Anzahl der Mitglieder der Regionalversammlung erhöht sich auf 67 Hintergrundbild

Mit der allgemeinen Kommunalwahl am 9. Juni 2024 hat auch für die Regionale Planungsge­meinschaft eine neue Wahlperiode begonnen.

Aufgrund der geänderten Regelung des § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung (RegBkPlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Februar 2012 (GVBl. I Nr. 13), das zuletzt durch Gesetz vom 14. Mai 2024 geändert worden ist (GVBl. I Nr. 20), gehören in der neuen Wahlperiode alle Haupt­verwaltungsbeamten und -beamtinnen der amtsfreien Städte und Gemeinden sowie Ämter der Regionalversammlung als gesetzliche Mitglieder an. Die Anzahl der Mitglieder der Regional­versammlung aus diesem Personenkreis vergrößert sich daher um sieben Personen von 38 auf 45.

Unter Berücksichtigung der Vorschrift, dass die Anzahl der Mitglieder der Regionalversamm­lung insgesamt 70 nicht übersteigen soll (§ 6 Absatz 1 Satz 4 RegBkPlG), haben die Haupt­verwaltungsbeamtinnen und -beamten der Mitglieder der Regionalplanungsgemeinschaft ein­vernehmlich die Entscheidung getroffen, dass die Anzahl der durch die Stadtverordnetenversammlungen und Kreistage zu wählenden Mitglieder der Regionalversammlung (§ 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 RegBkPlG) auf insgesamt 17 festgelegt wird. Die Anzahl dieser Personen bleibt gegenüber der vergangenen Wahlperiode unverändert.

Im Ergebnis erhöht sich die Gesamtzahl der Mitglieder der Regionalversammlung in der aktuellen Wahlperiode von 60 auf insgesamt 67.

Da der Personenkreis der Hauptverwaltungsbeamten und -beamtinnen der amtsfreien Städte und Gemeinde sowie Ämter nur über weniger als die Hälfte der Stimmen in der Regionalversammlung verfügen darf, ist den Landrätinnen bzw. Landräten sowie den Oberbürgermeistern bzw. Oberbürgermeisterinnen jeweils im Verhältnis zu den Einwohnerzahlen ihrer Gebietskörperschaften eine höhere Stimmenzahl zuzuordnen (§ 6 Absatz 4 Satz 2 und 3 RegBkPlG). Um das erforderliche Verhältnis der Stimmenzahlen herzustellen, müssen die Landrätinnen bzw. Landräte sowie Oberbürgermeister bzw. Oberbürgermeisterinnen insgesamt über 29 Stimmen verfügen. Die Anzahl dieser Stimmen wurde nach den aktuell verfügbaren Einwohnerzahlen der Landkreise und kreisfreien Städte mit Stand 31.12.2022 unter den Landrätinnen bzw. Landräten sowie Oberbürgermeistern bzw. Oberbürgermeisterinnen aufgeteilt.

Die für die aktuelle Wahlperiode geltenden Regelungen können hier eingesehen werden.

 

Stand: 22.07.2024

Wir suchen ab dem 01.01.2025 einen Sachbearbeiter/Regionalplaner (m/w/d) mit dem Schwerpunkt Windenergienutzung.

Ihre schriftliche Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 23.08.2024 an die

Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming
Leiter der Regionalen Planungsstelle
Oderstraße 65
14513 Teltow

oder per E-Mail an: info@havelland-flaeming.de

 

Stellenausschreibung Sachbearbeiter/Regionalplaner

 

Stand: 10.07.2024

 

Fachbeiträge und Praxisbeispiele zur kommunalen Wärmeplanung - Rückblick zur 10. Regionalen Energiekonferenz

Im Alten Schützenhaus auf der Insel der Stadt Werder wurde am 28. Mai 2024 die 10. Regionale Energiekonferenz durchgeführt, an der erneut viele Vertreter, rund 60 Personen, aus Kommunen und Organisationen teilnahmen.

1. Beigeordneter der Stadt Werder/Havel Hr. Große eröffnet die Konferenz

Mit einer Darstellung der aktuellen Situation zur Wärmeplanung, eröffnete der 1. Beigeordnete der Stadt Werder/Havel, Herr Große, die Konferenz und teilte mit dem Auditorium auch die aktuellen Herausforderungen. Neben dem Wasserschutz, erklärte Herr Große, würden auch der Denkmalschutz und sogar zu enge Straßen die Wärmeplanung erschweren.

Frau Macht von der Energieagentur Brandenburg stellte verschiedene Werkzeuge des Energieportals Brandenburg vor, die Kommunen zur Verfügung gestellt werden. So sei beispielsweise mit Hilfe des Wärmekatasters eine hochaufgelöste, quantitative und räumlich differenzierte Darstellung der bestehenden Wärme- und Kältequellen/-senken sowie der Netzinfrastruktur möglich. Das Modell basiere auf verfügbaren Daten zur Gebäudegeometrie und Gebäudenutzung. Anhand von Gebäudetypologien, statistischen Zuordnungen des Sanierungszustandes sowie des Heizungssystems könne eine Abschätzung des Wärmebedarfs und des Endenergieverbrauchs getroffen werden.

