Großflächige gewerblich-industrielle Vorsorgestandorte
Die großflächigen gewerblich-industriellen Vorsorgestandorte zeichnen sich durch ihre herausgehobenen Standortqualitäten für die Realisierung von gewerblich-industriellen Großansiedlungen aus. Sie sind im großräumigen funktionalen Verkehrsnetz günstig zu erreichen und verfügen potenziell über enge funktionale und räumliche Bezüge zur Metropole Berlin, zu den Ober- und Mittelzentren und zu den Regionalen Wachstumskernen der Region.
Fragen und Antworten zur Festlegung von großflächig gewerblich-industriellen Vorsorgestandorten
Was wird im Regionalplan festgelegt?
Mit dem Regionalplan werden Flächen für großflächige gewerblich-industrielle Vorsorgestandorte als Vorranggebiete festgelegt. Dadurch werden diese Standorte von anderen Nutzungen – auch von kleinteiligen gewerblichen Nutzungen – freigehalten. Vorranggebiete für gewerblich-industrielle Vorsorgestandorte sollen mindestens 100 Hektar groß sein.
Durch die Festlegung großflächiger gewerblich-industrieller Vorsorgestandorte werden geeignete Flächen für gewerblich-industrielle Nutzungen mit herausgehobener Bedeutung für die jeweilige Region vorgehalten werden. Die Festlegung großflächiger gewerblich-industrieller Vorsorgestandorte im Regionalplan Havelland-Fläming 3.0 erfolgt auf der Grundlage des Ziels 2.3 des Landesentwicklungsplans Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg.
Mit der Festlegung eines Vorranggebiets für großflächige gewerblich-industrielle Vorsorgestandorte im Regionalplan besteht noch kein Baurecht für die Errichtung eines Gewerbebetriebs oder einer Industrieanlage. Bevor ein solcher Standort genutzt werden kann, müssen die Städte und Gemeinden, in denen die Vorranggebiete gelegen sind, zunächst Bebauungspläne aufstellen und die Flächennutzungspläne ändern. Das geschieht in eigenständigen öffentlichen Verfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit und aller in ihren Aufgabenbereichen berührten öffentlichen Stellen. In diesem Zusammenhang ist auch eine Umweltprüfung erforderlich. Ist ein solcher Bebauungsplan rechtswirksam geworden, können anschließend interessierte Unternehmen eine Baugenehmigung für die Errichtung eines Gewerbebetriebs oder einer Industrieanlage beantragen. Die Bauanträge werden durch die zuständige Baubehörde genehmigt, wenn die beantragten Bauvorhaben mit den Festlegungen des jeweiligen Bebauungsplans in Einklang stehen.
Was ist das Ziel dieser Festlegung?
Die Festlegung von großflächigen gewerblich-industriellen Vorsorgestandorten dient der langfristigen Flächenvorsorge für gewerblich-industrielle Ansiedlungen mit großem Flächen-bedarf. Im Land Brandenburg stehen Flächen, die für eine Ansiedlung von großen Betrieben oder Industrieanlagen erforderlich sind, kaum noch zur Verfügung. (Gewerbe- und Industrieflächenkonzept für das gesamte Land Brandenburg [PDF]) Um in der Zukunft Flächen für gewerbliche oder industrielle Ansiedlungen, die eine herausgehobene wirtschaftliche Bedeutung haben können, anbieten zu können, sollen dafür geeignete Flächen langfristig gesichert und entwickelt werden.
Die Festlegung geeigneter Standorte ist Aufgabe der Regionalplanung.
Welche Kriterien liegen der Festlegung zurgrunde?
Kriterien, die bei der Standortauswahl und -prüfung heranzuziehen sind, sind im Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg vorgegeben. Diese Kriterien sind:
- herausragende Standortgunst und besonders günstige Erreichbarkeit in Bezug auf das großräumige funktionale Verkehrsnetz, insbesondere im räumlichen Bezug zur Metropole Berlin, zu Ober- und Mittelzentren und Regionalen Wachstumskernen im Land Brandenburg,
- räumliche Nähe zu mindestens einem weiteren Verkehrsträger neben der Straßenanbindung,
- eine Fläche von 100 Hektar als Orientierungswert,
- konfliktarme Lage in Bezug auf benachbarte Raumnutzungen,
- ressourcenökonomische Erschließungsvorteile, ökonomischer Flächenzuschnitt, geeignete Bodenbeschaffenheit, Verfügbarkeit, Verkehrsanbindung und Erschließbarkeit mit technischer Infrastruktur im Hinblick auf eine grundsätzliche gewerblich-industrielle Nutzung,
- attraktive „weiche“ Standortfaktoren (Wohn- und Freizeitbedingungen, Bildungsangebote und qualifizierte Arbeitskräfte).
Diese Kriterien wurden durch die Regionale Planungsgemeinschaft in ein Planungskonzept umgesetzt. Auf der Grundlage dieses Konzepts wurden geeignete Standorte ermittelt und bewertet.