Bei der Regionalen Planungsstelle mit Sitz in Teltow ist aufgrund erhöhten Bedarfs an Arbeitsleistung zum 1. Juli 2023 oder nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle
Regionalplaner (m/w/d)
befristet vom 01.07.2023 bis zum 31.12.2024 in Voll- oder Teilzeit zu besetzen.
Der Arbeitsort ist Teltow.
Das Aufgabengebiet umfasst die Mitwirkung an der Aufstellung von Regionalplänen, insbesondere des sachlichen Teilregionalplans Windenergienutzung.
Weitere Informationen zur Stellenbeschreibung entnehmen Sie bitte dem folgendem Link:
» Stellenbeschreibung Regionalplaner (m/w/d)
Einladung zur 8. Regionalen Energiekonferenz: Kommunales Energiemanagement
Das kommunale Energiemanagement stellt einen bedeutenden Baustein im Aufbau eines erfolgreichen Klimaschutzes in den Gemeinden dar. Allein über ein funktionierendes Energiemanagement der Liegenschaften ergeben sich Einsparmöglichkeiten von bis zu 20% der gesamten Energiekosten, bares Geld, dass in anderen Bereichen dringend benötigt wird.
Im Rahmen der diesjährigen regionalen Energiekonferenz soll mit aufschlussreichen Beiträgen mehr Klarheit in das Thema kommunales Energiemanagement gebracht werden. Interessante Beispiele aus verschiedenen Kommunen sollen helfen, in den Gemeinden den Aufbau eines gut laufenden Energiemanagements zu ermöglichen.
Veranstaltungstag: 30.05.2023
Uhrzeit: 09:30 bis ca. 13:40 Uhr
Veranstaltungsort: Stadthalle Falkensee im Landkreis Havelland
Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Nähere Informationen zur Veranstaltung entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Link:
Einladung 8. Regionale Energiekonferenz (Tagesordnung, Anmeldeformular)
Die Regionalversammlung Havelland-Fläming hat in ihrer Sitzung am 17. November 2022 beschlossen, einen sachlichen Teilregionalplan „Windenergienutzung“ aufzustellen. Mit dieser Entscheidung reagieren die Mitglieder der Regionalversammlung auf veränderte rechtliche Rahmenbedingungen.
Der Deutsche Bundestag hat mit dem Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land vom 20. Juli 2022 (BGBl. 1 S. 1353) einen veränderten Rechtsrahmen für den Ausbau der Windenergienutzung im Bundesgebiet geschaffen. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes am
1. Februar 2023 kann das mit dem Entwurf des Regionalplans Havelland-Fläming 3.0 verfolgte Konzept zur räumlichen Steuerung der Planung und Errichtung von raumbedeutsamen Windenergieanlagen, mit dem die Rechtswirkungen des § 35 Absatz 3 Satz 3 des Baugesetzbuchs herbeigeführt werden sollten, nicht mehr weiterverfolgt werden. Aufgrund der veränderten Rechtsgrundlagen kann auch die Planungssicherung nach
§ 2c des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung (sogenanntes Windkraftmoratorium) nicht mehr aufrechterhalten werden (siehe Artikel: Ende des „Windkraft-Moratorium“).
Die Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming verfolgt mit der Aufstellung des sachlichen Teilregionalplans „Windenergienutzung“ das Ziel, möglichst bald einen wirksamen Rahmen für die Entwicklung der Windenergienutzung im Gebiet der Region vorzugeben.
Die Festlegung von Gebieten für die Windenergienutzung wird vom Regionalplan Havelland-Fläming 3.0 abgetrennt. Die Aufstellung des Regionalplans 3.0 wird mit den übrigen Festlegungen fortgeführt.
Weiter hat die Regionalversammlung folgende Beschlüsse gefasst:
- In der Region Havelland-Fläming soll spätestens bis zum 31.12.2027 ein Anteil von mindestens 1,8 Prozent der Regionsfläche als Windenergiegebiet ausgewiesen sein.
- Der bisher angewendete Mindestabstand zwischen bewohnten Gebieten und Windenergiegebieten von mindestens 1.100 Metern soll auch bei der Aufstellung des sachlichen Teilregionalplans „Windenergienutzung“ beibehalten werden.