Herr Dr. Vogel von Edistherm zeigte anhand von Praxisbeispielen die Möglichkeiten und Grenzen einer CO-2-freien Wärmeversorgung auf. Über ein Wärmekostenvergleich stellte er verschiedene CO-2-neutrale Energiequellen zur Diskussion und benannte die Rahmenbedingungen für deren Preisstabilität.  Abschließend präsentierte Herr Dr. Vogel den Prototyp einer kommunalen Wärmebox, welche als Wärmespeicher dient.

Zwei Vertreterinnen des Kompetenzzentrums Wärmewende aus Halle, welches sich mittlerweile als Informationsplattform auf Bundesebene etabliert hat, gingen zunächst auf die Integrationsmöglichkeiten der Wärmeplanung in der Kommunalverwaltung ein. Zu Beginn einer kommunalen Wärmeplanung (KWP), so Frau Mayer, sei es vorteilhaft eine Projektleitung innerhalb der planungsverantwortlichen Stelle zu bestimmen. Diese übernehme sowohl innerhalb als auch außerhalb der Kommunalverwaltungen bestimmte Aufgaben. So bindet die Projektleitung u.a. relevante Fachämter ein, beteiligt diese frühzeitig und aktiv am KWP Prozess, koordiniert die kommunale Infrastrukturentwicklung, treibt die energetische Sanierung in der Kommune voran und akquiriert Fördermittel.

Fr. Maier und Fr. Gehbardt, Kompetenzzentrum Wärmewende aus Halle

Frau Gebhardt, ebenfalls vom Kompetenzzentrum Halle, geht anschließend an den Vortrag ihrer Kollegin auf Datenquellen und die Datenbeschaffung für die Kommunale Wärmeplanung ein. In diesem Zusammenhang stellt sie den KWW-Datenkompass vor, der einen bundeslandspezifischen Überblick gibt, wer im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung welche Daten liefern muss. Er hilft dabei, die Daten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben bei den jeweiligen Datenhaltern abzufragen.

Herr Fiehler vertiefte das Thema „Bürgerenergiegesellschaften als konstruktiver Partner für die Kommunen am Beispiel von den Kommunen Teltow-Kleinmachnow und Stahnsdorf“. Fast enthusiastisch machte er deutlich, dass es Kommunen viele Vorteile bringe, kommunale Wärmeplanung und Umsetzung gemeinsam mit der Bevölkerung zu organisieren.  Hierdurch werde privates Kapital in die Wärmeplanung eingebracht und die regionale Wertschöpfung gesteigert. Weiter erläutert er die vielen Privilegien, die durch das Erneuerbare Energiegesetz 2023 (EEG) für Bürgerenergiegesellschaften bestehen und welche Vorteile diese Organisationsform für alle Beteiligten hat.

Herr Dipl.-Ing. Rall zur Wärmeversorgung der Stadt Rathenow

Am Nachmittag wurden dem Plenum verschiedene Erneuerbare-Energien-Projekte präsentiert. Den Anfang bestritt Herr Dipl.-Ing. Rall von der Wärmeversorgung Rathenow, der Möglichkeiten für eine Wärmeplanung in Rathenow durch den Bau eines Windparks aufzeigte. Dabei erläuterte er die Wirtschaftlichkeit dieser Energieversorgung für Rathenow unter verschiedenen Szenarien und stellte sie anschließend zur Diskussion.

Ein weiteres klimaneutrales Energieprojekt stellte Herr Wiggeshoff vom Planungsbüro naturwind Potsdam für die Stadt Baruth vor. In diesem integrierten Energieprojekt soll die über einen Windpark produzierte Energie durch einen Elektrolyseur in Wasserstoff umgewandelt werden, der wiederum für verschiedene Derivate zur Laminatproduktion im Gewerbegebiet, vor allem durch das Unternehmen Classen, verwendet werden soll. Gleichzeitig sollen die großen bisher kaum genutzten Abwärmemengen des Unternehmens künftig für ein Wärmenetz zur Verfügung gestellt werden, dass die Stadt Baruth und Mückendorf mit Nahwärme versorgt.  Interessant ist auch, dass bisher „ungenutzte Gase“ eingebunden werden. Das für die Wasserstoffproduktion notwendige Wasser soll am firmeneigenen Kamin abgefangen werden. Bisher wurde der Wassersdampf einfach in die Atmosphäre abgegeben. Auch die austretenden Kohlendioxidmengen sollen künftig abgefangen und beispielweise für die Leimproduktion genutzt werden. Der durch die Wasserstoffproduktion freiwerdende Sauerstoff könne wiederum im Baruther Klärwerk zur Wasserreinigung eingesetzt werden.

