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Häufig gestellte Fragen

Windenergieanlagen in der Region

Übersicht über die bestehenden und genehmigten Windenergieanlagen (WEA) in der Region Havelland-Fläming.

Status Anzahl WEA Leistung
Bestand 772 1.436,1 MW
genehmigt 53 156,4 MW

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(Stand: 09.12.2019)

Ausbaustand der Windenergie in der Region

Region Havelland-Fläming folgt dem niedrigen Bundestrend

Laut Bundesnetzagentur und der Fachagentur für Windenergie an Land sind 2019 bundesweit lediglich 282 Windenergieanlagen (WEA) mit insgesamt 958 Megawatt Leistung in Betrieb gegangen. Nachdem 2017 mit 1.852 WEA (5.498 MW) noch ein Rekordjahr zu verzeichnen war (zum Vergleich: 2016 = 1.560 WEA, 2015 = 1.396 WEA), wurden bereits 2018 mit 762 WEA knapp 60% weniger Anlagen in Betrieb genommen. Der erneute Ausbaurückgang bedeutet eine Reduzierung um weitere 63% und somit das ausbauschwächste Jahr seit 20 Jahren.

In der Region Havelland-Fläming setzte sich die Entwicklung auf dem niedrigen Niveau des Vorjahres fort. Die Ausbauzahl von 71 WEA im Jahr 2016 ist hier auf vier WEA im Jahr 2018 zurückgegangen und stabilisierte sich 2019 mit acht Anlagen nur leicht.

Brandenburg führt im Bundesländervergleich

Erstmals wieder nach 10 Jahren führt Brandenburg den Vergleich der Bundesländer an. Hier gingen im letzten Jahr 59 WEA mit 201 MW Leistung in insgesamt 10 Landkreisen in Betrieb, was 21 % des bundesweiten Gesamtzubaus bedeutet. Niedersachsen folgt mit 54 Anlagen und 181 MW (19 %) vor Nordrhein-Westfalen mit 38 Anlagen und 128 MW (13%). Die 59 Brandenburger Inbetriebnahmen verteilen sich zu 90% auf die sechs Landkreise Oberspreewald-Lausitz (14 WEA), Uckermark (11), Teltow-Fläming (8), Elbe-Elster und Spree-Neiße (jeweils 7) sowie Prignitz (6). Zudem waren in Brandenburg Ende Januar 2020 Genehmigungen für 205 Windenergieanlagen in 12 Landkreisen erteilt; davon hatten 171 Anlagen einen Zuschlag aus der Ausschreibung.

Wenig Wettbewerb in den Ausschreibungen

Die regionale Verteilung der Zuschläge ähnelt 2019 der Verteilung des Ausbaus. Auch hier zeigt sich eine deutliche Konzentration der bezugschlagten Windenergieprojekte (insgesamt 1.847 MW) auf die Bundesländer Brandenburg (ca. 470 MW), Nordrhein-Westfalen (ca. 400 MW) und Niedersachsen (ca. 360 MW). Einem Bericht der Deutschen Windguard zufolge war das Jahr 2019 durch fehlenden Wettbewerb geprägt: „Nachdem in den ersten fünf Runden das ausgeschriebene Volumen nicht durch das Gebotsvolumen gedeckt werden konnte, zeigte sich zumindest im Dezember erstmals wieder Wettbewerb. Insgesamt liegt die in 2019 bezugschlagte Leistung jedoch deutlich unter der im Zubaupfad vorgesehenen Menge.“ (Seite 8) Von den insgesamt 78 Zuschlägen für Brandenburg aus sechs Ausschreibungsrunden des letzten Jahres gingen lediglich sieben Zuschläge für acht Windenergieanlagen nach Havelland-Fläming.

Geringe Erfolgsquote in den Genehmigungsverfahren

Nur etwa jedes vierte Antragsverfahren auf die Genehmigung der Errichtung von Windenergieanlagen wird in Brandenburg erfolgreich zu Ende geführt. Die vom Landesamt für Umwelt in den Jahren 2014 bis 2019 getroffenen 186 Entscheidungen führten in 49 Fällen (26 %) zur Erteilung einer Genehmigung, in 34 Fällen (18 %) wurde gegen die Genehmigung entschieden. Die Mehrheit der entschiedenen Verfahren (103; 56 %) endete durch die Zurücknahme des Genehmigungsantrags durch das antragstellende Unternehmen.