- Bei der Anwendung des Mindestabstandes zwischen Windenergiegebieten von 5 Kilometern sollen weitere Ausnahmen geprüft werden. Für Gebiete, die bereits mit Windenergieanlagen bebaut sind, soll eine Abweichung vom Mindestabstand regelmäßig möglich sein.
Wie das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung in einer Presseinformation vom 17. Oktober 2022 mitgeteilt hat, soll die Regionalplanung in Brandenburg keine Eignungsgebiete für die Windenergienutzung mehr festlegen. Der sachliche Teilregionalplan „Windenergienutzung“ wird daher Vorranggebiete für die Windenergienutzung ausweisen.
(Pressemitteilung MIL "Mehr Raum für die Windenergie: Brandenburg stellt Regionalplanung um").
Downloads:
Vorläufige Schlussfolgerungen für die Fortführung des Aufstellungsverfahrens aufgrund der geänderten Rechtslage
Festlegung von Windenergiegebieten aufgrund der geänderten Rechtslage
Stand: 21.11.2022
Die befristete Unzulässigkeit der Genehmigungen raumbedeutsamer Windenergieanlagen im Land Brandenburg ist beendet.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt Nummer 45 vom 16.11.2022 hat die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg mitgeteilt, dass das befristete Genehmigungsverbot für Windenergieanlagen nach § 2c Absatz 1 des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung – sogenanntes Windkraftmoratorium – nicht mehr aufrechterhalten werden kann.
» Amtsblatt Nr. 45 vom 16.11.2022
Stand: 18.11.2022
Deutlicher Zuwachs in den nächsten Jahren zu erwarten
In den energiepolitischen Zielen des Bundes und des Landes Brandenburg hat die Stromgewinnung aus Sonnenenergie einen großen Stellenwert. Grundsätzlich bieten Dachflächen oder auch Parkplätze viel Fläche für die Installation von Photovoltaikanlagen. Photovoltaikanlagen werden aber auch auf Konversionsflächen, Gewerbebrachen und auf Ackerflächen errichtet.
In einem aktuellen Sachstandsbericht informiert die Regionale Planungsstelle darüber, in welchen Umfang in der Region Havelland-Fläming bislang Photovoltaik-Freiflächenanlagen errichtet wurden und welche Entwicklung in den nächsten Jahren erwartet werden kann.
» Sachstandsbericht über Photovoltaik-Freiflächenanlagen in der Region Havelland-Fläming
Stand: 14.11.2022
Brandenburg weiter an der Spitze
Im Sektor der Windkraft zeichnet sich deutlich ab, welche Bundesländer im Ausbau der Windenergie die Rolle der Zugpferde übernehmen. Es sind die vier Bundesländer Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Niedersachsen. Nach der Fachagentur Windenergie fallen die Zahlen in der oben benutzten Reihenfolge in der Aufstellung von Windenergieanlagen aus. Während Schleswig-Holstein (280 Megawatt (MW)) ohnehin schon auf einem hohen Ausbauniveau auch in 2022 mit einem signifikanten Abstand vor allen anderen Bundesländern weiter an der Spitze liegt, hält sich Brandenburg (171 MW) mit einem stetig hohen Wert auf einem kontinuierlichen Ausbauweg.
Nach der Spitzengruppe der vier genannten Bundesländer wird das Mittelfeld von Rheinland-Pfalz angeführt, das mit 41,6 Megawatt allerdings weniger als ein Viertel von Brandenburg erreicht. Relativ dicht dahinter folgen Thüringen und Sachsen-Anhalt. Mecklenburg-Vorpommern erreicht, trotz seiner windreichen Lage, nur 29 MW Zusatzleistung und gehört mit Baden-Württemberg (21 MW) ebenfalls noch zum Mittelfeld.
Deutlich geringere Leistungen sind in den übrigen Bundesländern zu verzeichnen. Hier werden nur noch Zuwächse von unter 10 Megawatt erreicht. Dies betrifft die Bundesländer Bayern, Saarland, Hessen und Sachsen. Vor allem Bayern, als das mit Abstand größte Bundesland, das nur 9 MW Zusatzleistung erbringt, scheint sich augenscheinlich schwer zu tun die Windkraft als tragende Säule der Erneuerbaren Energien zu unterstützen.