Ein weiteres Nahwärmeprojekt ist in Nennhausen im Havelland im Begriff realisiert zu werden. Geplant ist durch Nutzung von Biogas etwa 100 Häuser mit Wärme zu versorgen. Herausforderungen, so die Projektleitung, Herr Günter und Frau Heihler, seien momentan noch die teilweise fehlenden Netzanschlusskapazitäten und die mitunter mühselige und sehr zeitaufwendige Zusammenarbeit mit dem Stromversorger und der Deutschen Bahn.

Redner auf Regionaler Energiekonferenz
Hr. Ischen (Vilisto) präsentiert intelligente Thermostate zur Einsparung von Heizkosten

Zuletzt stellte Herr Ischen das Unternehmen Vilisto aus Hamburg vor, dass sich vor allem dem Thema Energie sparen, bzw. der Energieeffizienz, verschrieben hat. Vor allem kümmert sich Vilisto um die Einsparung von Heizkosten von Nichtwohngebäuden, also Büro- und Gewerbegebäuden. Der Grundgedanke ist, dass nur bei realem Bedarf die Heizungen anspringen. Mit einem technischen Minimalaufwand eines digitalisiert und vollautomatischen Gebäudewärmemanagement und kurzen Amortisierungszeiten können bis zu 1/3 der Heizkosten von heute auf morgen eingespart werden.  Für seine innovativen Produkte bekam Vilisto im Jahre 2020 den deutschen Innovationspreis für Klima und Umwelt.

Im letzten Tagespunkt befragte Herr Lippert das Auditorium, welche Themen in der nächsten Energiekonferenz behandelt werden sollen. Unter anderem wurden genannt:

Eine Möglichkeit sieht der Energiemanager, Herr Lippert, in einer regelmäßigen „Update-Stunde“, in der Inhalte der letzten Energiekonferenzen noch mal beleuchtet und Fortgänge dargestellt werden und die einen Austausch der Teilnehmer ermöglicht. In der nächsten Energiekonferenz, die für den Herbst 2024 vorgesehen ist, sollen die angedeuteten Denkanstöße so weit als möglich berücksichtigt werden.

Vorträge der 10. Regionalen Energiekonferenz zum Download

Kommunale Wärmeplanung
Lioba Macht, Energieagentur Brandenburg,

Wärmewende konkret: Bezahlbare Energielösungen & Partnerschaftliche Modelle für die Kommunen
Dr. Alexander Vogel, e.distherm Energielösungen GmbH

Integration der strategischen Fachplanung in die Kommunalverwaltung und Datenquellen und Datenbeschaffung für die kommunale Wärmeplanung
Paulina Mayer; Bianca Gebhardt, Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW/Halle)

Kooperationsmöglichkeiten zwischen Bürgerenergiegenossenschaften und Kommunen zur nachhaltigen Realisierung einer Kommunalen Wärmeplanung
Detlef Fiehler, Interim Management

Möglichkeiten der Wärmeplanung mit Erneuerbaren Energien in der Stadt Rathenow
Günther Rall, Rathenower Wärmeversorgung GmbH

Kommunale Wärmeplanung Beispiel Windpark Baruth/Mückendorf
Stephan Wiggeshoff, naturwind Potsdam GmbH

Nahwärmeprojekt in Nennhausen
Rico Günter, Prowind

Automatisiertes und bedarfsorientiertes Wärmemanagement
Nicolas Ischen, Vilisto

Bildquellen: ©Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming

Stand: 18.06.2024

Im Rahmen der Wasserstofftour des Wirtschaftsministers von Brandenburg, Prof. Dr.-Ing. Steinbach, durch die Regionen Brandenburgs konnte Anfang Juni dieses Jahres die zweite regionale Wasserstoffkonferenz in der Heimvolkshochschule am Seddiner See in der Region Havelland-Fläming durchgeführt werden. Zugegen waren neben weiteren Besuchern Herr Prof. Dr. Steinbach, Herr Landrat Lewandowski, der Beigeordnete Herr Koch vom Landkreis Havelland sowie mehrere Bürgermeister aus der Region.

Im idyllisch grünen Ambiente am Seddiner See schenkten beide Redner Prof. Dr.-Ing. Steinbach und Herr Landrat Lewandowski dem Publikum reinen Wein ein und wiesen darauf hin, dass künftig weniger finanzielle Ressourcen für die notwendige Transformation des Energiesektors zur Verfügung stehen werden. Diese knapper werdenden Ressourcen stünden auch im Zusammenhang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, welches klar stellte, dass die für die Coronaauswirkungen nicht genutzten Gelder, nicht zu Gunsten des Klimafonds umgewidmet werden können. Dieses Urteil hat viele Klimaschutzprojekte vorerst ausgebremst. Umso mehr gilt es privates Kapital für den energetischen Umbau zu aktivieren, so Steinbach.

