Ende des "Windkraft-Moratoriums"

Die befristete Unzulässigkeit der Genehmigungen raumbedeutsamer Windenergieanlagen im Land Brandenburg ist beendet.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt Nummer 45 vom 16.11.2022 hat die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg mitgeteilt, dass das befristete Genehmigungsverbot für Windenergieanlagen nach § 2c Absatz 1 des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung – sogenanntes Windkraftmoratorium – nicht mehr aufrechterhalten werden kann.

» Amtsblatt Nr. 45 vom 16.11.2022

Stand: 18.11.2022