Ausgleich und Ersatz für Eingriffe in Natur und Landschaft Hintergrundbild

Ausgleich und Ersatz für Eingriffe in Natur und Landschaft

Ausgleich und Ersatz für Eingriffe in Natur und Landschaft

Baumaßnahmen bedeuten häufig einen erheblichen Eingriff in Natur und Landschaft. Die damit verbundenen Beeinträchtigungen von Schutzgütern wie Boden, Flora und Fauna müssen nach dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Brandenburgischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bzw. durch Ersatzzahlungen kompensiert werden.

Ausgleich und Ersatz nur teilweise vor Ort

Ein Monitoring zur Windenergie in der Region Havelland-Fläming der regionalen Planungsstelle (siehe Monitoringbericht) hat gezeigt, dass bei 30 ausgewerteten Verfahren (16 Windeignungsgebiete, 142 Windenergieanlagen) Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen im Wert von ca. 2,9 Mio. Euro umgesetzt und Ersatzzahlungen im Wert von ca. 5,2 Mio. Euro geleistet werden müssen. Die Ersatzzahlungen gehen zunächst an die Stiftung Naturschutzfonds Brandenburg und damit nicht direkt an die Gemeinden. Von den Kompensationsmaßnahmen werden 60 % der Maßnahmen in der Eingriffsgemeinde, weitere 30 % in den Nachbargemeinden realisiert. Dies zeigt, die Kommunen haben vor allem hinsichtlich der Kompensationsmaßnahmen den größten Gestaltungsspielraum, nicht nur bei Windprojekten.

Aktive Gestaltung durch Kommunen möglich

Die Renaturierung des Dorfteiches, die Entsiegelung ungenutzter Gebäude, die Anlage von Streuobstwiesen und das Anbringen von Nisthilfen sind Beispiele für solche Maßnahmen. Die gesetzliche Vorgabe des eingriffsnahen Ausgleichs bietet den Kommunen die Möglichkeit, eigene Maßnahmen vor Ort in den Planungsprozess einzubringen. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Kommunale Flächen- und Maßnahmenpools

Vorhabenträger sind nicht selten auf der Suche nach geeigneten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für ihr Projekt. Kommunen sollten daher möglichst frühzeitig geeignete Flächen und Maßnahmen identifizieren, die bei Bedarf angeboten werden können. Handelt es sich dabei um kommunale Flächen und Liegenschaften, erleichtert dies zusätzlich den Zugriff.

Steuerung durch die Bauleitplanung

Das Baugesetzbuch sieht darüber hinaus vor, dass Flächen und Maßnahmen für Ausgleich und Ersatz im Rahmen der Bauleitplanung festgesetzt werden können. Dadurch erhalten diese eine rechtliche Verbindlichkeit. Wichtig ist, dass die Eignung der vorgesehenen Maßnahmen im Vorfeld mit den Fachbehörden abgestimmt wird.

Einwerbung von Geldern

Die Ersatzzahlungen werden vom Naturschutzfonds Brandenburg für Maßnahmen zu Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft, aber auch zur Sicherung von Grundstücken und modellhaften Untersuchungen eingesetzt. Förderanträge für solche Projekte kann grundsätzlich jeder, egal ob Privatperson, Verein oder Verband, Landkreis oder Kommune, stellen. Die Förderbedingungen sind auf der Internetseite der Stiftung nachlesbar.

Unterstützung von Experten

Die Planung und Umsetzung der Maßnahmen ist kompliziert, da vielfältige Anforderungen gestellt werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Unterstützung zu bekommen. Spezialisierte Dienstleister wie die Flächenagentur Brandenburg GmbH, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben oder die Stadtgüter Berlin übernehmen je nach Leistungsspektrum Aufgaben von der Beschaffung der Grundstücke bis hin zur Umsetzung und Betreuung der Maßnahmen.

Veröffentlicht am: 24.07.2017