Herr Landrat Lewandowski führt dazu aus, dass die über die Machbarkeitsstudie Havelland aufgezeigten, zumindest theoretisch funktionierenden, Wirtschaftsketten nur mit finanzieller Hilfe der EU, des Bundes bzw. des Landes verwirklicht werden können. Beispielsweise möchte die Havelbus Verkehrsgesellschaft mbH einen Teil Ihrer Busflotte von Verbrennermotoren (Diesel) auf Wasserstoffbasis umstellen. Dafür notwendige finanzielle staatliche Unterstützungen wurden bisher vom Bundesverkehrsministerium versagt, so Herr Landrat Lewandowski. Da ein Dieselbus etwa 370.000 €, ein Bus mit Wasserstoffantrieb hingegen etwa 750.000 € kostet, müssten zur Umstellung der Busflotte die Fahrpreise nahezu verdoppelt werden, was niemand umsetzen möchte. Eine alleinige Finanzierung der Mehrkosten durch die Umstellung der Buse kann die Busgesellschaft allein nicht leisten.

Wirtschaftsminister Prof. Dr. Steinbach und Tom Beier (EMB)
Wirtschaftsminister Prof. Dr.-Ing. Steinbach und Tom Beier (EMB)

Herr Prof. Dr.-Ing. Steinbach wies in seiner Ansprache gleichfalls darauf hin, dass die Zukunft für die energetische Transformation für ganz Europa rauer sein wird. Es werden künftig weniger Gelder für den Bereich zur Förderung einer notwendigen Wasserstoffinfrastruktur bzw. der Förderung der Umstellung von Diesel- auf Wasserstoffflotten zur Verfügung stehen. Er sprach aber gleichzeitig den Konferenzteilnehmer/innen Mut zu, den Optimismus und die Hoffnung nicht zu verlieren. „Wir brauchen jetzt einen langen Atem und Durchhaltevermögen damit die Defossilisierung der Wirtschaft langfristig gelingt“.

Die in der Wasserstofftour vorgestellten Wasserstoffprojekte zeigten auf, dass es viele Ideen gibt, welche sich wirtschaftlich darstellen lassen. Die Rathenower Wärmeversorgung GmbH plant beispielsweise die Implementierung einer Power-to-Heat-Anlage, welche durch einen vorgesehenen Windpark mit Strom versorgt werden soll. Um die Schwankungen der erneuerbaren Stromerzeugung optimal zu nutzen, soll zusätzlich ein Elektrolyseur überschüssige Energie als Wasserstoff speichern, der bei Bedarf in den Wärmekreislauf wieder eingesetzt wird.

Auch im Windparkprojekt Mückendorf bei Baruth soll die über einen Windpark produzierte Energie durch einen Elektrolyseur in Wasserstoff umgewandelt, der für verschiedene Derivate zur Laminatproduktion im Gewerbegebiet, vor allem durch das Unternehmen Classen, verwendet werden soll. Der Vorteil für das Unternehmen ist die Unabhängigkeit und die Sicherstellung von sauberer, lokal produzierter Energie. Gleichzeitig sollen die großen bisher kaum genutzten Abwärmemengen des Unternehmens künftig für ein Wärmenetz zur Verfügung gestellt werden, dass ganz Baruth und das kleine Dorf Mückendorf mit Nahwärme versorgt. Allerdings sind die dafür ausgesuchten Flächen für die Windparks in Rathenow und in der Stadt Baruth als Schutzgebiete ausgewiesen, so dass hier erst ein Einvernehmen mit dem Naturschutz hergestellt werden muss. In beiden Fällen ist die Entscheidung noch offen, ob die in Frage kommenden Flächen für die vorgesehenen Windparks zur Verfügung stehen werden.

Auto mit offener Motorraumklappe für Sicht auf H2-Power-Box
H2-Power-Box der Firma „H2 Power n`Heat“

Ein anderes Thema schnitt Herr Christoph Fiala von der Firma „H2 Power n`Heat“ mit seiner H2-Power-Box an, die als alltagstaugliches günstiges Plug-and-Play-System die Reichweite von E-Wagen um bis zu 30% steigern kann. Vor allem im Winter kann dieses Aggregat Wärme und Strom liefern, und damit die Hauptbatterie entlasten, was fast zu einer Verdoppelung der winterlichen E-Fahrzeug-Reichweite führt. Die inzwischen marktreife Power-Box wurde auch unter Mithilfe der Investitionsbank Brandenburg ILB und vor allem der technische Part durch die Technische Universität Berlin unterstützt.