Genehmigungen und Ausbau der Windenergie
in Havelland-Fläming (2014 - 2019)

Darstellung der Anzahl der Windenergieanlagen von 2014 bis 2019 nach Anlagenanträge (blau), Ausbau im Jahr (orange), Neugenehmigungen (grau), Zuschläge Ausschreibungen (gelb) und kummulierter Ausbau (rote Linie)
Quellen: Landesamt für Umwelt Brandenburg, Bundesnetzagentur, Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming (eigene Darstellung)

Veröffentlicht am: 08.05.2020

Stillstandszeiten von WEA in der Region

Regionale Unterschiede bei Stillstandzeiten von Windenergieanlagen

Während der Ausbau der erneuerbaren Energien weiter voranschreitet, hängt der Ausbau der Stromnetze in weiteren Teilen des Landes noch hinterher. Dies führt vor allem an Tagen mit hohen Windstärken und viel Sonnenschein dazu, dass die Netzbetreiber die Einspeiseleistung von Windenergieanlagen und Photovoltaikanlagen reduzieren müssen um die Netzstabilität zu gewährleisten und Netzengpässe zu vermeiden. Auf der Internetseite der Netzbetreiber kann – mit unterschiedlicher Transparenz – nachvollzogen werden, wann es zu Netzengpässen kam und wie der Netzbetreiber darauf reagiert hat. Diese Daten hat die Regionale Planungsstelle ausgewertet und kommt zu einem aufschlussreichen Ergebnis.

Untersuchung der Regionalen Planungsgemeinschaft

Die Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming hat, nach 2015, nun erneut die Stillstandzeiten von Windenergieanlagen aufgrund von Netzengpässen ermittelt. Im Untersuchungsjahr 2020 drehten sich 777 Windenergieanlagen in der Planungsregion (Stand: 31.12.2020). Davon waren 82 Anlagen an das Stromnetz der Mitteldeutschen Netzgesellschaft Strom mbH angeschlossen, 212 Anlagen bei der 50Hertz Transmission GmbH und 483 Anlagen an das Netz der E.DIS AG. Lediglich bei den Windenergieanlagen im Netz der E.DIS war es auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Daten möglich, eine anlagen- und minutengenaue Zuordnung im Betrachtungszeitraum vorzunehmen – wie bereits 2015. Die Einspeiseleistung wird dort zudem, falls notwendig, auf 60%, 30% oder auch auf 0% ihrer Nennleistung gedrosselt.

Windenergieanlagen stehen im Schnitt 6 Tage im Jahr still

Im Betrachtungsjahr 2020 wurden von der E.DIS AG in unserer Region insgesamt 342 Windenergieanlagen für 67.427 Stunden in ihrer Einspeiseleistung reduziert. Was auffällt: Während die Anzahl der Windenergieanlagen in unserer Region im E.DIS Netz, im Vergleich zu 2015, um 30% zugenommen hat, ist die Anzahl der von Leistungsdrosselung betroffenen Anlagen nahezu identisch. Die Stunden, in denen sie von einer Reduzierung der Nennleistung betroffen waren, haben sich jedoch um mehr als 50% erhöht. Ähnliches kann bei den Einzelstunden festgestellt werden. War 2015 eine Anlage durchschnittlich noch 121 Stunden von Maßnahmen zur Netzstabilität betroffen, so waren es 2020 bereits 197 Stunden. Die Zeit, die eine Anlage komplett vom Netz genommen wurde, hat sich 2020 mit durchschnittlich 155 Stunden sogar verdoppelt (2015 = 74 Stunden).

