Scopingverfahren abgeschlossen Hintergrundbild

Scopingverfahren abgeschlossen

Vorbereitung des Beteiligungsverfahrens abgeschlossen

52 öffentliche Stellen beteiligten sich am Scoping zur Erarbeitung des Umweltberichts für den Sachlichen Teilregionalplan "Grundfunktionale Schwerpunkte"

Für die Aufstellung des sachlichen Teilregionalplans Grundfunktionale Schwerpunkte ist eine strategische Umweltprüfung (SUP) durchzuführen und ein Umweltbericht zu erarbeiten. Die Regionale Planungsstelle wird bei der Erledigung dieser Aufgaben durch die Bosch & Partner GmbH Berlin unterstützt. Im Rahmen der SUP sind die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des Plans auf die nachfolgend aufgeführten Schutzgüter zu ermitteln und in einem Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten:

  1. Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt
  2. Flächen, Böden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,
  3. Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie
  4. die Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern.

In einem ersten Arbeitsschritt, dem sogenannten Scoping, werden dazu der Umfang und der Detaillierungsgrad der Umweltprüfung festgelegt und die verfügbaren bzw. die noch einzubeziehenden Datengrundlagen ermittelt.

Hierfür wurden Mitte Februar insgesamt 104 öffentliche Stellen, die in ihrem umwelt- oder gesundheitsbezogenen Aufgabenbereich berührt sind, zur Stellungnahme aufgefordert. Der Aufforderung war ein von der Bosch & Partner GmbH ausgearbeiteter vorläufigen Untersuchungsrahmen für die Strategische Umweltprüfung beigefügt.

Bis zum 08.04.2020 sind insgesamt 52 Stellungnahmen bei der Regionalen Planungsstelle eingegangen. Die Rückmeldungen stammen überwiegend von Kommunen, Ämtern, und Landkreisen sowie von Landesbehörden. Die mitgeteilten Hinweise fallen vielfältig aus, besonders häufig wurde auf den Umgang mit Bau- und Bodendenkmälern, die Berücksichtigung von steigenden Emissionen, insbesondere Lärm und die Bewahrung von Landschaftsschutzgebieten aufmerksam gemacht.

Viele der mitgeteilten Anforderungen fanden bei der Ausarbeitung des Umweltberichts Berücksichtigung. Doch nicht alle Hinweise konnten direkt im Umweltbericht umgesetzt werden. Weil die flächen- und nutzungsspezifischen Festlegungen erst auf der Ebene der kommunalen Bauleitplanung getroffen werden, können nicht alle möglicherweise eintretenden Umweltauswirkungen schon bei der Ausarbeitung des Regionalplans genau ermittelt werden.

Wie geht es weiter?

Der Umweltbericht wird gemeinsam mit dem Entwurf des Sachlichen Teilregionalplans Grundfunktionale Schwerpunkte zum nächstmöglichen Zeitpunkt der Regionalversammlung vorgelegt. Im anschließenden öffentlichen Beteiligungsverfahren dient er der Information der Verfahrensbeteiligten darüber, welche voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen durch die Festlegung der Grundfunktionalen Schwerpunkte erwartet werden und wie sie zu bewerten sind. Anschließend können von allen Betroffenen weitere Hinweise und Anregungen abgegeben werden.

Veröffentlicht am: 18.05.2020