Herr Waters von der GASAG stellte die Weiterentwicklung des Standortes Energiewendelabor in Ketzin/Havel vor. Bis zum Jahr 2032 sollen dutzende von Reisebussen und Müllfahrzeugen auf Wasserstoffverbrauch umgestellt werden die über eine Tankstelle südlich von Nauen versorgt werden können. Gleichzeitig ist auch in diesem Projekt der Aufbau eines Wärmenetzes für Ketzin angedacht, dass durch die Abwärme eines vorgesehenen Elektrolyseurs versorgt werden soll. Viele Fragen aus dem Publikum dazu konnten beantwortet werden.

Die Vorstellung des Wasserstoffmarktplatzes durch Frau Kaminski von der Wirtschaftsförderung Brandenburg rundete den theoretischen Teil der Konferenz ab.

Im praktischen Teil der Konferenz stellten die Ingenieure des kleinen Betriebes H2 Power n`Heat den mitgebrachten Prototyp eines PoC Fahrzeuges (batterieelektrisches Serienfahrzeug mit H2-Power Box) dem begeisterten Publikum vor, und beantworteten gleichzeitig eine Vielzahl von Fragen. Ganz sicher werden wir im nächsten Jahr wieder mit ebenso interessanten Beiträgen die jährliche Wasserstofftour mit Leben füllen.

Vorträge der Wasserstofftour 2024 in der Region Havelland-Fläming

Einführung in die Entwicklungen der Wasserstoffwirtschaft im Land Brandenburg
Herr Stephan Schlegl, Frau Melanie Scheibe, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE)

Wasserstoff im Havelland: Technische und wirtschaftliche Potentialbetrachtung für eine klimafreundliche Wärmeversorgung in Rathenow
Herr Dipl.-Ing. Günter Rall, Geschäftsführer der Rathenower Wärmeversorgung GmbH

H2-Power-Box, Alltagstaugliches, günstiges Plug-and-Play-System
Herr Christoph Fiala, Geschäftsführer der H2 Power n Heat GmbH

Wasserstoffproduktion zur Dekarbonisierung eines Gewerbegebietes und eines kommunalen Nahwärmenetzes, Bsp. Windpark Baruth/Mückendorf
Herr Stephan Wiggeshoff, Standortleiter der „naturwind potsdam GmbH“

Erneuerbarer Wasserstoff für das Havelland - Regionaler Wasserstoff für den Transportsektor
Herr Reinier Waters, GASAG

Vorstellung des Wasserstoffmarktplatz für Brandenburg und Berlin
Frau Birgit Kaminski, Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB)

Stand: 12.06.2024

In der 11. öffentlichen Sitzung der Regionalversammlung am 06. Juni 2024 wurde der Sachliche Teilregionalplan Windenergienutzung 2027 der Region Havelland-Fläming, bestehend aus textlichen (Textteil) und zeichnerischen Festlegungen (Festlegungskarte), als Satzung beschlossen.

Diese wurde gemäß § 2 Absatz 4 des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung bei der Landesplanungsbehörde zur Genehmigung eingereicht. Die Landesplanungsbehörde hat nun im Einvernehmen mit den fachlich berührten obersten Landesbehörden festzustellen, ob die Satzung nach Maßgabe des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung aufgestellt ist und sonstigen Rechtsvorschriften nicht widerspricht.

Ferner hat die Landesplanungsbehörde die Feststellung zu treffen, ob der Sachliche Teilregionalplan Windenergienutzung 2027 mit einem nach Artikel 1 des Brandenburgischen Flächenzielgesetzes maßgeblichen regionalen Teilflächenziel im Einklang steht.

Die Satzung über den Sachlichen Teilregionalplan tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung in Kraft. Die Feststellung, dass der Sachliche Teilregionalplan mit einem regionalen Teilflächenziel in Einklang steht, nimmt an der Bekanntmachung teil. Durch die öffentliche Bekanntmachung werden die genehmigten Ziele der textlichen und zeichnerischen Festlegungen wirksam. Mit der Feststellung des Erreichens eines regionalen Teilflächenziels treten zudem die gesetzlichen Rechtsfolgen des § 249 Absatz 2 BauGB ein.

Unterlagen zum Sachlichen Teilregionalplan Windenergienutzung 2027 zum Download:

» Sachlicher Teilregionalplan Windenergienutzung 2027 (.zip, 80 MB)

Stand: 07.06.2024

Neues Planungskonzept auf Grundlage einer teilräumlichen Differenzierung der für die Vorrangwürdigkeit maßgeblichen Ackerzahl

Im Regionalplanentwurf Havelland-Fläming 3.0 werden Vorranggebiete für die Landwirtschaft festgelegt, die Ackerflächen vor konkurrierenden Nutzungen schützten soll.

Hinsichtlich der Bewertung der Ertragsfähigkeit sah das Planungskonzept für Vorranggebiete Landwirtschaft bisher eine für die gesamte Region einheitliche maßgebliche Ackerzahl (24) vor.