Erwartungsgemäß haben Windenergieanlagen in Brandenburg rund 8.000 Betriebsstunden im Jahr, bei denen sie ohne Einschränkungen Strom ins Netz einspeisen können. Somit konnte als Ergebnis der Untersuchung festgestellt werden, dass die Stillstandzeiten der untersuchten Windenergieanlagen in unserer Region aufgrund von Netzengpässen im Durchschnitt circa 2 Prozent der jährlichen Betriebsstunden ausmachen (2015 = circa 1%), Laut aktuellen Zahlen der Bundesnetzagentur zu „Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen“ wurden 2020 bundesweit knapp 3 Prozent der Erneuerbaren Energien im Rahmen von Einspeisemanagement-Maßnahmen abgeregelt. Hiervon entfielen auf unser Bundesland 7,2% aller 2020 getroffenen Maßnahmen und knapp 70% von diesen auf den Energieträger „Windenergie an Land“. Weitere Ursachen für den Stillstand von Windenergieanlagen, neben Netzengpässen, können sein: Wartungsarbeiten an Windenergieanlagen oder am Stromnetz, Vermeidung von Schattenwurf, bei Gefahr von Eiswurf, Vermeidung von Schlagopfern während des Vogelzuges sowie bei Stark- und Schwachwindzeiten.

Deutliche regionale Unterschiede

Bei der Untersuchung wurden auch regionale Unterschiede festgestellt. Mit 141 Anlagen und 21.962 Stunden Gesamtzeit war Potsdam-Mittelmark der Landkreis, in welchem die meisten Windenergieanlagen durch den Netzbetreiber reguliert wurden. Im Durchschnitt wurde dort 2020 eine Anlage für 119 Stunden vollständig vom Stromnetz getrennt. Die meisten Gesamtstunden hinsichtlich einer Drosselung gab es jedoch bei den 117 betroffenen Anlagen im Landkreis Teltow-Fläming mit insgesamt 40.325 Einsatzstunden. Durchschnittlich wurde eine Anlage dort 345 Stunden in ihrer Leistung gedrosselt und für durchschnittlich 277 Stunden stand sie komplett still. Auf Grund von Netzengpässen wurden 82 Anlagen im Landkreis Havelland jeweils für ca. 44 Stunden auf 0% ihrer Einspeiseleistung gedrosselt und jeweils etwa 27 Stunden die beiden in Brandenburg an der Havel befindlichen Anlagen.

Ausblick

Aus verschiedenen Gründen drehen sich Windenergieanlagen nicht an allen 365 Tagen im Jahr. Jedoch sind Stillstandzeiten aufgrund von Netzengpässen in unserer Region auch weiterhin nachweisbar nur von geringer Dauer. Laut Netzausbauplan 2019 der Arbeitsgemeinschaft Flächennetzbetreiber Ost (ARGE FNB Ost) müssen in Ostdeutschland bis zum Jahr 2030 elf Netzverknüpfungspunkte zwischen Verteil- und Übertragungsnetz neu errichtet und 29 Verknüpfungspunkte verstärkt werden. Die E.DIS Netz GmbH erwartet in den nächsten zehn Jahren einen Anstieg der Erzeugungsleistung aus regenerativen Energien im Hochspannungsnetz auf über 32 Gigawatt. Insgesamt müssen zwischen Ostseeküste und Thüringer Wald in diesem Netz 526 Kilometer Trassen neu errichtet und 2.156 Kilometer Trassen verstärkt werden. In unserer Region sind dies z.B. 22 km Hochspannungs-Freileitungen zur Einbindung ins Umspannwerk Beetzsee Nord (Leitungsneubau), 52 km Hochspannungs-Freileitung zwischen Thyrow und Luckenwalde sowie 20 km Hochspannungs-Freileitung zwischen Wustermark und Nauen (jeweils Leitungsverstärkung).

Stand: 25.01.2021

Windenergieanlagen im Wald

Laut aktueller Auswertung der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming erzeugen 701 Windenergieanlagen in der Region Strom, davon befinden sich nach Abgleich mit der Forstgrundkarte vom Landesbetrieb Forst Brandenburg 93 Anlagen im Wald. Dazu zählen auch die 47 Anlagen des Windparks 'Heidhof' (östlich von Jüterbog) sowie die 18 Anlagen im Windpark 'Altes Lager' (westlich von Jüterbog), die auf militärischen Konversionsflächen errichtet wurden.