Zuletzt seien die drei Stadtstaaten Bremen, Hamburg und Berlin genannt. Die Besiedlungsdichte aller drei Städte lässt unter den derzeitigen Rahmenbedingungen kaum Spielraum für Windenergieanlagen zu.
» Ausbausituation der Windenergie an Land im 1. Halbjahr 2022 (Fachagentur Windenergie an Land)
Stand: 14.09.2022
Kommunale Besuchsreihe schaffte Kennenlernen und ersten Austausch und
In der Region Havelland-Fläming sind manche Kommunen bereits seit Jahren im Klimaschutz aktiv. Einige haben Förderungen zur Einrichtung eines Klimaschutzmanagements in Anspruch genommen, andere haben die Aufgabe Klima- und Umweltschutz in bestehenden Ressorts verankert. Neu ist in manchen Gemeinden die Einführung eines Nachhaltigkeitsmanagements. Die Motivation scheint unterschiedlich, mündet aber zumeist im Gleichen – (Energie-) Kosten werden gesenkt und entlasten somit die oft angespannten Finanzhaushalte.
Davon überzeugte sich der seit Beginn des Jahres eingestellte Regionale Energiemanager, Herr Thomas Lippert, im Frühjahr dieses Jahres. Als Einstieg in seine neue Aufgabe führte er eine Besuchsreihe der Kommunen durch. In mehr als 20 persönlichen oder Online-Gesprächen mit Kommunalvertretern sowie den Vertretern der Landkreise wurden bisherige Erfahrungen ausgetauscht.
Erfolge werden noch zu stark von Hemmnissen begleitet
Generell ist das Thema Klimaschutz überall präsent. In den Umlandgemeinden Berlins sind die Klimaschutzstellen bereits mit eigener Finanzierung eingerichtet. Die grüne Stromversorgung ist in den Verwaltungen flächendeckend selbstverständlich geworden. Die Umrüstung auf LED-Beleuchtung ist vielerorts angeschoben oder schon vollendet. Die Anschaffung von Lastenrädern und E-Bikes in den Verwaltungen, der Ausbau von Radwegen oder die Nutzung von Photovoltaik auf Dachflächen stehen schon sehr oft im gemeindlichen Fokus. Schulprojekte zum Klima- und Umweltschutz werden beständig initiiert. In der Gemeinde Treuenbrietzen wurde Klimaschutz sogar als neues Unterrichtsfach eingeführt.
Das Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg sieht genau in diesen Aktionsfeldern den größten Einfluss der Kommunen. Im Rahmen einer Studie zum Wirkungspotenzial kommunaler Maßnahmen für den nationalen Klimaschutz soll beantwortet werden, welchen konkreten Beitrag Kommunen zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele leisten können und wie hoch das durch die Kommunen beeinflussbare Treibhausgas (THG)-Minderungspotenzial ist.
In einer ersten Teilveröffentlichung erfolgte die quantitative Abschätzung, welchen Beitrag alle deutschen Kommunen gemeinsam zu den nationalen Klimaschutzzielen beitragen können (Abschätzung des deutschlandweiten kommunalen Einflusspotenzials). Dazu wurden 38 THG -Minderungsoptionen bottom-up quantifiziert. Im Ergebnis können Kommunen in Summe der betrachteten Maßnahmen THG-Emissionen in der Höhe von rund 101 Mio. Tonnen, bezogen auf das Jahr 2019, beeinflussen. Das entspricht etwa einem Siebtel der Treibhausgas-Emissionen in Deutschland im Jahr 2020. Allein 17,3 Mio. Tonnen CO2 e [1] können schätzungsweise im Einflussbereich „Verbrauchen“, d.h. unter anderem Gebäudesanierung, Fuhrpark oder, Beleuchtung, gespart werden. Im Einflussbereich „Versorgen“ (Radinfrastruktur, Parkraum, Fernwärme) liegt das abgeschätzte Einflusspotenzial bei rund 27,9 Mio. Tonnen. Zudem könnten durch „regulierende Maßnahmen“ (wie Wärmeplanung, Bauleit- und Verkehrsplanung und Parkraum-management) rund 30 Mio. Tonnen Treibhausgasemissionen eingespart werden.