Die Regionale Planungsstelle hatte die Regionalversammlung in der Sitzung am 15. Juni 2023 über die Ergebnisse des öffentlichen Beteiligungsverfahrens zum Entwurf des Regionalplans Havelland-Fläming 3.0 in Bezug auf das Thema Vorranggebiete für die Landwirtschaft informiert und auf dieser Grundlage Empfehlungen zur Anpassung des Planungskonzepts vorgeschlagen. Aufgrund eines erfolgreichen Änderungsantrags wurde die Beschlussvorlage zurückgezogen. Eine Beschlussfassung über die Änderung des Planungskonzepts kam daher nicht zustande.

Um die notwendige Entscheidungsfindung über die Änderung des Planungskonzepts vorzubereiten, fand am 26. September 2023 ein Fachgespräch statt, zu dem neben den Mitgliedern der Regionalversammlung und den Hauptverwaltungsbeamten bzw. -beamtinnen der Städte, Gemeinden und Ämter auch Vertretungspersonen der betroffenen Fachbehörden (Landwirtschaft, Wasser, Forst) sowie der Kreisbauernverbände eingeladen waren.

Als Ergebnis der Veranstaltung konnte festgestellt werden, dass eine Anhebung der bisher festgelegten maßgeblichen Ackerzahl 24 empfohlen wird. Eine mehrheitliche Übereinstimmung in Bezug auf einen bestimmten Wert der maßgeblichen Ackerzahl war nicht festzustellen. Es kam mehrheitlich zum Ausdruck, dass eine räumliche Differenzierung der Festlegung der Vorranggebiete Landwirtschaft empfohlen wird, durch welche die teilräumlich unterschiedlichen Bodenverhältnisse besser berücksichtigt werden.

Der Regionalvorstand beauftragte mit Beschluss vom 6. Oktober 2023 daraufhin die Regionale Planungsstelle, eine teilräumliche Differenzierung der Anwendung einer für die Vorrangwürdigkeit maßgeblichen Ackerzahl zu prüfen und dem Ausschuss für Planungsarbeit sowie dem Regionalvorstand über die Ergebnisse der Prüfung spätestens im ersten Quartal des Jahres 2024 zu berichten.

Sowohl der Ausschuss für Planungsarbeit als auch der Regionalvorstand befürworteten das neue Planungskonzept. Dieses sieht drei Teilräume mit unterschiedlichen maßgeblichen Ackerzahlen vor, welche auf den mittleren Ackerzahlen der Teilräume (Ackerzahlen 21, 29 und 40) beruhen.

Mit Beschluss der Regionalversammlung vom 6. Juni 2024 wurde das überarbeitete Planungskonzept mit großer Mehrheit befürwortet und die regionale Planungsstelle beauftragt, finale Abstimmungen mit der Gemeinsamen Landesplanungsbehörde Berlin-Brandenburg zu treffen.

Stand: 08.07.2024

 

Deutlicher Zuwachs in den nächsten Jahren zu erwarten

In den energiepolitischen Zielen des Bundes und des Landes Brandenburg hat die Stromgewinnung aus Sonnenenergie einen großen Stellenwert. Grundsätzlich bieten Dachflächen oder auch Parkplätze viel Fläche für die Installation von Photovoltaikanlagen. Photovoltaikanlagen werden aber auch auf Konversionsflächen, Gewerbebrachen und auf Ackerflächen errichtet.

In einem aktuellen Sachstandsbericht informiert die Regionale Planungsstelle darüber, in welchen Umfang in der Region Havelland-Fläming bislang Photovoltaik-Freiflächenanlagen errichtet wurden und welche Entwicklung in den nächsten Jahren erwartet werden kann.

» Sachstandsbericht über Photovoltaik-Freiflächenanlagen in der Region Havelland-Fläming

Stand: 14.11.2022

Zweiter Monitoringbericht zur Windenergienutzung in der Region

In der Region Havelland-Fläming wurde in den Jahren 2017 bis 2021 die Errichtung und der Betrieb von insgesamt 57 Windenergieanlagen durch das zuständige Landesamt genehmigt. Mit dem von der regionalen Planungsstelle durchgeführten Windenergie-Monitoring werden die nachteiligen Umweltauswirkungen der Windenergieanlagen, die im Rahmen der Genehmigungsverfahren festgestellt wurden, systematisch erfasst und ausgewertet.

Der jetzt vorgelegte zweite Monitoringbericht ist das Ergebnis einer Auswertung von 20 Genehmigungsbescheiden aus den Jahren 2017 bis 2021. Der Bericht knüpft damit zeitlich direkt an den ersten Monitoringbericht an, der den Berichtszeitraum vom 2012 bis 2016 umfasst.