Vom Landesamt für Umwelt wurden für 42 Anlagen im Wald Genehmigungen erteilt und für weitere 184 Anlagen im Wald wurden seitens der Anlagenbetreiber Genehmigungen beantragt (Stand 23.01.2017).

0,25 Hektar pro Windrad

Um Windenergieanlagen in Wäldern errichten zu können, muss Wald für den Standort der Anlage dauerhaft umgewandelt werden. Während der Bauphase werden außerdem für die Zuwegungen Waldflächen zeitweise umgewandelt. Zuständig für die Waldumwandlung ist der Landesbetrieb Forst Brandenburg. Laut Mitteilung des Landesbetriebes werden pro Windenergieanlage im Durchschnitt 0,25 Hektar Wald dauerhaft und weitere 0,25 bis 0,55 Hektar Wald zweitweise umgewandelt. Um die Erholungs- oder Schutzfunktionen des Waldes dauerhaft sicherzustellen, muss gemäß dem Waldgesetz des Landes Brandenburg für die umgewandelten Waldflächen eine Ersatzaufforstung stattfinden.

Waldfläche nimmt zu

Der Flächenanteil, der für die Errichtung von Windenergieanlagen dauerhaft umgewandelt wird, macht circa 5 % der gesamten Waldfläche aus, die jedes Jahr in der Region Havelland-Fläming umgewandelt wird.

Trotz der dauerhaften Umwandlung von Waldgebieten, nimmt die Waldfläche in der Region jährlich zu. Wie der Landesbetrieb Forst auf Anfrage mitteilte, erhöhte sich von 2010 bis 2016 die Waldfläche in der Region von 258.005 Hektar auf 267.153 Hektar. Das entspricht einer jährlichen Zunahme von durchschnittlich circa 1.800 Hektar.

Veröffentlicht am: 17.01.2017

Studie zur Kollisionsgefahr von Vögeln an WEA

Studie zur Kollisionsgefahr von Vögeln an Windenergieanlagen

Konflikte zwischen Windenergie und Naturschutz
Der weitere Ausbau der Windenergie steht zunehmend unter dem Vorbehalt naturschutzfachlicher und -rechtlicher Bedenken. Insbesondere hinsichtlich der Prognose von Kollisionen von Vögeln an Windenergieanlagen (WEA) und deren Bewertung in Bezug auf mögliche Auswirkungen auf die Populationsentwicklung einzelner Arten ist die Unsicherheit groß. Systematische und generalisierbare Untersuchungen fehlten bislang.

PROGRESS-Studie
Vor diesem Hintergrund wurde von 2011-2015 die Studie „Ermittlung der Kollisionsraten von (Greif-) Vögeln und Schaffung planungsbezogener Grundlagen für die Prognose und Bewertung des Kollisionsrisikos durch Windenergieanlagen“ (kurz PROGRESS-Studie) durchgeführt. Gefördert wurde das Verbundprojekt, bestehend aus drei Gutachterbüros und einer Universität, durch das Bundeswirtschaftsministerium.

Kollisionsopfersuche und Flugbeobachtungen in 46 Windparks
Im Rahmen des Projektes wurden 46 Windparks im norddeutschen Raum (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Niedersachsen) hinsichtlich der Kollisionsgefährdung von Greifvogelarten, Großvogelarten und weiterer, auf der jeweiligen Windparkfläche vorkommender Brut- und Rastvogelarten untersucht. Ein wesentlicher Bestandteil der Studie war es, eine Methode zu entwickeln, die eine systematische Suche nach Kollisionsopfern ermöglicht und generalisierbare Rückschlüsse auf zu erwartende Kollisionsraten einzelner Arten zulässt. Darüber hinaus wurden Flugaktivitäten beobachtet sowie Habitat- und WEA-Charakteristika der Windparks ausgewertet.