Doch obgleich der Wille der Kommunen im Klimaschutz tätig zu werden vorhanden ist, treten ihnen noch zu viele Hemmnisse entgegen. Wesentlich ist laut der Befragung des regionalen Energiemanagers Herrn Lippert vor allem das fehlende Geld, um mehr Klimaschutzprojekte umzusetzen. Sinkende Bevölkerungszahlen und einhergehende sinkende Steuereinnahmen schränken zusätzlich den Verfügungsrahmen für den Klimaschutz ein. Vor allem die Gemeinden außerhalb des Berliner Umlandes betonten dies während der Kommunaltour immer wieder. Zudem fehle das Fachpersonal, das sich mit den neuen Technologien auskennt, Einsparpotentiale erkennt und entsprechende Projekte planen und umsetzen kann. Einige Gemeinden haben Erfahrungen mit Zertifizierungsinstrumenten bzgl. eines CO2 -neutralen Energiemanagements gesammelt, empfehlen diese jedoch wegen zu geringer Erfolge nicht weiter. Andere Gemeinden bemängeln die viel zu komplizierten und komplexen Antrags- und Genehmigungsverfahren, die zu zeitaufwendig, nicht genug selbsterklärend und intuitiv gestaltet sind. Gleiches gilt für das sehr komplizierte Energierecht. Zudem kommt, dass nicht alle Beratungsinstitutionen den Gemeinden bekannt sind.
Auch die Bevölkerung vor Ort mitzunehmen, ist nicht immer leicht. Die Gewinne aus der Stromproduktion fließen zumeist aus den Kommunen ab. Ein großer Teil der Bevölkerung würde gerne den vor Ort produzierten Strom auch vor Ort verbrauchen, „denn dann müsste der Strom schließlich billiger sein“. Die Realität sehe anders aus. Die Akzeptanz der Erneuerbaren Energien würde unter diesen Umständen nur schwer erreicht. Aber auch Projekte wie Carsharing hätten wenig Aussicht auf langfristige Etablierung äußerten einzelne Kommunen, da der Druck der Bevölkerung, ein eigenes Auto zu haben, im ländlichen Raum sehr hoch ist.
Erkenntnisse und Empfehlungen für den REM
Trotz alledem ist der neue Energiemanager der Region zuversichtlich. Die prioritäre Aufgabe bleibt, die Kommunen, vor allem in den peripher gelegenen Gemeinden, bei der Inanspruchnahme von Förderinstrumenten zur Finanzierung von Klimaschutz- bzw. Nachhaltigkeitsprojekten zu beraten und zu unterstützen und bei der Umsetzung von Zielen und Projekten zu begleiten, um die vielen verschiedenen Aufgaben stemmen zu können. Das derzeitig besonders aktuelle Thema kommunale Wärmeplanung steht im Fokus, erfordert allerdings von der kommunalen Seite in Zusammenarbeit mit den Energieberatern noch große Kraftanstrengungen. Wichtig für den REM ist und bleibt es die vielen Sachbearbeiter/innen zu erreichen und regelmäßig mit ihnen in den Austausch zu gehen.
[1] CO2-Äquivalente (CO2e) sind eine Maßeinheit zur Vereinheitlichung der Klimawirkung der unterschiedlichen Treibhausgase.
Stand: 14.09.2022
Landrat Marko Köhler wurde in der Sitzung der Regionalversammlung am 23.06.2022 einstimmig zum neuen Vorsitzenden der Regionalversammlung gewählt. Landrat Köhler tritt damit auch in diesem Amt die Nachfolge von Landrat a. D. Wolfgang Blasig an, der seit 2009 das Amt des Vorsitzenden ausgeübt hatte und am 31. März 2022 in den Ruhestand getreten war.
Marko Köhler war in seiner Funktion als Amtsdirektor des Amtes Brück bereits seit 2019 Mitglied der Regionalversammlung und übernimmt nun, nachdem er im Februar zum Landrat des Landkreises Potsdam Mittelmark gewählt worden war, auch die Leitung der Regionalen Planungsgemeinschaft. Oberbürgermeister Mike Schubert (Landeshauptstadt Potsdam) und Oberbürgermeister Steffen Scheller (Stadt Brandenburg an der Havel) stehen ihm in diesem Amt – wie schon zuvor seinem Vorgänger – als seine Stellvertreter zur Seite.
