Windenergie-Monitoring Hintergrundbild

Windenergie-Monitoring

Zweiter Monitoringbericht zur Windenergienutzung in der Region

In der Region Havelland-Fläming wurde in den Jahren 2017 bis 2021 die Errichtung und der Betrieb von insgesamt 57 Windenergieanlagen durch das zuständige Landesamt genehmigt. Mit dem von der regionalen Planungsstelle durchgeführten Windenergie-Monitoring werden die nachteiligen Umweltauswirkungen der Windenergieanlagen, die im Rahmen der Genehmigungsverfahren festgestellt wurden, systematisch erfasst und ausgewertet.

Der jetzt vorgelegte zweite Monitoringbericht ist das Ergebnis einer Auswertung von 20 Genehmigungsbescheiden aus den Jahren 2017 bis 2021. Der Bericht knüpft damit zeitlich direkt an den ersten Monitoringbericht an, der den Berichtszeitraum vom 2012 bis 2016 umfasst.

Aktuelle Untersuchung bestätigt Ergebnisse des Vorgängerberichts

Mit der Fortsetzung des Monitorings werden die Ergebnisse des Vorgängerberichts zu den Auswirkungen, welche sich aus der Errichtung und dem Betrieb von Windenergieanlagen ergeben, im Wesentlichen bestätigt.

Insbesondere  in Hinblick auf die Fauna wurden kaum Veränderungen zum ersten Berichtszeitraum festgestellt. Die aktuellen Ergebnisse bestätigen, dass generell das Vorkommen einer relativ hohen Anzahl von Arten ermittelt wurde. Erhebliche Unterschiede zwischen Wald- und Offenlandstandorten konnten erneut nicht festgestellt werden. Unter den Vögeln befinden sich regelmäßig auch störungssensible und besonders störungssensible Arten. Schutz- und Restriktionsbereiche gemäß der tierökologischen Abstandskriterien (TAK) wurden auch bei den aktuell ausgewerteten Verfahren nicht betroffen. Übereinstimmend mit dem vorherigen Bericht ist zudem, dass mögliche Beeinträchtigungen der Vögel (v. a. Störung) und Fledermäuse (v. a. Kollision) überwiegend durch Bauzeitenregelungen während der Brutzeit und Abschaltzeiten in der Nacht verhindert bzw. minimiert werden.

Bezüglich der Schutzgüter Boden, Landschaft und Flora werden auch im zweiten Monitoringbericht keine Maßnahmen benannt, die im Vorfeld zu einer Reduzierung bzw. Vermeidung von Beeinträchtigungen führen, so dass regelmäßig Kompensationsmaßnahmen notwendig werden.

Waldverlust wird durch Aufforstung kompensiert

Im Berichtszeitraum wurde für die Errichtung von Windenergieanlagen insgesamt die Umwandlung von
27,53 Hektar Wald gestattet (6,24 Hektar dauerhaft und 21,29 Hektar zeitweilig). Für die dauerhafte Waldinanspruchnahme wurde im doppelten Umfang Ersatz durch Aufforstung festgelegt. Die Aufforstungsflächen befinden fast ausschließlich in der Eingriffsgemeinde bzw. deren Nachbargemeinde. Auch mit diesen Befunden werden die Ergebnisse des ersten Berichts bestätigt.

Stand: 07.04.2022