Bekannte Verhaltensweisen gegenüber WEA bestätigt
Wie bereits aus Vorgängerstudien bekannt, bestätigt die PROGRESS-Studie ein artspezifisches Verhalten gegenüber Windenergieanlagen, mit dem ein unterschiedliches Kollisionsrisiko einhergeht. Greifvögel halten sich häufig in der Nähe der WEA auf und zeigen weder ein Meideverhalten noch eine deutliche Ausweichreaktion. Auch bei häufigen Arten wie Star, Feldlerche, Tauben und Stockenten ist ein ähnliches Verhalten zu beobachten. Gänse und Kraniche umfliegen die WEA hingegen weiträumig. Bei Watvögeln ergibt sich ein uneinheitliches Bild.

Weiterer Untersuchungsbedarf beim Mäusebussard
Durch die PROGRESS-Studie rückt mit dem Mäusebussard eine neue Art in den Fokus des Artenschutzes. Die Ergebnisse weisen auf hohe Kollisionsraten und potenziell bestandswirksame Auswirkungen des Ausmaßes bisheriger Windenergienutzung hin. Derzeit ist dadurch zwar noch keine generelle akute Bestandsgefährdung zu erwarten, es kann jedoch regional zu starken Bestandsrückgängen kommen. Ein eindeutiger Zusammenhang zwischen dem regionalen Bestandsrückgang und dem Ausbau der Windenergie ist jedoch im Rahmen der Studie nicht feststellbar.

Bislang keine populationswirksamen Folgen für den Rotmilan und den Seeadler
Für den Rotmilan deuten die Ergebnisse daraufhin, dass der derzeitige Ausbau der Windenergienutzung keinen generellen Bestandsrückgang bewirkt, in Zukunft jedoch Vorsichtsmaßnahmen geboten sind. Für den Schutz des Seeadlers scheint die bisherige Planungspraxis geeignet, so ist eine starke Bestandszunahme parallel zum Ausbau der Windenergie zu beobachten. Insgesamt sollten die Ergebnisse laut eigener Aussage der Studie aufgrund der geringen Datenlage insbesondere für seltenere Arten mit Vorsicht interpretiert werden. Bei einem Streckenaufwand von 7.672 km wurden insgesamt 291 Vögel von 57 Arten gefunden (Totfunde im Mittel: 1 Totfund/27km). Nur von 15 dieser Arten gab es mindestens fünf Totfunde. Die größten Anteile machen die Arten Ringeltaube mit 41 Individuen und die Stockente mit 39 Individuen aus. Für die häufigen und ungefährdeten, und damit die am meisten im Untersuchungsraum vorkommenden Arten gibt die PROGRESS-Studie somit Entwarnung, da für diese auch bei einem weiteren Ausbau der Windenergie keine Bestandsgefährdung zu erwarten ist.

Bestehende Prognosemodelle bedingt geeignet
Aufgrund der Beobachtungen stellt die PROGRESS-Studie fest, dass sich die Flugaktivität allein nicht eignet, um Prognosen über zu erwartende Kollisionsraten im Vorfeld zu erstellen wie es bspw. das bislang verwendete BAND-Modell angenommen hatte. Auch stellte sich heraus, dass die Habitat- und WEA-Charakteristika kaum Rückschlüsse auf das Kollisionsrisiko zulassen.

Darüber hinaus scheint auch die zentrale Fundopferdatei der Vogelschutzwarte Brandenburg keinen zufriedenstellenden Anhaltspunkt für mögliche Kollisionen darzustellen. Greifvögel kollidieren zwar überproportional häufig an WEA, sind jedoch nach den Ergebnissen von PROGRESS in der genannten Liste deutlich über-, während andere Arten unterrepräsentiert sind.

Fazit für die Planungspraxis
Nach der Studie halten die Unsicherheitsfaktoren an, die eine artenschutzfachlich und-rechtlich verlässliche Planung von Windenergieprojekten auch in Zukunft schwierig gestalten. Es sind weiterhin weder hinreichend sichere Aussagen zu erwartbaren konkreten Kollisionsopferzahlen möglich, noch lassen sich pauschale Bewertungen eines möglichen signifikanten Tötungsrisikos ableiten. Die entwickelte Methode zur Suche von Kollisionsopfern ist aufwändig und laut eigenen Aussagen nur eingeschränkt einsetzbar. Trotz eines vielversprechenden Ansatzes bleibt es im Ergebnis überwiegend bei den bekannten Empfehlungen von Vorsorgemaßnahmen wie der Einhaltung von Abständen zwischen Brutplatz und WEA, ohne dass eine kritische Bewertung von diesen vorgenommen wird, sowie bei einem Verweis auf weiteren Untersuchungsbedarf.