Stand: 24.06.2022
703 Stellungnahmen im Beteiligungs- und Auslegungsverfahren zum Entwurf des Regionalplans Havelland-Fläming 3.0 bei der Regionalen Planungsstelle eingegangen
Am 9. Juni 2022 endete die dreimonatige Frist für die Abgabe von Stellungnahmen zum Entwurf des Regionalplans Havelland-Fläming 3.0. Neben 250 öffentlichen Stellen und juristischen Personen des privaten Rechts nutzten auch 453 Bürgerinnen- und Bürger die Möglichkeit zum Entwurf des Regionalplans eine Stellungnahme abzugeben.
Das umfangreiche Material wird in den kommenden Monaten von der Regionalen Planungsstelle ausgewertet.
Im Ergebnis der Auswertung wird ein zweiter Planentwurf erarbeitet, zu dem erneut Stellungnahmen abgegeben werden können. Mit dem Beginn eines zweiten öffentlichen Beteiligungs- und Auslegungsverfahren kann im nächsten Jahr gerechnet werden.
» Verfahrensgegenständliche Unterlagen zum Entwurf des Regionalplans Havelland-Fläming 3.0
Zweiter Monitoringbericht zur Windenergienutzung in der Region
In der Region Havelland-Fläming wurde in den Jahren 2017 bis 2021 die Errichtung und der Betrieb von insgesamt 57 Windenergieanlagen durch das zuständige Landesamt genehmigt. Mit dem von der regionalen Planungsstelle durchgeführten Windenergie-Monitoring werden die nachteiligen Umweltauswirkungen der Windenergieanlagen, die im Rahmen der Genehmigungsverfahren festgestellt wurden, systematisch erfasst und ausgewertet.
Der jetzt vorgelegte zweite Monitoringbericht ist das Ergebnis einer Auswertung von 20 Genehmigungsbescheiden aus den Jahren 2017 bis 2021. Der Bericht knüpft damit zeitlich direkt an den ersten Monitoringbericht an, der den Berichtszeitraum vom 2012 bis 2016 umfasst.
Aktuelle Untersuchung bestätigt Ergebnisse des Vorgängerberichts
Mit der Fortsetzung des Monitorings werden die Ergebnisse des Vorgängerberichts zu den Auswirkungen, welche sich aus der Errichtung und dem Betrieb von Windenergieanlagen ergeben, im Wesentlichen bestätigt.
Insbesondere in Hinblick auf die Fauna wurden kaum Veränderungen zum ersten Berichtszeitraum festgestellt. Die aktuellen Ergebnisse bestätigen, dass generell das Vorkommen einer relativ hohen Anzahl von Arten ermittelt wurde. Erhebliche Unterschiede zwischen Wald- und Offenlandstandorten konnten erneut nicht festgestellt werden. Unter den Vögeln befinden sich regelmäßig auch störungssensible und besonders störungssensible Arten. Schutz- und Restriktionsbereiche gemäß der tierökologischen Abstandskriterien (TAK) wurden auch bei den aktuell ausgewerteten Verfahren nicht betroffen. Übereinstimmend mit dem vorherigen Bericht ist zudem, dass mögliche Beeinträchtigungen der Vögel (v. a. Störung) und Fledermäuse (v. a. Kollision) überwiegend durch Bauzeitenregelungen während der Brutzeit und Abschaltzeiten in der Nacht verhindert bzw. minimiert werden.
Bezüglich der Schutzgüter Boden, Landschaft und Flora werden auch im zweiten Monitoringbericht keine Maßnahmen benannt, die im Vorfeld zu einer Reduzierung bzw. Vermeidung von Beeinträchtigungen führen, so dass regelmäßig Kompensationsmaßnahmen notwendig werden.
Waldverlust wird durch Aufforstung kompensiert
Im Berichtszeitraum wurde für die Errichtung von Windenergieanlagen insgesamt die Umwandlung von
27,53 Hektar Wald gestattet (6,24 Hektar dauerhaft und 21,29 Hektar zeitweilig). Für die dauerhafte Waldinanspruchnahme wurde im doppelten Umfang Ersatz durch Aufforstung festgelegt. Die Aufforstungsflächen befinden fast ausschließlich in der Eingriffsgemeinde bzw. deren Nachbargemeinde. Auch mit diesen Befunden werden die Ergebnisse des ersten Berichts bestätigt.
Stand: 07.04.2022