Aktuelle Untersuchung bestätigt Ergebnisse des Vorgängerberichts

Mit der Fortsetzung des Monitorings werden die Ergebnisse des Vorgängerberichts zu den Auswirkungen, welche sich aus der Errichtung und dem Betrieb von Windenergieanlagen ergeben, im Wesentlichen bestätigt.

Insbesondere  in Hinblick auf die Fauna wurden kaum Veränderungen zum ersten Berichtszeitraum festgestellt. Die aktuellen Ergebnisse bestätigen, dass generell das Vorkommen einer relativ hohen Anzahl von Arten ermittelt wurde. Erhebliche Unterschiede zwischen Wald- und Offenlandstandorten konnten erneut nicht festgestellt werden. Unter den Vögeln befinden sich regelmäßig auch störungssensible und besonders störungssensible Arten. Schutz- und Restriktionsbereiche gemäß der tierökologischen Abstandskriterien (TAK) wurden auch bei den aktuell ausgewerteten Verfahren nicht betroffen. Übereinstimmend mit dem vorherigen Bericht ist zudem, dass mögliche Beeinträchtigungen der Vögel (v. a. Störung) und Fledermäuse (v. a. Kollision) überwiegend durch Bauzeitenregelungen während der Brutzeit und Abschaltzeiten in der Nacht verhindert bzw. minimiert werden.

Bezüglich der Schutzgüter Boden, Landschaft und Flora werden auch im zweiten Monitoringbericht keine Maßnahmen benannt, die im Vorfeld zu einer Reduzierung bzw. Vermeidung von Beeinträchtigungen führen, so dass regelmäßig Kompensationsmaßnahmen notwendig werden.

Waldverlust wird durch Aufforstung kompensiert

Im Berichtszeitraum wurde für die Errichtung von Windenergieanlagen insgesamt die Umwandlung von
27,53 Hektar Wald gestattet (6,24 Hektar dauerhaft und 21,29 Hektar zeitweilig). Für die dauerhafte Waldinanspruchnahme wurde im doppelten Umfang Ersatz durch Aufforstung festgelegt. Die Aufforstungsflächen befinden fast ausschließlich in der Eingriffsgemeinde bzw. deren Nachbargemeinde. Auch mit diesen Befunden werden die Ergebnisse des ersten Berichts bestätigt.

Stand: 07.04.2022

 

 

Das Projekt wird mithilfe des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziert.

 

Neues Energiekonzept für die Region

Seit unserem ersten Regionalen Energiekonzept 2013 haben sich politische, gesellschaftliche und technologische Rahmenbedingungen verändert, die eine Fortschreibung des Konzepts erforderlich machten. Im Auftrag der Regionalen Planungsgemeinschaft hat die EBP Deutschland GmbH eine Bestandsaufnahme der bisherigen Aktivitäten und erreichten Ziele in der Region vorgenommen, die Potentiale der Erneuerbaren Energien bis 2030 aktualisiert und gemeinsam wurden neue Handlungsfelder mit zahlreichen neuen Maßnahmen festgelegt.

Ausbaustand der Erneuerbaren Energien

Eine wichtige Frage war, wie weit konnten die Ziele der Energiestrategie 2030 schon erreicht werden? Die Ziele der Energiestrategie des Landes Brandenburg zur Umsetzung der Energiewende umfassen u. a. die Erhöhung der Energieeffizienz, die Senkung des Endenergieverbrauchs und den Ausbau der Erneuerbaren Energien. Das Ziel der Erhöhung des Anteils Erneuerbarer Energien am Stromverbrauch wurde in der Region erreicht (siehe ab S.35 des Endberichts). Der Anteil liegt bilanziell bei 100%. Die Ausbauziele der Erneuerbaren Energieträger werden zwischen 6% und 79% erfüllt:

Balkendiagramm Zielerreichung Energieerzeugung nach Erneuerbare Energieträger

  Quelle: Regionales Energiekonzept Havelland-Fläming 2021, S.51

Die Arbeit des Regionalen Energiemanagements soll diese Entwicklung in den kommenden Jahren weiter unterstützen und die bestehenden Potenziale weiter fördern. Im Bereich Energieeffizienz und der Reduktion des Endenergieverbrauchs besteht noch erheblicher Nachholbedarf. Sowohl der Stromverbrauch als auch der Gasverbrauch sind gestiegen. Das Ziel ist eine Senkung des Endenergieverbrauchs jährlich um 1,1 % bis 2030. Daher soll das Regionale Energiemanagement in diesem Bereich verstärkt auf Maßnahmen abzielen, die Reduktionen im Bereich der Gebäudewirtschaft und der Alltagsmobilität anstoßen.