» Zur vollständigen PROGESS-Studie

 

Infraschall von Windenergieanlagen

Tieffrequente Geräusche und Infraschall von Windkraftanlagen und anderen Quellen

Die LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg hat am 26.02.2016 den Bericht „Tieffrequente Geräusche inklusive Infraschall von Windkraftanlagen und anderen Quellen“ veröffentlicht. Das Fazit des Berichts lautet:

„Infraschall wird von einer großen Zahl unterschiedlicher natürlicher und technischer Quellen hervorgerufen. Er ist alltäglicher und überall anzutreffender Bestandteil unserer Umwelt. Windkraftanlagen leisten hierzu keinen wesentlichen Beitrag. Die von ihnen erzeugten Infraschallpegel liegen deutlich unterhalb der Wahrnehmungsgrenzen des Menschen. Es gibt keine wissenschaftlich abgesicherten Belege für nachteilige Wirkungen in diesem Pegelbereich.“

Auch im hörbaren Bereich des Schalls seien „bei Einhaltung der rechtlichen und fachtechnischen Vorgaben für die Planung und Genehmigung keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche von Windkraftanlagen zu erwarten.“

Diskussion um Infraschall versachlichen

Die LUBW überprüfte im Zeitraum 2013 bis 2015 tieffrequente Geräusche inklusive Infraschall im Umfeld moderner Windkraftanlagen. Außerdem hat sie umfangreiche Messungen am Straßenverkehr, im Haushalt sowie in städtischer und ländlicher Umgebung vorgenommen. „Ziel des umfangreichen Messprojektes war es, eine breite Datengrundlage zu Infraschall und tieffrequenten Geräuschen aus unterschiedlichen Quellen zu erhalten. Wir wollen damit die Diskussion über diese Schallwellen im Zusammenhang mit Windkraftanlagen versachlichen“, so Margareta Barth, Präsidentin der LUBW.

Infraschall wird im Wesentlichen vom Wind selbst erzeugt

Die Messungen ergaben beispielsweise, dass der Infraschallpegel in der Umgebung von Windkraftanlagen bereits im Nahbereich zwischen 150 und 300 Metern deutlich unterhalb der menschlichen Wahrnehmungsschwelle liegt. Beim Einschalten einer in 700 Metern Abstand befindlichen Windenergieanlage erhöht sich der gemessene Infraschallpegel nicht mehr nennenswert. Dies belegt der Studie zufolge, dass der Infraschall dann im Wesentlichen vom Wind selbst erzeugt wird und nicht vom Betrieb der Anlage herrührt.

Neuere Untersuchungen

Die Frage, ob „nicht hörbarer Schall“ sowohl im Bereich Ultra- als auch Infraschall zu gesundheitlichen Auswirkungen führen kann, befindet sich weiter in der öffentlichen Diskussion und ist Gegenstand der wissenschaftlichen Forschung.

Eine zusammenfassende Darstellung neuerer Untersuchungen bietet die Dokumentation „Infraschall - Studien zu Wirkungen auf Mensch und Tier“ der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags vom 12. August 2019.

Neue Studie aus Finnland erwartet

Im Auftrag der finnischen Regierung wurden unter Beteiligung des VTT Technical Research Centre of Finland Ltd, dem Finnischen Institut für Gesundheit und Wohlfahrt, dem Finnischen Institut für Arbeitsmedizin und der Universität Helsinki seit August 2018 Untersuchungen zu Infraschall und Schallemissionen von Windenergieanlagen durchgeführt. Der Abschlussbericht wird im Juni 2020 erwartet.

Nach ersten Veröffentlichungen wurde durch die Untersuchungen kein Zusammenhang zwischen dem Vorhandensein von Infraschall und der Belästigungswirkung der Schallimmissionen festgestellt.

