Regionalversammlung fasst Satzungsbeschlüsse zum Regionalplan 3.0 und zur 1. Änderung des Teilregionalplans Windenergienutzung
Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft hat auf ihrer Sitzung am 25. Juni 2026 sowohl den Regionalplan Havelland-Fläming 3.0 als auch die 1. Änderung des Sachlichen Teilregionalplans Windenergienutzung 2027, jeweils bestehend aus textlichen (Textteil) und zeichnerischen Festlegungen (Festlegungskarte) mehrheitlich als Satzung beschlossen.
Diese werden nun gemäß § 2 Absatz 4 des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung bei der Landesplanungsbehörde zur Genehmigung eingereicht. Die Landesplanungsbehörde hat im Benehmen mit den fachlich berührten obersten Landesbehörden festzustellen, ob die Satzungen nach Maßgabe des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung aufgestellt sind und sonstigen Rechtsvorschriften nicht widersprechen.
Die Satzungen über den Regionalplan Havelland-Fläming 3.0 und die 1. Änderung des Sachlichen Teilregionalplans Windenergienutzung 2027 treten mit der öffentlichen Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung in Kraft.
Zusätzlich hat die Regionalversammlung den Beschluss gefasst, das Vorranggebiet für die Windenergienutzung VRW 32.1 „Hohenseefeld/Ihlow-Erweiterung“, das mit der 1. Änderung des Sachlichen Teilregionalplans Windenergienutzung 2027 festgelegt wurde, als Beschleunigungsgebiet für die Windenergie an Land auszuweisen.
Stand: 29.06.2026