Weiter große Anstrengungen erforderlich

Die in der Region verankerten Potenziale erlauben eine Steigerung der Energieerzeugung aus Erneuerbaren Energien bis 2030. Dabei ergibt die Analyse je nach Erzeugungsart ein unterschiedliches Bild. Die Windenergie wird ihr regionalisiertes Ziel der Energiestrategie 2030 für installierbare Leistung zu 80%, das Ziel der Stromerzeugung voraussichtlich zu 66% erreichen können (ab S. 52). Die Photovoltaik wird ihre Ziele bis 2030 erfüllen können. Um die Ausbaupfade zu unterstützen obliegt es auch dem Regionalen Energiemanagement geeignete akzeptanz-bildende Maßnahmen zu entwickeln und durchzuführen. Im Bereich Solarthermie ist mit einer wenig dynamischen Entwicklung zu rechnen. Dies ist u.a. mit der Flächenkonkurrenz zu Dach-Photovoltaikanlagen zu erklären, die aktuell wirtschaftlicher betrieben werden können. Die ursprünglich für die Solarthermie gesteckten Ziele können bis 2030 daher vermutlich nur zu 13% erreicht werden. Die Energieerzeugung aus Biomasse hat ihr Potential bereits nahezu ausgeschöpft. Das Ziel der Energiestrategie ist zu 56% erreichbar – hier wird eine Stabilisierung angestrebt. Die oberflächennahe Geothermie kann in Form von Wärmepumpen genutzt werden und birgt das Potenzial einer dynamischen Entwicklung. Mittlerweile sind Luft/Wasser-Wärmepumpen die favorisierte Heiztechnologie in Neubauten und lösen auch in Bestandsgebäuden Öl- und Gasheizungen ab.

Quelle: Regionales Energiekonzept Havelland-Fläming 2021, S.93

Die Energiewende muss effizienter werden

Neben der Nutzung der vorhandenen Potenziale beim Ausbau der Erneuerbaren Energien ist eine deutliche Reduzierung des Endenergieverbrauchs insgesamt notwendig. Analysiert wurden die Sektoren Gebäude, Verkehr/Mobilität und Industrie (ab S. 75). Die Energieverbrauchsabschätzung für das Jahr 2030 der Region Havelland-Fläming entspricht einer Reduktion von 25% gegenüber 2018, womit das Ziel der Energiestrategie 2030 erreicht wäre. Dieser transformatorische Prozess wird auf der regionalen Ebene durch das Regionale Energiemanagement begleitet. Identifizierte Schwerpunkte liegen im Gebäudebereich auf der Elektrifizierung sowie der Erhöhung der Sanierungsrate. Der Bereich Mobilität steht vor der Herausforderung des Antriebswechsels. Um Effizienzsteigerungen zu ermöglichen müssen aber auch Alternativen für den motorisierten Individualverkehr untersucht werden. Um Effizienzgewinne in der Industrie zu realisieren liegt der Fokus auf den Energieträgerwechsel sowie eine verstärkte Nutzung von Erneuerbaren Energien.

Was getan werden kann - Handlungsfelder und Maßnahmen

Um geeignete Handlungsfelder und Maßnahmen zur Umsetzung des Regionalen Energiekonzeptes zu identifizieren wurden die Entwicklung der Erneuerbaren Energien und die Ausweisung der aktualisierten Potenziale analysiert. Zusätzlich wurden die Handlungsfelder und Maßnahmen des REK 2013 sowie die umgesetzten Aktivitäten des Energiemanagements reflektiert. Die fünf prioritären Handlungsfelder (ab S. 111) bilden Bereiche ab, die von hoher Relevanz sind und von der regionalen Ebene bearbeitet werden können:

Handlungsfelder des Regionalen Energiemanagers

Quelle: Regionales Energiekonzept Havelland-Fläming 2021, S.113

Die neuen Handlungsfelder wurden mit konkreten Maßnahmen unterlegt. Diese setzen sich aus einer Kurzbeschreibung und deren Ziel zusammen. Zudem werden ergänzende Informationen zu beteiligten Akteuren und Akteurinnen und Aussagen zu möglichen Einsparungspotenzialen, Häufigkeiten, Fördermöglichkeiten sowie möglichen Synergien zwischen den Planungsstellen bereitgestellt. Auch sind den Maßnahmen eine kurze Einschätzung zu Kosten und Zeitaufwand und eine abgeleitete Priorisierungsempfehlung als Entscheidungshilfe für das Energiemanagement und beteiligte Akteure beigefügt. Die Handlungsfelder und Maßnahmen sind in den Planungsregionen Havelland-Fläming, Uckermark-Barnim, Prignitz-Oberhavel sowie Oderland-Spree gleich strukturiert, sodass Ansätze der Kooperation entstehen und ein vereinfachtes Controlling der Umsetzung der Maßnahmen möglich wird.

» Endbericht Regionales Energiekonzept Havelland-Fläming 2021

» Kurzfassung Regionales Energiekonzept Havelland-Fläming 2021