Länderebene neue Gesetze und Richtlinien mit dem Ziel entwickelt worden, die bisherigen Strategien zum Hochwasserschutz zu optimieren und vorbeugende Maßnahmen zu intensivieren.

Ziel der regionalplanerischen Festlegung ist es, die mit einem Hochwasserereignis einhergehenden Gefahren und Risiken einzuschränken, indem vorbeugende Maßnahmen zum Schutz von Menschen, Gebäuden und Infrastruktureinrichtungen getroffen werden.

Häufig gestellte Fragen zu den Festlegungen zum vorbeugenden Hochwasserschutz

Was wird im Regionalplan festgelegt?

Im Regionalplan werden Vorbehaltsgebiete zum vorbeugenden Hochwasserschutz ausgewiesen. Zu den Vorbehaltsgebieten gehören:

  • Vorbehaltsgebiet vorbeugender Hochwasserschutz
  • Vorbehaltsgebiet Potentialflächen für Gewässerretention
  • Vorbehaltsgebiet Havelpolder
  • Vorbehaltsgebiet Potentialflächen für die gesteuerte Retention
Warum werden diese Festlegungen getroffen?

Durch geeignete raumordnerische Instrumente soll ein integrierter und ganzheitlicher Hochwasserschutz verfolgt werden. Die frühzeitige planerische Einflussnahme soll dazu führen, dass potenzielle Hochwassergefahren und vorsorgende Maßnahmen bei allen Planungen stärker berücksichtigt werden, um eine Vermeidung bzw. Verringerung von Hochwasser bedingten Schäden zu gewährleisten.

Wer ist für die Ausweisungen zuständig?

Nach Ziel 8.5 des Landesentwicklungsplans Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) soll die Regionalplanung Gebiete für den vorbeugenden Hochwasserschutz festlegen. Zudem wird die Flächenkulisse des HQ100 nachrichtlich von der Fachplanung im Regionalplan übernommen und dargestellt.

Welche Auswirkungen haben diese Festlegungen?

Vorbehaltsgebiet vorbeugender Hochwasserschutz
Mit der getroffenen Festsetzung soll gewährleistet werden, dass die mit einem Hochwasserereignis einhergehenden Gefahren und Risiken abgewehrt werden können, indem vorbeugende Maßnahmen zum Schutz von Menschen, Gebäude und Infrastruktureinrichtungen getroffen werden. Die Festlegung soll insbesondere die Kommunen dabei unterstützen, den Hochwasserschutz stärker in ihre Entwicklungsüberlegungen einzubeziehen, um eine weitere Erhöhung des Schadenspotentials zu vermeiden und zukünftige Schäden von ihnen abzuwenden. Dies bedeutet vor allem, dass Standorte für private und öffentliche Gebäude sowie Infrastruktureinrichtungen so ausgewählt werden, dass sie im Hochwasserfall keinen Schaden nehmen bzw. bestehende und neue Gebäude so angepasst werden, dass sie ein Hochwasser unbeschadet tolerieren.

Vorbehaltsgebiet Potentialflächen für Gewässerretention
Die hier festgelegten Flächen werden im Fall eines Hochwassers natürlicherweise überschwemmt und verschaffen dem Gewässer Raum. Um diese natürliche Wasserrückhaltefunktion auch in Zukunft zu erhalten ist es vor allem wichtig, dass die Möglichkeit zu einem freien Zu- und Abfluss des Wassers besteht. Mit der Festlegung soll erreicht werden, dass Strukturen wie Mauern und Wälle, aber auch dichte Bewuchsstrukturen vorwiegend entlang des Uferbereichs und parallel zur Fließrichtung vermieden bzw. entsprechend durchlässig gestaltet werden. Die Festlegung hat die Funktion, auf das grundsätzlich vorhandene Retentionspotential hinzuweisen. Dadurch sollen die Flächen als Grundlage für die strategischen Entwicklungsüberlegungen der Kommunen, bspw. im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung, dienen.

Vorbehaltsgebiet Havelpolder
Die Havelpolder können bei großem Hochwasser der Elbe zum Einsatz kommen, um die Elbanlieger bei Hochwasser zu entlasten. Bei der Festlegung der Havelpolder steht der Aspekt der gezielten Einflussnahme auf das Hochwasserereignis zur Abwendung größerer Gefahren und Schäden, insbesondere für die Unterlieger im Vordergrund. Die Optimierung der Funktionsfähigkeit der Polder im Sinne einer Verbesserung von Einwirkungsmöglichkeiten auf Hochwasserereignisse soll gewährleistet werden.

Vorbehaltsgebiet Potentialflächen für die gesteuerte Retention
Die Festlegung der Potentialflächen der gesteuerten Retention dient dazu, die von der Fachplanung abgegrenzten Standorte von Nutzungsansprüchen freizuhalten. Darüber hinaus adressiert die Festlegung die Fachplanung, entsprechende Eignungsprüfungen durchzuführen und verbindliche Entscheidungen zu den Standorten zu treffen.

Wie werden die Festlegungen getroffen?

Die Festlegungen erfolgen auf der Basis von Flächenkulissen des HQ 100 und HQ extrem gemäß der Hochwassergefahrenkarte des Landes Brandenburg.

Was sind HQ 100 und HQ extrem?

Hierbei handelt es sich um zwei verschiedene Hochwasserszenarien. Beim HQ 100 handelt es sich um ein Hochwasserereignis (100-jährliches Hochwasser), das im statistischen Mittel einmal in 100 Jahren auftreten kann. Das HQ extrem ist ein Hochwasser (Extremhochwasser), das mit einer niedrigen Wahrscheinlichkeit oder bei Extremereignissen auftritt.