Artikel der Fachagentur Windenergie: Finnen forschen zu Infraschall

Artikel des Technical Research Centre of Finland Ltd (englisch): Health effects of infrasound in wind turbine noise in a multidisciplinary cooperation study

Veröffentlicht am: 11.05.2020

Ausgleich und Ersatz für Eingriffe in Natur und Landschaft

Ausgleich und Ersatz für Eingriffe in Natur und Landschaft

Baumaßnahmen bedeuten häufig einen erheblichen Eingriff in Natur und Landschaft. Die damit verbundenen Beeinträchtigungen von Schutzgütern wie Boden, Flora und Fauna müssen nach dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Brandenburgischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bzw. durch Ersatzzahlungen kompensiert werden.

Ausgleich und Ersatz nur teilweise vor Ort

Ein Monitoring zur Windenergie in der Region Havelland-Fläming der regionalen Planungsstelle (siehe Monitoringbericht) hat gezeigt, dass bei 30 ausgewerteten Verfahren (16 Windeignungsgebiete, 142 Windenergieanlagen) Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen im Wert von ca. 2,9 Mio. Euro umgesetzt und Ersatzzahlungen im Wert von ca. 5,2 Mio. Euro geleistet werden müssen. Die Ersatzzahlungen gehen zunächst an die Stiftung Naturschutzfonds Brandenburg und damit nicht direkt an die Gemeinden. Von den Kompensationsmaßnahmen werden 60 % der Maßnahmen in der Eingriffsgemeinde, weitere 30 % in den Nachbargemeinden realisiert. Dies zeigt, die Kommunen haben vor allem hinsichtlich der Kompensationsmaßnahmen den größten Gestaltungsspielraum, nicht nur bei Windprojekten.

Aktive Gestaltung durch Kommunen möglich

Die Renaturierung des Dorfteiches, die Entsiegelung ungenutzter Gebäude, die Anlage von Streuobstwiesen und das Anbringen von Nisthilfen sind Beispiele für solche Maßnahmen. Die gesetzliche Vorgabe des eingriffsnahen Ausgleichs bietet den Kommunen die Möglichkeit, eigene Maßnahmen vor Ort in den Planungsprozess einzubringen. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Kommunale Flächen- und Maßnahmenpools

Vorhabenträger sind nicht selten auf der Suche nach geeigneten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für ihr Projekt. Kommunen sollten daher möglichst frühzeitig geeignete Flächen und Maßnahmen identifizieren, die bei Bedarf angeboten werden können. Handelt es sich dabei um kommunale Flächen und Liegenschaften, erleichtert dies zusätzlich den Zugriff.

Steuerung durch die Bauleitplanung

Das Baugesetzbuch sieht darüber hinaus vor, dass Flächen und Maßnahmen für Ausgleich und Ersatz im Rahmen der Bauleitplanung festgesetzt werden können. Dadurch erhalten diese eine rechtliche Verbindlichkeit. Wichtig ist, dass die Eignung der vorgesehenen Maßnahmen im Vorfeld mit den Fachbehörden abgestimmt wird.

Einwerbung von Geldern

Die Ersatzzahlungen werden vom Naturschutzfonds Brandenburg für Maßnahmen zu Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft, aber auch zur Sicherung von Grundstücken und modellhaften Untersuchungen eingesetzt. Förderanträge für solche Projekte kann grundsätzlich jeder, egal ob Privatperson, Verein oder Verband, Landkreis oder Kommune, stellen. Die Förderbedingungen sind auf der Internetseite der Stiftung nachlesbar.

Unterstützung von Experten

Die Planung und Umsetzung der Maßnahmen ist kompliziert, da vielfältige Anforderungen gestellt werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Unterstützung zu bekommen. Spezialisierte Dienstleister wie die Flächenagentur Brandenburg GmbH, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben oder die Stadtgüter Berlin übernehmen je nach Leistungsspektrum Aufgaben von der Beschaffung der Grundstücke bis hin zur Umsetzung und Betreuung der Maßnahmen.

Veröffentlicht am: 24.07.2017