Großflächige gewerblich-industrielle Vorsorgestandorte Hintergrundbild

Großflächige gewerblich-industrielle Vorsorgestandorte

Die großflächigen gewerblich-industriellen Vorsorgestandorte zeichnen sich durch ihre herausgehobenen Standortqualitäten für die Realisierung von gewerblich-industriellen Großansiedlungen aus. Sie sind im großräumigen funktionalen Verkehrsnetz günstig zu erreichen und verfügen potenziell über enge funktionale und räumliche Bezüge zur Metropole Berlin, zu den Ober- und Mittelzentren und zu den Regionalen Wachstumskernen der Region.

Häufig gestellte Fragen zur Festlegung von großflächig gewerblich-industriellen Vorsorgestandorten

Was wird im Regionalplan festgelegt?

Großflächige gewerblich-industrielle Vorsorgestandorte sind Vorranggebiete für die langfristige Flächenvorsorge für gewerblich-industrielle Ansiedlungen mit großem Flächenbedarf und herausgehobener Bedeutung für die jeweilige Region. Die Festlegung soll sich pro Region auf wenige, besonders geeignete Standorte konzentrieren.

Warum werden diese Festlegungen getroffen?

Mit der Ausweisung dieser Standorte geht es um die langfristige Flächenvorsorge für gewerblich-industrielle Ansiedlungen mit großem Flächenbedarf. Der Vorsorgeaspekt bezieht sich auf eine weitgehende Freihaltung von entgegenstehenden, auch kleinteiligen gewerblichen Nutzungen. Hiermit soll im überregionalen Standortwettbewerb Ansiedlungswilligen zeitnah ein differenziertes Angebot von großen geeigneten Flächen für gewerblich-industrielle Vorhaben unterbreitet werden.

Wer ist für die Ausweisungen zuständig?

Nach Ziel 2.3 des Landesentwicklungsplans Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) soll die Regionalplanung die Ausweisung von großflächigen gewerblich-industriellen Vorsorgestandorten als Ziel der Raumordnung vornehmen.

Wie werden diese Festlegungen getroffen?

Der LEP HR und die Richtlinie für Regionalpläne des Landes Brandenburg formulieren für die Bestimmung von großflächigen gewerblich-industriellen Vorsorgestandorten unter anderem folgende Kriterien: herausragende Standortgunst, besonders günstige Erreichbarkeit in Bezug auf das großräumige funktionale Verkehrsnetz (insbesondere im räumlichen Bezug zur Metropole Berlin, zu Ober- und Mittelzentren und Regionalen Wachstumskernen im Land Brandenburg), konfliktarme Lage bezüglich benachbarter Raumnutzungen, Erschließungsvorteile und ökonomischer Flächenzuschnitt, attraktive weiche Standortfaktoren sowie Orientierungswert für die Größe von 100 ha.

Welche Auswirkungen haben diese Festlegungen?

Diese regionalplanerische Zielfestsetzung sichert Standorte für vorrangig flächenintensive gewerblich-industrielle Ansiedlungen, an denen andere raumbedeutsame Nutzungen ausgeschlossen sind, soweit sich diese mit der vorrangigen Funktion nicht vereinbaren lassen.